Das österreichische Arbeitsmarktservice (AMS) muss aufgrund eines folgenschweren Rechenfehlers beträchtliche Summen an ehemalige und aktuelle Leistungsempfänger zurückzahlen. Ursache war ein Systemfehler, durch den pauschal drei Prozent für den Arbeitslosenversicherungsbeitrag abgezogen wurden, selbst bei Personen, die aufgrund geringen Einkommens davon befreit gewesen wären. Eine Linzerin konnte diesen Fehler aufdecken, woraufhin der Verwaltungsgerichtshof am 3. Juli eine entsprechende Entscheidung traf.
Insgesamt sind rund 250.000 Personen von dieser Fehlberechnung betroffen, was zu Gesamtkosten von etwa 135 Millionen Euro führt. Im Durchschnitt fehlten den Betroffenen rund 1,10 Euro pro Tag, was zu einer durchschnittlichen Nachzahlung von 400 Euro führt. In Einzelfällen, etwa bei einem Bezug über drei Jahre mit einem täglichen Fehlbetrag von mehr als zwei Euro, können die Rückzahlungen bis zu 2.500 Euro betragen.
Die Regierung hat angeordnet, dass alle Fälle von Arbeitslosengeld- und Notstandshilfebeziehern amtswegig aufgearbeitet werden. Arbeitsministerin Korinna Schumann (SPÖ) betonte diesbezüglich, dass den Menschen diese Nachzahlung zustehe. Betroffene müssen nicht selbst aktiv werden, da sich das AMS nach der Prüfung der jeweiligen Fälle melden wird. Ziel ist es, dass die Gelder nach Möglichkeit noch im Jahr 2024 fließen.
Die Rückzahlungen beziehen sich auf einen Zeitraum von bis zu drei Jahren vor dem 22. September 2026, dem Datum des Eingang der Erkenntnis beim AMS. Um eine Benachteiligung durch bürokratische Verzögerungen zu vermeiden, will die Regierung gesetzlich festlegen, dass die Fristen ab diesem Stichtag ruhen. Damit wird sichergestellt, dass alle Ansprüche gewahrt bleiben, bis jeder einzelne Fall erledigt und ausgezahlt ist.



