
Nordrhein-Westfalen zieht Konsequenzen aus mehreren Gewalttaten, an denen psychisch kranke Menschen beteiligt waren, und verschärft sein Gesetz über Hilfen und Schutzmaßnahmen bei psychischen Krankheiten (PsychKG). Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann (CDU) präsentierte eine umfangreiche Novelle, die noch in diesem Jahr den Landtag passieren soll. Das Gesetz bildet die Grundlage sowohl für Unterstützungsangebote als auch für freiheitsentziehende Unterbringungen, wenn sich Betroffene selbst oder andere gefährden.
Zentraler Punkt der Reform ist eine erweiterte Eingriffsmöglichkeit der Justiz: Gerichte sollen die sofortige Unterbringung in Einzelfällen um bis zu 24 Stunden verlängern können, etwa bei ausgeprägten Erregungszuständen. Um vorzeitige Entlassungen zu vermeiden, sollen künftig ausschließlich Amtsgerichte über die Fortdauer der Unterbringung entscheiden dürfen. Bereits bei der Anordnung der Unterbringung können Beurlaubungen aus der Klinik gerichtliche ausgeschlossen oder nur unter Vorbehalt gestattet werden. Bislang konnten Kliniken eigenständig Beurlaubungen von bis zu zehn Tagen gewähren.
Gleichzeitig betont die Landesregierung den präventiven Ansatz. Laumann verweist darauf, dass viele psychisch erkrankte Menschen als nicht gefährlich gelten, wenn sie ihre Medikamente regelmäßig einnehmen. Die Novelle sieht deshalb ausdrücklich vor, dass diese Personen nicht dauerhaft untergebracht werden sollen, sofern eine kontinuierliche, von den Krankenhäusern beaufsichtigte Medikamenteneinnahme sichergestellt ist. Eine im Entwurf verankerte „Pause“ in der Unterbringung soll eine strukturierte Behandlung ermöglichen, ohne unnötig in Freiheitsrechte einzugreifen.
Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf der besseren Vernetzung der beteiligten Stellen. Der Informationsfluss zwischen Kliniken, sozialpsychiatrischen Diensten, Behörden und Unterbringungseinrichtungen soll deutlich verbessert werden, insbesondere bei Personen mit möglichem Gefährdungspotenzial. Kliniken werden verpflichtet, den sozialpsychiatrischen Diensten alle relevanten Informationen für die Nachsorge zu übermitteln. Die Reform reagiert damit auch auf Forderungen von Innen- und Gesundheitsministerkonferenzen, nach Vorfällen wie den Anschlägen von Magdeburg und Aschaffenburg die landesrechtlichen Grundlagen zur Behandlung psychisch Kranker auf den Prüfstand zu stellen.
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Wohnen in Österreich ist zum Jahresende 2025 erneut teurer geworden. Laut aktuellen Zahlen der Statistik Austria stiegen die durchschnittlichen Wohnkosten für Hauptmietwohnungen im vierten Quartal auf 10,4 Euro pro Quadratmeter inklusive Betriebskosten. Ein Jahr zuvor hatte der Quadratmeter noch 9,9 Euro gekostet. Damit legten die Wohnkosten binnen zwölf Monaten um 4,6 Prozent zu; gegenüber dem dritten Quartal ergibt sich ein Plus von 1,6 Prozent. Die Marke von zehn Euro pro Quadratmeter wurde damit nicht nur erreicht, sondern übers Jahr 2025 hinweg durchgehend überschritten.
Im Schnitt zahlten Haushalte für eine Hauptmietwohnung im Schlussquartal 2025 monatlich 686,8 Euro. Im vierten Quartal 2024 waren es noch 662,9 Euro. Von den aktuellen Gesamtkosten entfielen 172,5 Euro auf Betriebskosten, das entspricht rund 2,6 Euro pro Quadratmeter. Diese Betriebskosten erhöhten sich gegenüber dem Vorquartal um 1,3 Prozent. Die reinen Mietkosten lagen bei 7,8 Euro pro Quadratmeter. Nach Angaben von Statistik-Austria-Generaldirektorin Manuela Lenk bewegen sich die Durchschnittsmieten damit seit Jahresbeginn 2025 konstant im zweistelligen Euro-Bereich, wenn man die Betriebskosten einrechnet.
Die Auswertung basiert auf hochgerechnet rund 1,8 Millionen Hauptmietwohnungen in Österreich. Knapp 40 Prozent davon entfallen auf Genossenschaftswohnungen, rund 15 Prozent auf Gemeindewohnungen. Etwa ein Drittel (31,2 Prozent) der Mietverhältnisse wird auf dem privaten Markt frei vereinbart. 13,4 Prozent der Mieterhaushalte zahlen einen Richtwertmietzins, weitere 1,3 Prozent unterliegen dem sogenannten Kategoriemietzins. Diese Struktur spiegelt sich regional unterschiedlich wider: In Wien ist der Anteil an Richtwertmieten mit 21,0 Prozent am höchsten, gleichzeitig ist hier der Anteil privater Hauptmieten auf dem freien Markt mit 22,0 Prozent am niedrigsten.
In anderen Bundesländern dominieren andere Mietformen. In Vorarlberg, Tirol und Salzburg überwiegen private Mietverträge auf dem freien Markt; Vorarlberg kommt hier auf einen Anteil von 55,4 Prozent, Tirol auf 52,0 Prozent und Salzburg auf 48,0 Prozent. Im Burgenland und in Oberösterreich stellen dagegen Genossenschaftswohnungen die Mehrheit: 70,4 Prozent der Hauptmietwohnungen im Burgenland und 58,5 Prozent in Oberösterreich entfallen auf diese Kategorie. Auch bei den absoluten Kosten zeigen sich Unterschiede: Laut Statistik Austria liegen die Wohnkosten pro Quadratmeter in Salzburg mit 12,2 Euro am höchsten, im Burgenland mit 7,7 Euro am niedrigsten. Insgesamt belegen die Daten, dass die Mietbelastung österreichweit zunimmt – wenn auch auf einem unterschiedlichen Ausgangsniveau je nach Region und Mietform.