
Die österreichische Bundeswettbewerbsbehörde (BWB) hat den Zusammenschluss der beiden Salzburger Molkereien SalzburgMilch und Pinzgau Milch genehmigt. Nach einer vertieften kartellrechtlichen Prüfung sehen die Wettbewerbshüter weder die Entstehung oder Verstärkung einer marktbeherrschenden Stellung noch eine sonstige Behinderung wirksamen Wettbewerbs. Damit ist der Weg frei für die Bildung eines neuen Schwergewichts am heimischen Milchmarkt, das nach Eigenangaben mit mehr als 450.000 Tonnen Milch pro Jahr zur drittgrößten Molkereigruppe des Landes aufsteigt.
Im Zuge der Transaktion wird SalzburgMilch stufenweise zunächst 40 Prozent und in weiterer Folge bis zu 89,9 Prozent an Pinzgau Milch erwerben und damit die alleinige Kontrolle über den Partner übernehmen. Die beiden Unternehmen arbeiten bereits zusammen; diese Kooperation soll nun deutlich vertieft werden. Geplant ist eine engere Verzahnung insbesondere bei Milchsammlung und -verarbeitung, in der Logistik, im Vertrieb sowie in der Verwaltung. Alle bestehenden Standorte – in der Stadt Salzburg, in Lamprechtshausen, Maishofen und Kössen – sollen erhalten bleiben und in einem gemeinsamen Gesamtkonzept weiterentwickelt werden.
Die BWB hatte den Zusammenschluss aufgrund der starken Marktstellung der beteiligten Unternehmen einer vertieften Prüfung unterzogen. Dabei wurden landwirtschaftliche Betriebe, andere Molkereien, Rohmilcherfasser sowie der Lebensmitteleinzelhandel umfassend befragt. Ein Schwerpunkt lag auf der Situation der Bäuerinnen und Bauern, die das Vorhaben laut Behörde zu einem großen Teil begrüßt haben. Für die Lieferantenbetriebe sieht die BWB Vorteile, da das fusionierte Unternehmen beziehungsweise die fusionierte Genossenschaft zu 90 Prozent im Eigentum der Landwirte stehen wird.
SalzburgMilch beschäftigte zuletzt rund 450 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und erzielte einen Jahresumsatz von 350 Millionen Euro. Pinzgau Milch zählt aktuell etwa 250 Beschäftigte. Mit der nun freigegebenen Fusion entsteht aus den beiden regional verwurzelten Unternehmen ein neuer Akteur mit erhöhter Schlagkraft im Wettbewerb um Rohmilch und Regalplätze im Lebensmitteleinzelhandel, während die Eigentumsbasis bei den bäuerlichen Lieferanten verankert bleibt.

Die ASTA Energy Solutions AG hat ihre Aktionärinnen und Aktionäre zur dritten ordentlichen Hauptversammlung eingeladen. Das Treffen soll am Montag, 1. Juni 2026, um 14:00 Uhr MESZ im Hotel InterContinental Vienna in der Wiener Johannesgasse stattfinden. Das Unternehmen mit der ISIN AT100ASTA001 will auf der Versammlung zentrale Beschlüsse für das abgelaufene Geschäftsjahr 2025 sowie Weichenstellungen für 2026 fassen.
Auf der Tagesordnung stehen unter anderem die Vorlage des Jahresabschlusses samt Lagebericht sowie des Konzernabschlusses mit Konzernlagebericht zum 31. Dezember 2025. Die Anteilseigner sollen außerdem über die Verwendung des im Jahresabschluss ausgewiesenen Bilanzgewinns entscheiden. Darüber hinaus ist vorgesehen, die Mitglieder von Vorstand und Aufsichtsrat für das Geschäftsjahr 2025 zu entlasten.
Eine weitere Kernfrage betrifft die Corporate-Governance-Struktur in den kommenden zwölf Monaten: Die Aktionäre sollen den Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2026 wählen. Zugleich soll ein Prüfer für die (konsolidierte) Nachhaltigkeitsberichterstattung bestellt werden, sofern eine solche Berichterstattung gesetzlich erforderlich ist. Ebenfalls zur Abstimmung steht eine Vergütungspolitik, die den Rahmen für künftige Bezüge der Organmitglieder vorgibt.
Die Gesellschaft stellt die einschlägigen Unterlagen zur Hauptversammlung ab spätestens 11. Mai 2026 auf ihrer Internetseite unter https://www.astagroup.com/de/investoren/hauptversammlung/ zur Verfügung; sie werden auch am Tag der Versammlung vor Ort aufliegen. Aktionärinnen und Aktionäre, deren Anteile zusammen mindestens 5 % des Grundkapitals ausmachen, können gemäß § 109 AktG zusätzliche Punkte auf die Tagesordnung setzen. Entsprechende schriftliche Verlangen, jeweils mit begründetem Beschlussvorschlag, müssen der Gesellschaft bis spätestens 11. Mai 2026 zugehen – per Post oder Boten an den Sitz in Oed 1, 2755 Oed (Bezirk Wiener Neustadt), per E-Mail mit qualifizierter elektronischer Signatur an hauptversammlung@astagroup.com oder via SWIFT ISO 15022 unter Angabe der ISIN AT100ASTA001.
Formell verlangt das Unternehmen für solche Anträge eine eigenhändige Unterschrift oder firmenmäßige Zeichnung aller Antragsteller, bei elektronischer Übermittlung eine qualifizierte elektronische Signatur beziehungsweise bei SWIFT-Übermittlung eine entsprechende Nachricht (MT598 oder MT599). Die Antragsteller müssen die Aktien seit mindestens drei Monaten vor Antragstellung halten. Mit dieser Ausgestaltung der Aktionärsrechte betont ASTA Energy Solutions formale Teilhabe- und Mitbestimmungsmöglichkeiten im Vorfeld der Hauptversammlung, bevor die Investoren im Juni über Bilanzgewinn, Organentlastungen, Prüfungsmandate und die künftige Vergütungspolitik abstimmen.