Kopftuchverbot für Mädchen bis 14: SPÖ-Lehrervertreter warnt vor neuen Konflikten

12.03.2026


Mit Beginn des Herbstsemesters tritt in Österreich ein neues Kopftuchverbot für Schülerinnen bis zum Alter von 14 Jahren in Kraft. Unterstützung für das Verhüllungsverbot kommt zwar grundsätzlich vom Vorsitzenden des Sozialdemokratischen LehrerInnenvereins (SLÖ), Thomas Bulant, doch der Gewerkschafter hält die Maßnahme für unausgewogen und zu kurz gegriffen. Aus seiner Sicht adressiert die Regelung nur einen Ausschnitt eines viel breiteren Problems: das ungeklärte Verhältnis von Schule und Religion.

Bulant plädiert dafür, Religion insgesamt aus dem schulischen Raum herauszuhalten. „Für mich hat Religion in der Schule nichts verloren und da gehört auch das Kopftuch dazu“, sagt er. Eine klare Linie, wonach Religion ausschließlich Privatsache sei und in der Schule nicht stattfinde, würde aus seiner Sicht viele Konflikte entschärfen. Stattdessen würden nun muslimische Mädchen per Gesetz zu Täterinnen erklärt, während ihre Eltern mit Geldbußen von bis zu 800 Euro rechnen müssten – auch in Fällen, in denen sie das Verhalten ihrer Töchter während der Unterrichtszeit gar nicht maßgeblich beeinflussen können.

Der Lehrervertreter kritisiert zudem, dass die neue Regelung erneut nur eine bestimmte Gruppe betreffe und damit rechtlich angreifbar sein könnte. Schon 2020 war ein Kopftuchverbot für Volksschülerinnen vom Verfassungsgerichtshof aufgehoben worden, weil es sich einseitig auf muslimische Mädchen bezog. Eine konsequente Trennung von Schule und Religion über alle Konfessionen hinweg, so Bulant, würde aus seiner Sicht verhindern, dass einzelne religiöse Symbole oder Praktiken gesondert reguliert und damit politisch und juristisch besonders aufgeladen werden.

Praktische Probleme erwartet Bulant auch im Schulalltag. Die Lehrkräfte seien als öffentlich Bedienstete verpflichtet, das Verbot zu kontrollieren und durchzusetzen. Offene Fragen zur Umsetzung und zu den Auswirkungen auf das Schulklima sieht er jedoch nicht ausreichend beantwortet. Er vermisst klare Verantwortung seitens des Bildungsministeriums für die „atmosphärischen Konsequenzen“ vor Ort. Darüber hinaus fordert der Gewerkschafter, auch gegen Burschen vorzugehen, die sich – mit Verweis auf religiöse Normen – als „Sittenwächter“ gegenüber Mitschülerinnen aufspielen. Ohne eine umfassende, alle Religionen betreffende Regelung, fürchtet Bulant, bleibe das neue Kopftuchverbot eine isolierte Maßnahme, die Spannungen eher verstärke als löse.

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Rechnungshof kritisiert Risikomanagement der BIG beim Projekt Vienna Twentytwo

13.03.2026


Die Bundesimmobiliengesellschaft (BIG) sieht sich nach einem gemeinsamen Großprojekt mit der Signa-Unternehmensgruppe mit deutlichen finanziellen Belastungen konfrontiert. Wie aus einem aktuellen Bericht des Rechnungshofs hervorgeht, haben sich die Errichtungskosten für das Immobilienprojekt Vienna Twentytwo im 22. Wiener Gemeindebezirk nahezu verdoppelt und liegen inzwischen bei rund 412 Millionen Euro. Die ursprünglich kalkulierte Rendite von 6,97 Prozent sank in der Folge laut Bericht auf nur noch 1,46 Prozent.

Vienna Twentytwo wurde von der BIG-Tochter Austrian Real Estate Development (ARE Development) gemeinsam mit der Signa-Tochter Forum Donaustadt Holding entwickelt. Für die Umsetzung des Vorhabens wurden 16 eigene Projektgesellschaften gegründet, an denen ARE jeweils 49 Prozent und Signa 51 Prozent hielt. Der Projektstart datiert auf das Jahr 2016, die Fertigstellung war für 2022 vorgesehen. Die Partnerschaft wurde jedoch von Unstimmigkeiten begleitet und schließlich im Jänner 2024 beendet.

Der Rechnungshof kritisiert insbesondere das Risikomanagement zu Beginn der Kooperation. Zwar lagen der ARE nach eigenen Angaben bereits 2016 Unterlagen vor, die Signa als wirtschaftlich und technisch fähigen Partner auswiesen, eine standardisierte Risikobeurteilung wurde jedoch nicht vorgenommen. Bei längerfristigen Geschäftsbeziehungen müsse diese „streng und umfassend“ ausfallen, heißt es in dem Bericht. Hintergrund ist die Gefahr, dass bei einer möglichen Insolvenz des privaten Partners das gesamte Projektrisiko auf den öffentlichen Partner übergehen kann.

Zu den wesentlichen Kostentreibern zählten laut Rechnungshof Verzögerungen bei der Bauzeit, Baupreissteigerungen sowie eine mangelhafte Planungs- und Ausschreibungsqualität, die die Finanzierungskosten in die Höhe trieben. Diese hätten sich in der Folge etwa verdoppelt. Die ARE verweist in ihrer Stellungnahme darauf, dass sie zwei Jahre nach Projektbeginn eine standardisierte Prüfung von Projektpartnern eingeführt habe. Mittlerweile sei dieses Verfahren weiter verschärft worden, unter anderem durch eine vertiefende Prüfung, um ähnliche Risiken bei künftigen Public-Private-Partnerships besser zu kontrollieren.