
Die Stimmbevölkerung des Kantons Zürich hat mit einer klaren Zweidrittelmehrheit eine Gesetzesänderung angenommen, die Alters- und Pflegeheime sowie Spitäler verpflichtet, assistierten Suizid in ihren Räumen zuzulassen. Damit verlieren Institutionen ihr bisheriges Recht, Sterbehilfeorganisationen wie Exit oder Dignitas den Zugang grundsätzlich zu verwehren. Ausgenommen von der neuen Pflicht bleiben psychiatrische Einrichtungen und Gefängnisse. Das Votum reiht Zürich in eine wachsende Gruppe von Kantonen ein, die die Duldung von Sterbehilfe gesetzlich regeln.
Die neue Regelung trifft insbesondere rund 30 private christliche Heime im Kanton, die Sterbehilfe aus weltanschaulichen Gründen bislang ausgeschlossen hatten. Sie müssen künftig entweder mit der Präsenz von Sterbehilfeorganisationen leben oder ihren Betrieb in einen Kanton verlegen, der keine entsprechende Pflicht kennt. Markus Schaaf, Heimleiter des christlich geprägten Zentrums Rämismühle in Zell und prominente Stimme im Nein-Lager, hält einen Wegzug aktuell jedoch nicht für das naheliegende Szenario. Er geht davon aus, dass die meisten betroffenen Häuser versuchen werden, ihre Haltung "so weit wie möglich weiterhin zu leben" und gleichzeitig die gesetzlichen Vorgaben zu erfüllen.
Mit dem Entscheid verändert sich auch der Rahmen für Ärztinnen und Ärzte in Zürcher Spitälern. Diese Häuser sind nun gehalten, Sterbebegleitende zuzulassen, nachdem kritische Stimmen im Vorfeld vor möglichen Spannungen zwischen Palliativpflege und Suizidhilfe im Spitalsetting gewarnt hatten. Die Zürcher Kantonsregierung hatte die Vorlage vor diesem Hintergrund abgelehnt; die Mehrheit im Kantonsrat stellte sich hingegen hinter das Gesetz. Befürworter wie Vertreter von SP, GLP, Grünen und Mitte werten das deutliche Ja als Ausdruck eines verbreiteten Bedürfnisses nach gestärkter Selbstbestimmung am Lebensende.
Mit dem Zürcher Entscheid verschiebt sich die landesweite Praxis weiter in Richtung einer flächendeckenden Duldung von Sterbehilfe in Institutionen. In den Kantonen Genf und Wallis gilt bereits eine allgemeine Pflicht für alle Spitäler und Heime, assistierten Suizid zu erlauben, während in der Waadt, Neuenburg, Jura und Graubünden öffentlich beauftragte Institutionen dazu verpflichtet sind. Auch andere Kantone diskutieren vergleichbare Regeln; in Nidwalden und Solothurn haben die Parlamente entsprechende Bestimmungen bereits beschlossen. Im Kanton Zürich beginnt nun für Heime und Spitäler – insbesondere für Einrichtungen mit religiöser Trägerschaft – eine Phase der praktischen Umsetzung, in der sie ihre internen Abläufe und ihr Werteverständnis mit den neuen rechtlichen Vorgaben in Einklang bringen müssen.

Die Österreichischen Bundesbahnen (ÖBB) holen den Bahnhofskomplex Wien-Mitte nach rund zwei Jahrzehnten wieder vollständig in den eigenen Konzern zurück. Der Aufsichtsrat der ÖBB-Infrastruktur AG hat dem Rückkauf des Areals, das 2005 an die damalige BA/CA-Gruppe verkauft worden war, zugestimmt. Verkäufer ist nun eine Investorengruppe unter Führung von Morgan Stanley Real Estate Investing. Neben den Bahnanlagen umfasst die Transaktion auch das Einkaufszentrum "The Mall" sowie umfangreiche Büroflächen. Über den Kaufpreis wurde Stillschweigen vereinbart; der Abschluss steht noch unter dem Vorbehalt der kartellrechtlichen Genehmigung und ist für Ende Dezember geplant.
Mit der Übernahme würden Immobilie und Bahninfrastruktur erstmals seit mehr als zwanzig Jahren wieder in einer Hand zusammengeführt. Wien-Mitte ist gemessen an den Fahrgastzahlen der viertgrößte Bahnhof Österreichs und ein zentraler Verkehrsknoten, an dem sich S-Bahn, mehrere U-Bahn-Linien sowie der Flughafenzug CAT treffen. Täglich halten nach Angaben der ÖBB fast 600 Züge an dem Standort. Bahnanlagen und Gebäude seien baulich und technisch eng miteinander verbunden, heißt es. Künftige Änderungen an Zugängen, Stiegen, Belüftung oder Leitungen müssen damit nicht mehr mit einem externen Immobilieneigentümer abgestimmt werden.
Die ÖBB sehen in dem Rückkauf einen strategischen Schritt, um die Entwicklung des Standorts aus einer Hand zu steuern. Das soll zusätzlichen Handlungsspielraum für die kommenden Jahrzehnte schaffen, in denen die derzeit modernisierte S-Bahn-Stammstrecke mehr Züge aufnehmen soll. Die Funktion des Standorts als Bahnhof soll nach Angaben des Unternehmens wieder stärker im Namen, an den Zugängen und in der architektonischen Gestaltung zum Ausdruck kommen. Für die bestehenden Mietverhältnisse im Einkaufszentrum und in den Büros kündigte die ÖBB an, dass diese unverändert weitergelten.
Wien-Mitte blickt auf eine lange und wechselvolle Geschichte zurück. Der Standort wurde 1848 als Bahnhof Hauptzollamt eröffnet und ging 1934 in das Eigentum der Bahn über. Ab den späten 1950er-Jahren entstanden über den Gleisen unter anderem ein Bürotrakt und eine Markthalle, bevor die Liegenschaft 2005 veräußert wurde. Die spätere Entwicklung des Areals war von intensiven öffentlichen Debatten begleitet, unter anderem wegen geplanter Hochhäuser mit bis zu 97 Metern Höhe und der Diskussion um mögliche Auswirkungen auf den UNESCO-Welterbestatus. Mit der nun geplanten Re-Integration in den ÖBB-Konzern verknüpft das Unternehmen die Aussicht, die verkehrliche Rolle des Standorts und die bauliche Entwicklung langfristig aufeinander abzustimmen.