
Der Suizid eines Insassen im Hochsicherheitstrakt der Justizanstalt Stein hat eine Diskussion über die Haftbedingungen in Österreichs Gefängnissen neu entfacht. Der Häftling, der laut Angaben aus der Anstalt nach langer Isolation in der Abteilung West E sein Leben beendete, starb am Donnerstag. Das Justizministerium kündigte eine interne Untersuchung des Vorfalls an und zog umgehend die Polizei hinzu, zugleich verwies die Behörde auf bestehende Maßnahmen zur Suizidprävention.
Die Volksanwaltschaft sieht in dem Fall ein weiteres Symptom für strukturelle Probleme im Strafvollzug. Nach ihren Angaben wurden in diesem Jahr bereits fünf Suizide und zehn Suizidversuche in Justizanstalten gemeldet. Im Jahr 2019 waren es vier Suizide und neun Versuche, im vergangenen Jahr acht Suizide und 59 gemeldete Versuche. Volksanwältin Gabriela Schwarz (ÖVP) macht seit Längerem auf diese Entwicklung aufmerksam und fordert, dass das Suizidrisiko von Insassinnen und Insassen acht Wochen nach der Aufnahme erneut systematisch bewertet wird.
Besondere Kritik richtet sich auf die Bedingungen im Westtrakt der Justizanstalt Stein. In der Abteilung West E verbringen nach Schilderungen aus der Anstalt viele Gefangene bis zu 23 Stunden täglich allein in ihren Zellen, teils über Monate oder Jahre hinweg. Zahlreiche Insassen berichten demnach von starker psychischer Belastung, dauerhafter Isolation und einem Zustand der Erschöpfung. Sie sehen grundlegende menschliche Bedürfnisse und Rechte deutlich eingeschränkt. Personalmangel und Überbelegung gelten in der Debatte als Faktoren, die zu hohen Einschlusszeiten und einem Mangel an Beschäftigungs- und Bildungsangeboten beitragen.
Die Staatsanwaltschaft Krems hat nach dem Tod des Mannes eine Obduktion angeordnet. Laut einem anonymen Schreiben, das der APA vorliegt, seien Justizministerium und Volksanwaltschaft mehrfach über die Zustände in der Abteilung informiert worden, ohne dass es bislang zu erkennbaren Konsequenzen gekommen sei. Während die interne Prüfung des jüngsten Suizids läuft, wächst der Druck auf die Verantwortlichen, das Haftregime und die Suizidprävention in den Justizanstalten umfassend zu evaluieren und gegebenenfalls anzupassen.

Österreichs Bundesregierung aus ÖVP, SPÖ und NEOS stellt die Weichen für einen breiten Einsatz digitaler Technologien in der Verwaltung. Kernstück ist eine Novelle des Allgemeinen Verwaltungsverfahrensgesetzes (AVG), die den rechtlichen Rahmen für KI-Chatbots, vollständig automatisierte Entscheidungen in einfachen Fällen und neue digitale Services schaffen soll. Die Reform wurde im Rahmen der Reformpartnerschaft von Bund, Ländern, Städten und Gemeinden ausverhandelt und ist nach Angaben der Regierung unter dem derzeitigen Tiroler Landeshauptmann-Vorsitz nun „fertig verhandelt“.
Die Novelle geht mit dem Stichtag Freitag in ein sechswöchiges Begutachtungsverfahren, bevor der Nationalrat voraussichtlich noch vor dem Sommer über das Paket abstimmen soll. Digitalisierungsstaatssekretär Alexander Pröll (ÖVP) sprach bei einer Pressekonferenz im Innsbrucker Landhaus von einem „großen, wichtigen Schritt“ hin zu einer modernen, digitalen Verwaltung. Ziel sei eine einfachere, effizientere Behörde, die für Bürgerinnen und Bürger besser zugänglich ist und den Kontakt mit Ämtern spürbar erleichtern soll.
Konkret sollen KI-Chatbots Bürger künftig etwa bei Anträgen auf Familienbeihilfe oder bei der Arbeitnehmerveranlagung unterstützen und beim Ausfüllen von Formularen helfen. In klar gelagerten Standardfällen sind vollständig automatisierte Entscheidungen vorgesehen. Die Regierung verweist auf Vorteile wie rund um die Uhr verfügbare digitale Angebote, sprachgestützte Systeme und automatisierte Abläufe, die Verwaltungsverfahren beschleunigen und barrierefreier machen sollen. Vorgesehen sind außerdem digitale Zahlungen und sogenannte „No-Stop-Verfahren“, bei denen Verfahren automatisch eingeleitet oder durchgeführt werden können, ohne dass ein gesonderter Antrag gestellt werden muss.
Pröll betonte, Digitalisierung sei „kein Selbstzweck“, sondern Mittel zu einem klaren Ziel: ein öffentlicher Dienst, „der so funktioniert, wie die Menschen heute leben“. Wer weniger Formulare ausfüllen müsse, Anträge jederzeit stellen könne und Leistungen automatisch erhalte, erlebe Verwaltung „auch anders“. Auch Staatssekretär Jörg Leichtfried (SPÖ) sieht in der AVG-Novelle ein Signal zur Stärkung des Vertrauens in staatliche Institutionen: Wer dieses Vertrauen erhöhen wolle, müsse dafür sorgen, dass der Kontakt mit Behörden „keine Zumutung“ sei. Mit der Reform soll der rechtssichere Einsatz digitaler Technologien in Ämtern verankert und die weitere Automatisierung in der Verwaltung vorangetrieben werden.