
Die Landesregierung von Sachsen-Anhalt will die Neuordnung der Krankenhauslandschaft noch vor der Landtagswahl im September gesetzlich absichern. Gesundheitsministerin Petra Grimm-Benne (SPD) bereitet dazu eine Änderung des Krankenhausgesetzes vor, die die Grundlage für eine umfassende Klinikreform legen soll. Kernfrage ist, welche Häuser künftig welche Leistungen anbieten dürfen – etwa ob Knieoperationen an einem Standort konzentriert und Hüft-Eingriffe an einem anderen gebündelt werden.
Im Mittelpunkt der Reform stehen neu definierte Leistungsgruppen. Für diese Behandlungsbereiche sollen einheitliche Anforderungen an Ausstattung und Fachärzte gelten. Nur Krankenhäuser, die diese Vorgaben erfüllen, dürfen die jeweilige Leistungsgruppe anbieten und mit den gesetzlichen Krankenkassen abrechnen. Die Leistungsgruppen werden nun explizit im Krankenhausgesetz des Landes verankert; zudem sollen Verfahrensfragen des Planungsprozesses detaillierter geregelt werden.
Die Pläne orientieren sich an bundesweiten Reformbestrebungen. Ziel ist es, den finanziellen Druck auf Kliniken zu senken, immer mehr Behandlungsfälle zu generieren, und gleichzeitig die Qualität komplexer Eingriffe zu steigern. Dem liegt die Annahme zugrunde, dass Abteilungen besser werden, je häufiger sie bestimmte Eingriffe durchführen. Zugleich betont Grimm-Benne den Balanceakt zwischen medizinischer Qualität, wirtschaftlicher Tragfähigkeit und Versorgungssicherheit in dünn besiedelten Regionen. Krankenhäuser im Land kooperierten bereits stärker, spezialisierten sich und verlagerten Leistungen verstärkt in den ambulanten Bereich, sagte sie.
In Sachsen-Anhalt gibt es derzeit 44 Krankenhäuser an 53 Standorten. Die Kliniken haben dem Land bereits mitgeteilt, welche Leistungen sie künftig anbieten wollen. Einbezogen ist auch der Medizinische Dienst, der prüft, ob die Häuser die personellen und strukturellen Anforderungen der neuen Leistungsgruppen erfüllen. Auf dieser Basis will das Gesundheitsministerium gemeinsam mit der schwarz-rot-gelben Koalition den Zuschnitt der Krankenhausversorgung neu ordnen – mit dem erklärten Anspruch, sowohl die Qualität der Behandlung als auch die Erreichbarkeit der Versorgung im Flächenland langfristig zu sichern.

Innenminister Gerhard Karner (ÖVP) drängt auf die Einführung von elektronischen Fußfesseln für zwei Gruppen, die er als besonders sicherheitsrelevant einstuft: Hochrisiko-Gefährder gegen Frauen und islamistische Gefährder. Beide Maßnahmen sollen nach seinen Vorstellungen in einem gemeinsamen Paket beschlossen werden. In der Regierung gebe es dazu „sehr gute Gespräche“, sagte Karner in einem Interview mit der Austria Presse Agentur (APA). Ziel sei es, Personen mit hohem Gefährdungspotenzial enger zu überwachen und damit präventiv einzugreifen.
Parallel dazu arbeitet das Innenministerium an einer Neuordnung der Familienzusammenführung für Asylberechtigte. Der aktuell geltende Stopp läuft mit Mitte des Jahres aus. Karner will den Familiennachzug künftig über die Niederlassungsverordnung steuern, obwohl es dazu rechtliche Bedenken gibt. Er zeigt sich dennoch überzeugt, dass eine solche Regelung juristisch halten werde. Für den Start stellte der Minister eine „sehr niedrige Quote“ in Aussicht und betonte, man müsse berücksichtigen, wie viele Plätze vergeben werden könnten, ohne Gesellschaft und zentrale Versorgungssysteme zu überlasten.
Als Instrument zur Steuerung verweist Karner auf ein Integrationsbarometer, mit dem gemessen werden solle, welcher Spielraum in einzelnen Regionen besteht. In Wien sieht der Minister angesichts hoher Flüchtlingszahlen zunächst weniger Kapazität für zusätzlichen Familiennachzug. Wie bei anderen Zuwanderungsgruppen soll es Abstimmungen mit den Bundesländern geben, um zu klären, welche Quoten jeweils übernommen werden können. Die FPÖ kritisiert die Pläne als unzureichend und warnt vor einer unkontrollierten Kettenmigration durch den Familiennachzug.
Auch im Bereich der digitalen Regulierung kündigt Karner weitere Schritte an. Er begrüßt die Einigung in der Regierung auf ein Social-Media-Verbot für Kinder bis 14 Jahre. Angesichts zunehmender Fälle von Hasskriminalität, bei denen Täter und Opfer immer jünger würden, sei dies ein wichtiger Schritt. Darüber hinaus befürwortet der Innenminister eine Klarnamen-Pflicht in sozialen Netzwerken, die er als „sinnvoll und richtig“ einstuft. Konkrete Gesetzesvorschläge zu Fußfesseln, Familiennachzug und Online-Regulierung liegen noch nicht vor, die politischen Linien sind jedoch abgesteckt.