
Die Bundesregierung will mit deutlich schärferen Strafen gegen Angriffe auf bestimmte Berufsgruppen vorgehen, die für das Funktionieren des Gemeinwesens als besonders wichtig gelten. Das Bundeskabinett billigte am Mittwoch einen Gesetzentwurf aus dem Bundesjustizministerium, der das Strafgesetzbuch entsprechend anpasst. Geschützt werden sollen insbesondere Polizistinnen und Polizisten, Gerichtsvollzieherinnen und Gerichtsvollzieher, Ärztinnen und Ärzte, Pflegekräfte sowie Beschäftigte der Bahn, kommunaler Verkehrsbetriebe und Energieversorger.
Kern der Reform ist eine Anhebung der gesetzlichen Mindeststrafen. Wer Angehörige dieser Gruppen tätlich angreift, soll künftig mit einer Freiheitsstrafe von mindestens sechs Monaten rechnen; bislang lag die Untergrenze bei drei Monaten. In besonders schweren Fällen steigt der Strafrahmen auf mindestens ein Jahr bis zu zehn Jahre Haft, statt wie bisher sechs Monate bis zu fünf Jahre. Damit verdoppelt die Bundesregierung in diesen Konstellationen sowohl die Mindest- als auch die mögliche Höchststrafe.
Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) begründete den Schritt mit einer Zunahme von Übergriffen im Alltag, insbesondere auf Einsatzkräfte bei Polizei und Feuerwehr sowie Beschäftigte im Nahverkehr und in Kliniken und Praxen. "Wer unser Land am Laufen hält, verdient unseren Schutz", sagte sie. Das geplante Gesetz sende ein "klares Signal": Der Rechtsstaat schütze diejenigen, die für andere da seien, und lasse Gewalt gegen sie nicht unbeantwortet. Es gehe um den Schutz des Gemeinwesens und des gesellschaftlichen Zusammenlebens, so Hubig.
Der Gesetzentwurf knüpft an eine bereits seit 2017 bestehende Sonderregelung für Angriffe auf Einsatz- und Rettungskräfte an. Nach Angaben des Bundeskriminalamts ist die Zahl derartiger Taten seit Einführung der damaligen Vorschriften jedoch weiter gestiegen. Nun sollen weitere Berufsgruppen ausdrücklich einbezogen und einzelne Konstellationen präzisiert werden. So soll im Gesetz klargestellt werden, dass tätliche Angriffe, die mittels eines hinterlistigen Überfalls erfolgen – etwa wenn Einsatzkräfte in einen Hinterhalt gelockt werden – als besonders schwere Fälle gelten und damit automatisch in den höheren Strafrahmen fallen.
Auch aus dem Bereich Verkehr kommt Unterstützung für die Pläne. Angriffe auf Zugbegleiter und andere Beschäftigte in Bussen und Bahnen hatten in den vergangenen Jahren wiederholt für Schlagzeilen gesorgt. Die Bundesregierung erwartet, dass die Strafverschärfung zu mehr Sicherheit im öffentlichen Raum und bei der Ausübung dieser Berufe beiträgt. Kritiker und Befürworter der Reform werden sich nun mit der Frage auseinandersetzen, inwieweit härtere Strafandrohungen präventiv wirken können oder ob zusätzliche Maßnahmen, etwa bessere Ausstattung und Schulung von Personal, nötig sind, um Übergriffe nachhaltig einzudämmen.
Die niederösterreichische Volkspartei hat mehr als drei Jahre vor der nächsten Landtagswahl zentrale Weichen gestellt und setzt dabei konsequent auf Kontinuität. Landeshauptfrau Johanna Mikl-Leitner wurde vom Landesparteivorstand einstimmig zur Spitzenkandidatin für den Urnengang Anfang Jänner 2028 nominiert. Damit vertraut die ÖVP erneut auf ihre langjährige Landeschefin, die den von ihr ausgerufenen „eigenständigen, niederösterreichischen Weg“ mit den Leitmotiven Leistung, Eigenverantwortung und Hausverstand fortführen will.
Flankiert wird Mikl-Leitner von einem weitgehend bekannten Spitzenteam. Zum siebenköpfigen Führungskreis zählen Landeshauptfrau-Stellvertreter Stephan Pernkopf, Landesrätin Christiane Teschl-Hofmeister, Landesrat Anton (Toni) Kasser, Landtagspräsident Karl Wilfing, Klubobmann Kurt Hackl sowie Landesgeschäftsführer Matthias Zauner. Der entsprechende Beschluss zur Landesliste fiel ebenfalls einstimmig. Innerparteilich soll das Signal innerer Geschlossenheit helfen, sich frühzeitig auf ein erwartbar knappes Duell mit der FPÖ einzustellen.
Bei der Wahlorganisation kehrt die Partei zu einem Modell zurück, das in den vergangenen Monaten intern intensiv diskutiert wurde: In den Regionalwahlkreisen entscheiden wieder Vorzugsstimmen über die Reihung der Kandidaten. Eine Besonderheit ist ein Bonus von fünf Prozent für amtierende Landtagsabgeordnete, berechnet auf Basis der im jeweiligen Wahlkreis abgegebenen ÖVP-Stimmen. Der Schritt verschafft etablierten Mandataren einen spürbaren Startvorteil gegenüber neuen Bewerbern und trägt zugleich der Mobilisierungsstärke einzelner Teilorganisationen wie dem Bauernbund Rechnung.
Politisch rückt die Landespartei neben der strategischen Wahlvorbereitung in den kommenden Monaten vor allem die Themen Wirtschaft, Arbeit, Gesundheit und Kinderbetreuung in den Vordergrund. Mit einer bereits eingerichteten Taskforce Wirtschaft sollen Genehmigungsverfahren beschleunigt und Verwaltungsabläufe im Land langfristig gestrafft werden. Der Gesundheitsplan 2040+ bleibt als groß angelegtes Reformprojekt im Zentrum der Regierungsarbeit. Im Hintergrund bleibt der Druck hoch: Bei der Landtagswahl 2023 war die ÖVP auf 39,93 Prozent zurückgefallen, die FPÖ hatte 24,19 Prozent erreicht; aktuelle Umfragen deuten auf einen weiter schrumpfenden Abstand hin und lassen für 2028 ein deutlich engeres Rennen erwarten, in dem neue Mehrheitskonstellationen möglich werden könnten.