Das Arbeitsmarktservice (AMS) steht vor umfangreichen Nachzahlungen aufgrund einer fehlerhaften Berechnung des Arbeitslosengeldes. Nach einem entsprechenden Urteil des Verwaltungsgerichtshofs (VGH) muss die Behörde die zu niedrig ausgefallenen Beträge an die betroffenen Personen ausgleichen. AMS-Chef Johannes Kopf stellte in einem Gespräch in der Sendung „ZiB 2“ klar, dass die Zahl der Anspruchsberechtigten noch steigen wird.

Kopf rechnet damit, dass es noch mehr Betroffene gibt, als bisher angenommen wurde. Die Fehlberechnungen betrafen die Höhe des ausgezahlten Arbeitslosengeldes, was nun eine Korrektur durch die staatliche Stelle erforderlich macht. Das Verfahren folgt damit direkt den rechtlichen Vorgaben des Verwaltungsgerichtshofs, um die finanzielle Benachteiligung der Betroffenen zu beenden.

Parallel zu den finanziellen Korrekturen analysierte Johannes Kopf in der „ZiB 2“ die aktuelle Entwicklung am österreichischen Arbeitsmarkt. Er wies darauf hin, dass die Arbeitslosigkeit bei den Männern landesweit gesunken ist. Im Gegensatz dazu verzeichnet die Arbeitslosigkeit bei Frauen jedoch einen deutlichen Anstieg.

Neben den Frauen nannte der AMS-Chef insbesondere ältere Menschen als eine Gruppe, bei der die Arbeitslosigkeit derzeit zunimmt. In seinem Medienauftritt erläuterte Kopf die spezifischen Gründe für diese divergierenden Trends auf dem Arbeitsmarkt. Die Kombination aus administrativen Fehlern bei den Leistungen und dem strukturellen Wandel der Beschäftigung prägt derzeit die Agenda des AMS.