
Der seit Jahren diskutierte Neubau des Universitätsklinikums Wiener Neustadt nimmt eine entscheidende Hürde. Ende Juni soll die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) für eines der größten Gesundheitsprojekte Niederösterreichs eingereicht werden. Läuft das Verfahren ohne größere Verzögerungen, könnte 2027 der Baubeginn für das neue Großspital erfolgen. Das Projekt ist zentraler Bestandteil des Gesundheitsplans 2040+ des Landes und soll die Versorgung in der Thermenregion langfristig neu ordnen.
Finanziell ist der Neubau zu einem Milliardenprojekt angewachsen. Als der niederösterreichische Landtag 2019 grünes Licht gab, wurden die Kosten noch auf rund 500 Millionen Euro geschätzt. Inzwischen kalkuliert das Land mit knapp 1,5 Milliarden Euro. Finanz- und Gesundheitslandesrat Anton Kasser (ÖVP) machte bei einem Pressetermin deutlich, dass diese Summe nicht weiter steigen dürfe; Ziel sei es vielmehr, unter dem vorgegebenen Budgetrahmen zu bleiben. Zusätzliche Ausstattungswünsche, so Kasser, seien nicht vorgesehen – „kein Schnickschnack“.
Inhaltlich ist der Neubau eng mit einer tiefgreifenden Strukturreform in der Thermenregion verknüpft. Der Gesundheitsplan 2040+ setzt auf stärkere Spezialisierung und standortübergreifende Zusammenarbeit statt auf die bisherige Logik einzelner Häuser. So wurden etwa einzelne Fachrichtungen zwischen den Kliniken verschoben, um Kompetenzen zu bündeln. Bereits umgesetzt ist ein gemeinsames onkologisches Versorgungskonzept der Häuser Baden und Wiener Neustadt, das als Musterbeispiel für die neue regionale Ausrichtung gilt.
Die onkologische Abteilung unter der Leitung von Birgit Grünberger arbeitet seit Jahresbeginn standortübergreifend als ein gemeinsames Team. Tägliche Besprechungen zu aktuellen Fällen und ein „Tumorboard“ sollen die Behandlung von Krebspatientinnen und -patienten koordinieren. Nach Angaben der Landesgesundheitsagentur sind alle Klinikstandorte in ein Tumornetzwerk eingebunden, das eine wohnortnahe, zugleich hochspezialisierte onkologische Versorgung ermöglichen soll. Vorständin Elisabeth Bräutigam und Landesrat Kasser betonen, dass damit der Schritt von der Einzelklinik hin zu regional organisierten Versorgungsstrukturen vollzogen werde – mit dem künftigen Universitätsklinikum Wiener Neustadt als zentralem Baustein.

Vorarlbergs Landeshauptmann Markus Wallner (ÖVP) hat die innenpolitische Debatte über den Umgang mit Jugendkriminalität und die Ausgestaltung des Sozialsystems neu angeheizt. In der ORF-„Pressestunde“ brachte der Vorsitzende der Landeshauptleutekonferenz die seit Jahren umstrittene Forderung seiner Partei erneut auf den Tisch, die Strafmündigkeit in Österreich von derzeit 14 auf zwölf Jahre zu senken. „Wer früh Grenzen übertritt, der muss auch damit rechnen, dass früh Grenzen aufgezeigt werden“, sagte Wallner. Allein mit Strafrecht sei es aus seiner Sicht jedoch nicht getan; parallel brauche es ein „Netz an verpflichtenden Unterstützungen“ für betroffene Kinder und Familien.
Zur Begründung verwies Wallner auf Entwicklungen in Schweden. Dort werde über Gefängnisstrafen für 13-Jährige diskutiert, nachdem Berichte über Jugendliche kursierten, die von erwachsenen Tätern für Straftaten instrumentalisiert werden sollen. Eine „Situation wie in den Vororten Stockholms“ wolle er in Österreich verhindern, so der Landeshauptmann, der betonte, er wolle „nicht den Teufel an die Wand malen“, aber vor Fehlentwicklungen warnen. Die ÖVP hatte bereits 2024, unter anderem nach Fällen von Jugendkriminalität, eine Absenkung der Strafmündigkeit gefordert; damals war Innenminister Gerhard Karner treibende Kraft der Debatte.
In der früheren schwarz-grünen Koalition konnte sich die Volkspartei mit dieser Linie nicht durchsetzen. „Mit den Grünen war das aber praktisch unmöglich“, sagte Wallner rückblickend. Aus den Reihen der Grünen kam auch diesmal umgehend Widerspruch. Die grüne Sicherheitssprecherin Agnes Sirkka Prammer bezeichnete es als „Scheinlösung“, Zwölfjährigen mit dem Strafrecht zu begegnen, und plädierte für einen Schwerpunkt auf Prävention: Kinder- und Jugendhilfe, Familienarbeit, Schulsozialarbeit und psychologische Unterstützung müssten ausgebaut werden. Die Länder seien gefordert, dafür ausreichend Ressourcen bereitzustellen.
Parallel zu der Sicherheitsdebatte positionierte sich Wallner bei der anstehenden Neuordnung der Sozialhilfe, einem der zentralen Themen, über die sich die Bundesregierung im Herbst verständigen will. Die Verhandlungen laufen bereits, in der kommenden Woche sollen sie fortgesetzt werden. Wallner betonte, es brauche „eine Sozialhilfe, die Armut verhindert“, warnte aber zugleich vor einer möglichen „Zuwanderung ins System“ und forderte klare Wartefristen für Asylberechtigte. Die Reform müsse auf eine möglichst kurze Bezugsdauer abzielen; Vorarlberg sei hier, was die Dauer des Sozialhilfebezugs betreffe, Vorreiter.
Bei den Leistungen spricht sich Wallner für eine Obergrenze aus. „Ohne Obergrenze wird es nicht gehen“, sagte er mit Blick auf die Gesamtsumme, die ein Haushalt aus der Sozialhilfe beziehen kann. Auch gestaffelte Kinderregelsätze seien aus seiner Sicht notwendig. Jedes Kind sei „gleich viel wert“, aber die Kosten verdreifachten sich nicht automatisch bei drei Kindern, argumentierte der Landeshauptmann. Die neue Sozialhilfe soll nach aktueller Planung mit 1. Jänner 2027 in Kraft treten. Ob der enge Zeitplan hält, ließ Wallner offen, fügte aber hinzu: „Wenn man will, schon“ – und appellierte daran, die Bundesländer „möglichst schnell an den Tisch zu holen“.