Marinomed sichert sich frisches Kapital und übertrifft eigenes Platzierungsziel

14.04.2026


Die österreichische Marinomed Biotech AG hat ihre angekündigte Barkapitalerhöhung erfolgreich abgeschlossen und damit ihre kurzfristige Finanzierung gesichert. Insgesamt platzierte das in Korneuburg ansässige Unternehmen 159.039 neue Aktien und erzielte einen Bruttoemissionserlös von rund 2,23 Millionen Euro. Das ursprünglich kommunizierte Ziel von mindestens 2 Millionen Euro wurde damit übertroffen.

Von den neuen Papieren wurden 33.322 Aktien im Rahmen eines Bezugsangebots von bestehenden Aktionären über Bezugsrechte gezeichnet. Die nicht bezogenen Aktien platzierte Marinomed anschließend in einer prospektfreien Privatplatzierung bei Investoren zu einem Bezugspreis von 14 Euro je Aktie. Auf diesem Weg konnten weitere 125.717 Aktien am Markt untergebracht werden.

CEO Andreas Grassauer wertete den Platzierungserfolg als Vertrauensbeweis der Investoren. Die Kapitalmaßnahme sichere die finanzielle Grundlage, um die geplanten Meilensteine zu erreichen, und decke den erwarteten Liquiditätsbedarf, sagte er laut Unternehmensmitteilung. Zugleich stärke die zusätzliche Eigenkapitalbasis die Position des Biotech-Unternehmens in den laufenden Verhandlungen zur Vermarktung der Leitprodukte Budesolv und Tacrosolv.

Die neuen Aktien werden unter der bestehenden ISIN ATMARINOMED6 an der Wiener Börse gehandelt. Am Sekundärmarkt reagierte die Aktie positiv auf die Nachrichtenlage: Zum Zeitpunkt der Meldung wurde das Papier auf der Handelsplattform Lang & Schwarz mit einem Plus von 4,62 % bei 13,60 Euro taxiert.

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Helmpflicht bis 16 am E-Scooter, bis 14 am E-Bike: Neue Regeln im Überblick

04.05.2026


Österreich zieht angesichts steigender Unfallzahlen bei E-Scootern und E-Bikes die Regeln an. Mit 1. Mai tritt eine Novelle der Straßenverkehrsordnung (StVO) in Kraft, die vor allem Jugendliche stärker in die Pflicht nimmt. Kernpunkte sind eine ausgeweitete Helmpflicht für junge Lenkerinnen und Lenker sowie technische Vorgaben und ein niedrigeres Alkohollimit für E-Scooter. Das Kuratorium für Verkehrssicherheit (KFV) sieht in den Änderungen einen Schritt zu mehr Sicherheit, fordert aber über die gesetzlichen Mindeststandards hinaus das Tragen von Helmen in allen Altersgruppen.

Die Helmpflicht wird nach Fahrzeugkategorien und Alter differenziert. Auf herkömmlichen, muskelbetriebenen Fahrrädern bleibt es bei der bekannten Regel: Bis zum vollendeten zwölften Lebensjahr ist ein Helm verpflichtend. Für E-Bikes mit Pedalen steigt die Altersgrenze nun auf 14 Jahre, für E-Scooter gilt ab Mai eine Helmpflicht bis zum 16. Geburtstag. Wer sich nicht daran hält, muss mit saftigen Strafen rechnen: Für 14- oder 15-Jährige ohne Helm am E-Scooter sind theoretisch bis zu 726 Euro Geldstrafe vorgesehen, in der Praxis rechnen Experten mit Beträgen zwischen 50 und 100 Euro. Das KFV verweist zugleich darauf, dass die Mehrheit der Verunfallten deutlich älter ist als die nun gesetzlich erfassten Altersgruppen.

Parallel zu den Altersvorgaben verschärft der Gesetzgeber die technischen und alkoholrechtlichen Bestimmungen für E-Scooter. Künftig müssen die elektrischen Roller mit Blinkern und einer Klingel ausgestattet sein. Zudem sinkt die Promillegrenze für E-Scooter-Lenker von bisher 0,8 auf 0,5 Promille und liegt damit unter jener für Rad- und E-Bike-Fahrer, für die weiterhin ein Limit von 0,8 Promille gilt. Die Anpassungen verstehen sich als Reaktion auf eine hohe Zahl von Unfällen mit E-Scootern, etwa knapp 2.100 Vorfälle in einem Bundesland innerhalb eines Jahres. Eine weitere StVO-Anpassung ist für 1. Oktober angekündigt, sie soll unter anderem E-Mopeds betreffen, die derzeit noch als Fahrräder gelten.

Verkehrssicherheitsexperten und Medizinerinnen mahnen, die neuen gesetzlichen Mindestvorgaben nicht als Obergrenze zu verstehen. KFV-Direktor Christian Schimanofsky betont, dass in Österreich pro Jahr rund 1.000 schwere Kopfverletzungen verhindert werden könnten, würden alle E-Bike- und E-Scooter-Nutzerinnen und -Nutzer einen Helm tragen. Laut KFV sind beim E-Bike 97 Prozent der Verletzten 14 Jahre oder älter, bei E-Scootern sind 82 Prozent der Verletzten 16 Jahre oder älter – also Gruppen, für die keine Helmpflicht vorgesehen ist. Die Anästhesistin und Notärztin Rebana Scherzer verweist auf Schädel-Hirn-Verletzungen als eine der häufigsten Todesursachen nach Unfällen und warnt vor schweren Langzeitfolgen, insbesondere bei älteren Menschen. Das KFV startet daher begleitend zur StVO-Novelle eine Informationskampagne und empfiehlt altersunabhängig das Tragen eines Helms.