
Das Verwaltungsgericht Münster befasst sich am 18. Juni um 9.00 Uhr mit der Rechtmäßigkeit eines Tempolimits auf der Autobahn 1 im Münsterland. Auf dem Abschnitt zwischen dem Autobahnkreuz Münster-Nord und der Abfahrt Greven in Fahrtrichtung Bremen ist die Höchstgeschwindigkeit per Beschilderung auf 120 Kilometer pro Stunde begrenzt. Ein Autofahrer hält diese Anordnung für unzulässig und hat Klage eingereicht.
Die A1 gilt als eine der wichtigsten Nord-Süd-Achsen in Deutschland. Sie verbindet Köln mit Bremen und damit Nordrhein-Westfalen mit Norddeutschland; nördlich des Autobahnkreuzes Lotte/Osnabrück erreicht sie Niedersachsen. Die umstrittene Regelung betrifft damit nicht nur den regionalen, sondern auch den überregionalen Verkehr auf der stark frequentierten Fernstraße.
Der Kläger verlangt eine gerichtliche Feststellung, dass die Geschwindigkeitsbegrenzung rechtswidrig ist und er sie daher nicht beachten müsse. Nach seiner Auffassung liegen die rechtlichen Voraussetzungen für eine derartige verkehrsrechtliche Anordnung auf dem betroffenen Teilstück der A1 nicht vor. Konkrete Umstände, die ein dauerhaftes Tempolimit rechtfertigten, sieht er nicht hinreichend belegt.
Die beklagte Autobahn GmbH des Bundes widerspricht dieser Darstellung. Sie verweist laut Terminvorschau des Gerichts auf eine gestiegene Unfallgefahr in dem Abschnitt und begründet damit die Notwendigkeit der Begrenzung auf 120 km/h. Nach ihrer Überzeugung ist das Tempolimit ein angemessenes Mittel, um die Verkehrssicherheit auf der Strecke zu erhöhen. Wie das Verwaltungsgericht die Abwägung zwischen Verkehrssicherheit und Eingriff in die Fahrfreiheit der Autofahrer bewertet, bleibt der anstehenden Verhandlung vorbehalten.

Der Asbest-Skandal rund um mehrere Steinbrüche im Burgenland entwickelt sich zu einer Milliardenbelastung für die öffentliche Hand. Nach einer neuen Berechnung der Umweltorganisation Greenpeace wird der materielle Schaden durch Entsorgung und Sanierung mindestens 1,6 Milliarden Euro betragen. Betroffen sind nicht nur das Burgenland, sondern auch Teile der Steiermark, Niederösterreichs sowie Gebiete in Ungarn, in die asbesthaltiges Material geliefert oder verbaut wurde.
Grundlage der Kostenschätzung ist die Annahme, dass seit 1990 rund 26 Millionen Tonnen asbesthaltiges Gestein aus vier Steinbrüchen abgebaut wurden. Greenpeace geht davon aus, dass etwa 20 Millionen Tonnen kurz- oder langfristig auf Asbestdeponien landen werden, während der Rest als Straßenunterbau, Fundamente oder in privaten Gärten in der Umwelt verbleibt und kaum mehr rückholbar ist. Rund 20 Prozent des Abfalls sollen in Form von asbesthaltigem Asphalt anfallen, dessen Deponierung besonders aufwendig ist und künftige Straßensanierungen über Jahrzehnte verteuern dürfte.
Mindestens drei Viertel der veranschlagten 1,6 Milliarden Euro entfallen laut Greenpeace auf die Entsorgung des Materials, der Rest auf Sanierungen. Für die Rechnung wurde ein Entsorgungspreis von lediglich 50 Euro je Tonne angesetzt – etwa die Hälfte des vor Bekanntwerden des Skandals üblichen Marktpreises. Diese Kalkulation sei nur zu halten, wenn rasch neue, sichere und kostengünstige Deponien errichtet werden, etwa in bereits geschlossenen Steinbrüchen, argumentiert Greenpeace. Andernfalls könnten sich die Gesamtkosten nach Einschätzung der Organisation auf mindestens das Doppelte erhöhen.
Die von Greenpeace genannten Summen übersteigen die Umsätze der betroffenen Steinbruchbetreiber deutlich und dürften auch die finanziellen Möglichkeiten des Landes Burgenland überfordern. Die Umweltorganisation drängt daher auf ein Eingreifen des Bundes und fordert, Mittel aus der Katastrophenhilfe bereitzustellen und einen Rahmen für eine kostengünstige Entsorgung zu schaffen. Zugleich verweist sie auf die Verantwortung des zuständigen Umweltministers, für ausreichend Deponiekapazitäten zu sorgen, um Kostenrisiken zu begrenzen und die logistisch aufwendige Räumung der asbestbelasteten Materialien langfristig planbar zu machen.