
Österreichs Unternehmenslandschaft ist in den vergangenen Jahren deutlich gewachsen, während das Ausfallsrisiko insgesamt überschaubar blieb. Laut aktuellen Berechnungen der Oesterreichischen Nationalbank (OeNB) ist der Unternehmensbestand von rund 225.500 Firmen im Jahr 2019 auf etwa 283.000 im Jahr 2025 gestiegen, ein Plus von rund 25 Prozent. Anfang 2026 wurden bereits rund 291.000 Unternehmen gezählt. Damit werden deutlich mehr Firmen gegründet, als durch Marktaustritte oder Insolvenzen verschwinden.
Die OeNB weist darauf hin, dass die Insolvenzquote – abgesehen von den außergewöhnlich niedrigen Werten während der Pandemie – stabil bei rund 1 Prozent liegt. Für 2025 veranschlagen die Ökonomen eine Quote von 1,18 Prozent, für 2026 auf Basis der bislang erfassten Daten 1,08 Prozent. 2019 wurden 2.123 Insolvenzen registriert, was einer Quote von 0,94 Prozent entsprach. 2025 stieg die Zahl der Pleiten auf 3.335 Fälle, ohne dass die Quote im selben Ausmaß anzog, weil parallel die Gesamtzahl der Unternehmen kräftig zunahm.
Mit einem neuen Unternehmensdynamik-Dashboard stellt die Nationalbank Insolvenzen erstmals in den Kontext einer klar definierten Grundgesamtheit von Unternehmen und ergänzt diese um Daten zu Marktein- und -austritten. Das Tool erlaubt Auswertungen ab 2019 nach Branchen und Regionen, bei Insolvenzen sogar bis hinunter auf Bezirksebene. Damit soll die wirtschaftliche Entwicklung differenzierter analysiert werden können, als dies mit der bislang dominierenden Betrachtung bloßer Absolutzahlen möglich war.
OeNB-Chefökonom Wolf Reuter betont, dass eine steigende Zahl an Insolvenzen nicht automatisch auf ein wachsendes Risiko im System hinweist. Ausschlaggebend sei die Relation zum Gesamtbestand. Nach OeNB-Angaben treten in Österreich jedes Jahr rund fünfmal so viele Unternehmen neu in den Markt ein, wie insolvent werden. Diese laufende Erneuerung sei ein zentrales Merkmal einer dynamischen Volkswirtschaft, in der Gründungen, Marktaustritte und Restrukturierungen parallel ablaufen.

Der bewaffnete Juwelenraub im Wiener Museum für angewandte Kunst (MAK) vom 27. August ist nach Einschätzung externer Fachleute nicht auf Versäumnisse der Institution zurückzuführen. Ein 34 Seiten umfassendes Gutachten des Sicherheitsconsulting-Unternehmens LifeLine's kommt zu dem Schluss, dass das Haus sowohl bei den technischen Sicherheitsvorkehrungen als auch beim operativen Vorgehen während des Überfalls und im anschließenden Krisenmanagement korrekt gehandelt hat. Die zentrale Frage, ob das Ereignis sicherheitstechnisch und organisatorisch adäquat bewältigt wurde, beantworten die Gutachter mit einem „klaren Ja“.
Im Fokus der Untersuchung stand die Ausstellung „Glanzstücke. Van Cleef & Arpels High Jewelry x Masterpieces from the MAK Collection“, in deren Juwelenraum zwei bewaffnete Täter mitten am Nachmittag eine Vitrine einschlugen und mit einem historischen Diamantcollier flüchteten. Laut Bericht waren alle mit den Vertragspartnern vereinbarten Sicherheitsstandards und Normen erfüllt. Dazu zählten unter anderem der Einsatz von 185 Videokameras, einer dreistelligen Zahl von Alarmsensoren, speziellem Sicherheitsglas sowie geschultem Sicherheitspersonal. Der nach der Tat eingeführte Einsatz von Metalldetektoren war laut Gutachten zuvor weder verlangt noch durch bestehende Standards vorgesehen.
Besonders hervor hebt der Bericht die bewusste Entscheidung für den Vorrang des Personenschutzes vor dem Objektschutz. Aus diesem Grund verzichtete das Museum auf laute Alarmsignale während der Öffnungszeiten und auf bewaffnete Sicherheitskräfte im Ausstellungsbereich. Die direkte Alarmierung von Polizei und hauseigener Sicherheitszentrale wurde den Angaben zufolge um 14:01:22 Uhr ausgelöst und habe „optimal und effizient“ funktioniert. Auch das Verhalten der anwesenden Securitas-Mitarbeitenden wird positiv bewertet: Sie hätten eine unmittelbare Konfrontation mit den bewaffneten Tätern und damit das Risiko einer Eskalation, etwa durch Panik oder mögliche Geiselnahmen, vermieden.
Die Gutachter kommen insgesamt zu dem Befund, dass ein von professionellen Tätern geplanter und durchgeführter Raub unter regulären Öffnungsbedingungen mit „vernünftigen Mitteln“ nicht vollständig zu verhindern gewesen sei – selbst bei Einsatz moderner Überwachungstechnik und etablierter Sicherheitsprotokolle. Aus ihrer Sicht bestätigt der Fall eine bekannte Grenze musealer Schutzkonzepte: Absolute Sicherheit wäre nur um den Preis massiver Einschränkungen der Bewegungsfreiheit von Besucherinnen und Besuchern zu erreichen, formuliert das Gutachten sinngemäß. Das MAK wird damit für den konkreten Vorfall entlastet, auch wenn der spektakuläre Coup die Debatte über Sicherheitsstandards in Ausstellungshäusern neu anheizen dürfte.