Legionellen-Ausbruch in Vorarlberg: Drei Verantwortliche vor Gericht

30.04.2026


Nach einem der bislang größten Legionellen-Ausbrüche in Österreich mit 43 Erkrankten im Raum Bregenz im Winter 2024/25 kommt es nun zu einem gerichtlichen Nachspiel. Drei Mitarbeitende zweier Unternehmen müssen sich vor Gericht verantworten, wie die Sprecherin der Staatsanwaltschaft Feldkirch, Karin Dragosits, der APA mitteilte. Betroffen sind Beschäftigte jenes Betriebs, dessen Kühlturm als Auslöser des Krankheitsgeschehens gilt, sowie des Unternehmens, das mit der Wartung dieser Anlage beauftragt war.

Die Staatsanwaltschaft hat Strafantrag wegen fahrlässiger Gemeingefährdung eingebracht. Zusätzlich wurde die Verhängung einer Verbandsgeldbuße beantragt, die sich nach den Angaben der Behörde gegen den Ursprungsbetrieb im Vorarlberger Unterland richten dürfte. Ermittlungen gegen weitere Personen wurden eingestellt. Für den Vorwurf der fahrlässigen Gemeingefährdung sieht das Strafgesetzbuch grundsätzlich eine Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr oder eine Geldstrafe von bis zu 720 Tagessätzen vor. Wird – wie in der Anklage behauptet – eine „schwere Körperverletzung einer größeren Zahl von Menschen“ verursacht, erhöht sich der Strafrahmen auf bis zu drei Jahre Haft.

Die Serie von Legionellen-Erkrankungen hatte die Behörden Ende 2024 und Anfang 2025 über Wochen beschäftigt. Aufgrund der auffälligen Häufung von Fällen wurden mehr als 300 Tests durchgeführt, Wetterdaten ausgewertet und die Aufenthaltsorte der Erkrankten systematisch erhoben. Die Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit (AGES) berichtete, dass zahlreiche Betroffene schwere Lungenentzündungen entwickelten. Insgesamt mussten 42 Personen im Krankenhaus behandelt werden, zehn von ihnen auf einer Intensivstation.

Da Legionellen über Tröpfcheninfektion übertragen werden, konzentrierten sich die Ermittlungen auf Anlagen, in denen Aerosole entstehen können. Im Fokus standen Schwimmbäder, Autowaschanlagen, Kühltürme und medizinische Ordinationen. Im Verlauf der Untersuchungen kristallisierte sich ein Kühlturm in einem Betrieb im Vorarlberger Unterland als wahrscheinliche Quelle des Ausbruchs heraus. Die strafrechtliche Aufarbeitung soll nun klären, ob Wartungspflichten oder Sicherheitsvorgaben verletzt wurden und ob dadurch die Erkrankungen einer größeren Zahl von Menschen in Kauf genommen wurden.

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Externe Prüfer sehen Wiener MAK nach Raubüberfall ohne Fehlverhalten

08.10.2026


Der bewaffnete Juwelenraub im Wiener Museum für angewandte Kunst (MAK) vom 27. August ist nach Einschätzung externer Fachleute nicht auf Versäumnisse der Institution zurückzuführen. Ein 34 Seiten umfassendes Gutachten des Sicherheitsconsulting-Unternehmens LifeLine's kommt zu dem Schluss, dass das Haus sowohl bei den technischen Sicherheitsvorkehrungen als auch beim operativen Vorgehen während des Überfalls und im anschließenden Krisenmanagement korrekt gehandelt hat. Die zentrale Frage, ob das Ereignis sicherheitstechnisch und organisatorisch adäquat bewältigt wurde, beantworten die Gutachter mit einem „klaren Ja“.

Im Fokus der Untersuchung stand die Ausstellung „Glanzstücke. Van Cleef & Arpels High Jewelry x Masterpieces from the MAK Collection“, in deren Juwelenraum zwei bewaffnete Täter mitten am Nachmittag eine Vitrine einschlugen und mit einem historischen Diamantcollier flüchteten. Laut Bericht waren alle mit den Vertragspartnern vereinbarten Sicherheitsstandards und Normen erfüllt. Dazu zählten unter anderem der Einsatz von 185 Videokameras, einer dreistelligen Zahl von Alarmsensoren, speziellem Sicherheitsglas sowie geschultem Sicherheitspersonal. Der nach der Tat eingeführte Einsatz von Metalldetektoren war laut Gutachten zuvor weder verlangt noch durch bestehende Standards vorgesehen.

Besonders hervor hebt der Bericht die bewusste Entscheidung für den Vorrang des Personenschutzes vor dem Objektschutz. Aus diesem Grund verzichtete das Museum auf laute Alarmsignale während der Öffnungszeiten und auf bewaffnete Sicherheitskräfte im Ausstellungsbereich. Die direkte Alarmierung von Polizei und hauseigener Sicherheitszentrale wurde den Angaben zufolge um 14:01:22 Uhr ausgelöst und habe „optimal und effizient“ funktioniert. Auch das Verhalten der anwesenden Securitas-Mitarbeitenden wird positiv bewertet: Sie hätten eine unmittelbare Konfrontation mit den bewaffneten Tätern und damit das Risiko einer Eskalation, etwa durch Panik oder mögliche Geiselnahmen, vermieden.

Die Gutachter kommen insgesamt zu dem Befund, dass ein von professionellen Tätern geplanter und durchgeführter Raub unter regulären Öffnungsbedingungen mit „vernünftigen Mitteln“ nicht vollständig zu verhindern gewesen sei – selbst bei Einsatz moderner Überwachungstechnik und etablierter Sicherheitsprotokolle. Aus ihrer Sicht bestätigt der Fall eine bekannte Grenze musealer Schutzkonzepte: Absolute Sicherheit wäre nur um den Preis massiver Einschränkungen der Bewegungsfreiheit von Besucherinnen und Besuchern zu erreichen, formuliert das Gutachten sinngemäß. Das MAK wird damit für den konkreten Vorfall entlastet, auch wenn der spektakuläre Coup die Debatte über Sicherheitsstandards in Ausstellungshäusern neu anheizen dürfte.