Am 14. April tritt das Privatkonkursverfahren von Karl-Heinz Grasser in eine entscheidende Phase. An diesem Tag findet am Bezirksgericht Kitzbühel die sogenannte Prüfungstagssatzung statt, bei der die im Verfahren angemeldeten Forderungen der Gläubiger geprüft und anerkannt werden. Für den ehemaligen Finanzminister (FPÖ, später ÖVP-nah) wäre es der erste öffentliche Auftritt seit seiner rechtskräftigen Verurteilung im Buwog-Verfahren und dem anschließenden Haftaufenthalt. Laut Einträgen in der Ediktsdatei des Justizministeriums und Angaben des Gläubigerschutzverbands KSV1870 wurden im Zusammenhang mit dem Privatkonkurs weit über 30 Mio. Euro an Forderungen angemeldet.
Der KSV1870 rechnet damit, dass "deutlich über 22 Mio." Euro davon letztlich anerkannt werden. Insgesamt haben zehn Gläubiger Forderungen gegen den 57-Jährigen eingebracht, wobei die Republik Österreich als Hauptgläubiger auftritt. Bekannt ist, dass die Republik rund 12,7 Mio. Euro aus Schadenersatzansprüchen im Zusammenhang mit dem Buwog-Verfahren geltend macht und das Finanzamt weitere 7,9 Mio. Euro an Steuerforderungen eingefordert hat. Weitere Forderungen resultieren unter anderem aus Beratungs- und Steuerleistungen; sie summieren sich zu dem Gesamtvolumen von über 30 Mio. Euro.
Grasser hatte Ende April 2025 Privatkonkurs beantragt und ein Schuldenregulierungsverfahren angestrebt. Geplant war eine Entschuldung über eine Barquote von 3 Prozent, die innerhalb von zwei Wochen geleistet werden sollte. Eine dafür zunächst im August angesetzte Prüfungstagssatzung war kurzfristig abberaumt worden, nun wurde der Termin auf Mitte April festgelegt. Trotz der hohen Summen äußerte sich der KSV1870 anerkennend über Grassers Verhalten im laufenden Verfahren.
Für den früheren Finanzminister besteht keine Pflicht, bei der nicht-öffentlichen Verhandlung persönlich zu erscheinen; er kann sich von seinen Rechtsvertretern vertreten lassen. Der Gläubigerschutzverband geht jedoch eher davon aus, dass Grasser selbst in Kitzbühel anwesend sein wird. Der ehemalige Kärntner Landeshauptmannstellvertreter, der von 2000 bis 2007 das Finanzressort der Bundesregierung leitete, war Anfang Jänner nach sieben Monaten aus der Justizanstalt Innsbruck entlassen und in elektronisch überwachten Hausarrest überstellt worden. Er lebt mit seiner Ehefrau, der Unternehmerin und Swarovski-Millionenerbin Fiona Pacifico Griffini-Grasser, und der gemeinsamen Tochter auf einem Anwesen in Kitzbühel und geht – wie für Personen im Hausarrest vorgeschrieben – einer Beschäftigung nach; laut APA-Informationen arbeitet er derzeit bei einem Unternehmen vor Ort.

Nach der Beschädigung eines Strommasts in der norditalienischen Provinz Udine ermitteln die Behörden zu einem möglichen Sabotagefall im Umfeld der Transalpine Ölpipeline (TAL). Betroffen ist ein Mast der 132-Kilovolt-Leitung Tolmezzo–Paluzza, der das Stromnetz zur Versorgung des Ölnetzwerks speist. Die Carabinieri befragen Fachleute des Netzbetreibers Terna, der den Schaden am 25. März gemeldet hatte. Ziel der Ermittlungen ist es, die Ursache der Unterbrechung im Stromnetz zu klären, die letztlich zu einem zeitweisen Stopp der Ölversorgung führte.
Videoaufnahmen des italienischen Senders RAI stützen nach Angaben aus Ermittlerkreisen den Verdacht, dass der Mast in einem schwer zugänglichen Gebiet nahe der Grenze zu Kärnten mit einem Schneidbrenner beschädigt worden sein könnte. Eine Sprecherin der TAL betonte gegenüber der Austria Presse Agentur (APA allerdings, dass es sich nicht um einen direkten Angriff auf die Pipeline selbst handle, sondern um einen Schaden an einer Terna-Anlage, die auch die TAL-Pipeline versorgt. Angaben zur Höhe des finanziellen Schadens und zu konkreten Auswirkungen auf den Betrieb machte das Unternehmen nicht.
Die TAL mit einer Gesamtlänge von 753 Kilometern – davon 161 Kilometer auf österreichischem Staatsgebiet in den Bundesländern Kärnten, Tirol und Salzburg – gilt als kritische Infrastruktur für die Energieversorgung in Österreich und Süddeutschland. Die Raffinerie der OMV in Schwechat bezieht ihr Öl laut dem Ölmarktexperten Johannes Benigni von der Energieberatungsfirma JBC Vienna nahezu vollständig über diese Leitung. Ohne die TAL habe Österreich „quasi kein Öl, außer das, was wir selber fördern“, sagte Benigni im Ö1-Morgenjournal. Das österreichische Energieministerium teilte dennoch mit, dass zu keinem Zeitpunkt eine kritische Versorgungslage bestanden habe: Die Raffinerie Schwechat habe über ausreichende Rohölbestände verfügt, der Vollbetrieb sei gesichert gewesen, und die Pflichtnotstandsreserven mussten nicht angetastet werden.
In Wien wurde der Vorfall sicherheitspolitisch eng begleitet. Das Innenministerium verwies auf die übliche enge Abstimmung mit den italienischen Sicherheitsbehörden in Fällen, die kritische Infrastrukturen betreffen. Die Direktion Staatsschutz und Nachrichtendienst (DSN) arbeitet nach eigenen Angaben eng mit den Betreibern solcher Anlagen zusammen und berät zu physischen, organisatorischen und hybriden Bedrohungen. TAL kündigte an, die bereits als hoch beschriebenen Sicherheitsvorkehrungen entlang der Pipeline nach dem Vorfall weiter zu verstärken. Der Fall rückt die Verwundbarkeit zentraler Energieadern Europas in den Fokus – auch wenn der aktuelle Zwischenfall die Versorgung Österreichs nach offizieller Darstellung nicht gefährdet hat.