
Der Suizid eines Insassen im Hochsicherheitstrakt der Justizanstalt Stein hat eine Diskussion über die Haftbedingungen in Österreichs Gefängnissen neu entfacht. Der Häftling, der laut Angaben aus der Anstalt nach langer Isolation in der Abteilung West E sein Leben beendete, starb am Donnerstag. Das Justizministerium kündigte eine interne Untersuchung des Vorfalls an und zog umgehend die Polizei hinzu, zugleich verwies die Behörde auf bestehende Maßnahmen zur Suizidprävention.
Die Volksanwaltschaft sieht in dem Fall ein weiteres Symptom für strukturelle Probleme im Strafvollzug. Nach ihren Angaben wurden in diesem Jahr bereits fünf Suizide und zehn Suizidversuche in Justizanstalten gemeldet. Im Jahr 2019 waren es vier Suizide und neun Versuche, im vergangenen Jahr acht Suizide und 59 gemeldete Versuche. Volksanwältin Gabriela Schwarz (ÖVP) macht seit Längerem auf diese Entwicklung aufmerksam und fordert, dass das Suizidrisiko von Insassinnen und Insassen acht Wochen nach der Aufnahme erneut systematisch bewertet wird.
Besondere Kritik richtet sich auf die Bedingungen im Westtrakt der Justizanstalt Stein. In der Abteilung West E verbringen nach Schilderungen aus der Anstalt viele Gefangene bis zu 23 Stunden täglich allein in ihren Zellen, teils über Monate oder Jahre hinweg. Zahlreiche Insassen berichten demnach von starker psychischer Belastung, dauerhafter Isolation und einem Zustand der Erschöpfung. Sie sehen grundlegende menschliche Bedürfnisse und Rechte deutlich eingeschränkt. Personalmangel und Überbelegung gelten in der Debatte als Faktoren, die zu hohen Einschlusszeiten und einem Mangel an Beschäftigungs- und Bildungsangeboten beitragen.
Die Staatsanwaltschaft Krems hat nach dem Tod des Mannes eine Obduktion angeordnet. Laut einem anonymen Schreiben, das der APA vorliegt, seien Justizministerium und Volksanwaltschaft mehrfach über die Zustände in der Abteilung informiert worden, ohne dass es bislang zu erkennbaren Konsequenzen gekommen sei. Während die interne Prüfung des jüngsten Suizids läuft, wächst der Druck auf die Verantwortlichen, das Haftregime und die Suizidprävention in den Justizanstalten umfassend zu evaluieren und gegebenenfalls anzupassen.

Die gesetzlich festgeschriebenen Zulagen für freigestellte Personalvertreter im öffentlichen Dienst sorgen weiter für politischen Streit. Eine aktuelle Anfragebeantwortung der Salzburger Landesregierung bestätigt einen massiven Anstieg der Zahlungen, insbesondere bei Landeslehrern. Demnach steigt die monatliche Zulage für teilweise freigestellte Lehrer-Personalvertreter von bisher maximal 846 Euro auf künftig über 3.400 Euro. Für das Land Salzburg bedeutet das eine Verelfachung der jährlichen Ausgaben – von rund 22.000 auf etwa 229.000 Euro.
Zusätzlich belastet eine rückwirkende Anwendung der neuen Regelung das Landesbudget. Die Zulagen gelten ab 2023, wodurch allein in Salzburg verpflichtende Nachzahlungen von rund 642.644 bis rund 650.000 Euro anfallen. Der Bildungssprecher der Salzburger Grünen, Simon Heilig-Hofbauer, spricht angesichts des angespannten Budgets von einer erheblichen Zusatzbelastung und stellt die Frage, wo die Landesregierung die notwendigen Mittel aufbringen soll.
Politisch brisant ist der Kontext des Nationalratsbeschlusses vom Dezember, mit dem die höheren Zulagen beschlossen wurden. Im selben Paket wurde eine zuvor fixierte Lohnerhöhung für alle öffentlich Bediensteten verschoben. Zustimmung kam von allen Parlamentsparteien mit Ausnahme der FPÖ. Die stellvertretende Klubobfrau und Bildungssprecherin der Grünen, Sigrid Maurer, kritisiert, dass Lehrerinnen und Lehrer auf die versprochene Gehaltserhöhung verzichten müssten, während Personalvertreter-Zulagen von knapp 850 auf mehr als 3.400 Euro im Monat steigen. Sie bezeichnet das als „absurd“ und vermutet einen Abtausch mit der Gewerkschaft Öffentlicher Dienst.
Diese Darstellung wird von Regierungsseite und Gewerkschaft jedoch deutlich zurückgewiesen. Aus dem Bundeskanzleramt beziehungsweise dem Büro des für den öffentlichen Dienst zuständigen Staatssekretärs Alexander Pröll (ÖVP) wird ein Zusammenhang zwischen der Verschiebung der Gehaltserhöhung und der Zulagenerhöhung bestritten. Auch GÖD-Chef Eckehard Quin sowie die Gewerkschaft Öffentlicher Dienst weisen den Vorwurf zurück, sich den Gehaltsabschluss mit höheren Zulagen „abkaufen“ gelassen zu haben. Damit steht Aussage gegen Aussage – während die konkreten Mehrkosten auf Landesebene, wie in Salzburg, nun erstmals sichtbar werden und weiteren politischen Druck erzeugen.