Angst vor Chaos: Schweizer Sozialpartner gegen Zuwanderungsdeckel

11.06.2026


Die Schweiz stimmt an diesem Sonntag über eine richtungsweisende Volksinitiative zur Begrenzung des Bevölkerungswachstums ab. Die von der Schweizerischen Volkspartei (SVP) eingebrachte Vorlage «Keine 10-Millionen-Schweiz» will festschreiben, dass die ständige Wohnbevölkerung bis 2050 unter der Marke von zehn Millionen Menschen bleibt. Laut jüngsten Umfragen zeichnet sich ein knappes Rennen ab, mit einem leichten Trend zur Ablehnung. Regierung, Parlament und große Wirtschaftsverbände stellen sich geschlossen gegen die Initiative.

Der Vorstoß zielt vor allem auf die Zuwanderung: Erreicht die Bevölkerung 9,5 Millionen, müssten Bundesrat und Parlament im Asylwesen und beim Familiennachzug eingreifen. Sollte die Zehn-Millionen-Grenze überschritten werden, wären Maßnahmen vorgesehen, um die Einwohnerzahl wieder zu senken – im Extremfall auch durch die Kündigung internationaler Verträge, etwa zur Personenfreizügigkeit mit der Europäischen Union. Offiziellen Prognosen zufolge könnte die Schweiz um das Jahr 2055 rund 10,5 Millionen Einwohner zählen.

Die SVP argumentiert, die Initiative sei notwendig, um eine aus ihrer Sicht «unkontrollierte» Einwanderung zu bremsen. Sie macht steigende Mieten, überfüllte Züge, zunehmende Zersiedelung und Belastungen für Infrastruktur und Naturschutz maßgeblich an Migration fest. Unterstützer verweisen auf das starke Wachstum seit Einführung der Personenfreizügigkeit mit der EU im Jahr 2002: Damals lebten rund 7,3 Millionen Menschen im Land, Ende 2025 waren es bereits 9,1 Millionen, Ausländer stellen inzwischen knapp 28 % der Bevölkerung.

Wirtschaft und Sozialpartner warnen hingegen vor erheblichen Risiken für die exportorientierte Volkswirtschaft. Arbeitgeberverbände und Gewerkschaften sprechen von einer «Initiative des Chaos» und fürchten negative Folgen für Beschäftigung und Handel mit der EU, dem wichtigsten Absatzmarkt der Schweiz. Zahlreiche Branchen – von Forschung und Medizin über Bau und Gesundheitswesen bis zur Hotellerie – sind stark auf ausländische Arbeitskräfte angewiesen. Im Beherbergungsgewerbe stammen laut Branchenvertretern mehr als die Hälfte der Beschäftigten aus dem Ausland; einzelne Betriebe berichten, ohne ausländisches Personal sei ein regulärer Betrieb kaum möglich.

Unternehmen sehen zudem die Standortattraktivität gefährdet. Vertreter der Biotech-Industrie warnen, ein strikter Deckel könnte die Rekrutierung internationaler Fachkräfte weiter erschweren und Innovation bremsen. Schon heute sei es anspruchsvoll, hochqualifizierte Spezialisten zu gewinnen, heißt es aus der Branche. Eine Begrenzung, die faktisch den inländischen Talentpool zur Obergrenze mache, wird von Kritikern als potenzieller «Showstopper» für forschungsintensive Geschäftsmodelle bezeichnet.

Das Referendum reiht sich in eine breitere europäische Debatte über Migration, Wohnraumknappheit und öffentliche Dienstleistungen ein, in der rechtskonservative Parteien zunehmend Zuspruch finden. In der Schweiz verlaufen die Bruchlinien nicht nur zwischen Parteien, sondern auch regional: In der französischsprachigen Westschweiz deutet vieles auf eine deutliche Ablehnung der Initiative hin, während die Deutschschweiz gespalten ist und sich zudem eine Kluft zwischen städtischen Zentren und ländlichen Regionen abzeichnet. Das Ergebnis dürfte damit nicht nur die künftige Migrationspolitik, sondern auch das Verhältnis zur EU und die wirtschaftliche Ausrichtung des Landes mitprägen.

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Weitere Betrugsvorwürfe gegen René Benko im Signa-Komplex

15.06.2026


Im Insolvenzkomplex rund um den einstigen Signa-Konzern steht Firmengründer René Benko vor einem weiteren Strafverfahren. Die österreichische Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) hat beim Landesgericht Innsbruck erneut Anklage wegen schweren Betrugs und Schädigung von Gläubigerinteressen (betrügerischer Krida) eingebracht. Der 49‑jährige Investor befindet sich seit Januar 2025 in Untersuchungshaft. Die neue Anklage ist nicht rechtskräftig, es gilt die Unschuldsvermutung, Benko bestreitet sämtliche Vorwürfe.

Kern des aktuellen Verfahrens ist eine Garantieerklärung gegenüber einem Investor beziehungsweise den Vertretern einer Privatstiftung, hinter der nach Medienangaben der frühere Strabag‑Chef Hans-Peter Haselsteiner stehen dürfte. Nach Darstellung der WKStA soll Benko eine „wahrheitswidrige Garantie“ abgegeben und die Stiftung dadurch um rund fünf Millionen Euro geschädigt haben. Konkret sollen die vertretungsbefugten Organe der Stiftung durch die Erklärung dazu veranlasst worden sein, etwa 3,3 Millionen Euro an die Signa Holding zu überweisen und auf die Rückforderung weiterer rund 1,7 Millionen Euro zu verzichten.

Der Garantie zufolge sei der Privatstiftung eine Zahlung von in Summe rund fünf Millionen Euro bis spätestens 30. Juni 2024 zugesichert worden. Diese Rückzahlung sei jedoch ausgeblieben, so die Anklagebehörde. Dadurch soll die Stiftung in Millionenhöhe geschädigt und im Gegenzug die Signa Holding sowie eine weitere Gesellschaft unrechtmäßig bereichert worden sein. Neben dieser angeblichen Falschgarantie wirft die WKStA Benko vor, im Zuge der Signa-Insolvenz sowie seiner persönlichen Insolvenz ein Jagdgewehr im Wert von rund 80.000 Euro vor den Gläubigern verborgen zu haben und damit deren Befriedigung vereitelt zu haben.

Benko war über zwei Jahrzehnte eine der prominentesten Unternehmerfiguren im deutschsprachigen Raum. Mit einem dicht verschachtelten Geflecht aus Immobilien- und Handelsbeteiligungen baute er das Signa-Imperium auf, zu dem zeitweise auch die deutschen Warenhausketten Karstadt und Kaufhof gehörten. Steigende Zinsen, höhere Baukosten und aggressive Zukäufe trugen letztlich zur Insolvenz des Konzerns bei. Im weitläufigen Signa-Komplex wird der ehemalige Milliardär von der WKStA unter anderem wegen Betrugs, Untreue und Bankrotts verdächtigt; weitere Anklagen hält die Behörde für möglich.

Der Investor ist bereits in zwei ähnlichen Verfahren verurteilt worden, beide Urteile sind jedoch noch nicht rechtskräftig. Im Oktober 2025 verhängte ein Gericht eine zweijährige Haftstrafe, im Dezember desselben Jahres folgte wegen Schädigung von Gläubigern eine weitere Verurteilung zu 15 Monaten auf Bewährung sowie eine Geldstrafe. Parallel dazu laufen mehrere Ermittlungsstränge, die auch andere frühere Führungskräfte aus dem Signa-Umfeld betreffen. Die jetzige Anklage erhöht den juristischen Druck auf Benko weiter und dürfte die Aufarbeitung einer der spektakulärsten Unternehmenspleiten im deutschsprachigen Raum zusätzlich in die Länge ziehen.