Nachfolge bei der Oberbank fix: Seiter übernimmt, Gasselsberger geht 2026

26.03.2026


Die Oberbank treibt ihren Generationenwechsel an der Spitze konsequent voran und sorgt damit für Planungssicherheit bei Investoren. Der Aufsichtsrat hat Martin Seiter zum Nachfolger von Generaldirektor Franz Gasselsberger bestellt und den Führungsumbau vollständig abgesegnet. Gasselsberger, seit 28 Jahren im Vorstand und fast drei Jahrzehnte prägende Figur des Instituts, wird seinen bis 2027 laufenden Vertrag auf eigenen Wunsch bereits mit Jahresende 2026 beenden. Mit 1. Jänner 2027 übernimmt Seiter offiziell die Rolle des Generaldirektors.

Der 40-jährige Seiter gilt als ausgewiesenes Eigengewächs der Bank. Er gehört der Geschäftsleitung seit 2020 an und verantwortete zuletzt das Firmenkundengeschäft sowie die Aktivitäten in Deutschland. Mit seiner Bestellung setzt die Oberbank bewusst auf Kontinuität und interne Stabilität. Der scheidende Konzernchef Gasselsberger sprach von einer "perfekten Besetzung aus den eigenen Reihen" und unterstreicht damit, dass der Übergang nicht als Bruch, sondern als Fortführung der bisherigen strategischen Linie verstanden werden soll.

Parallel zur internen Nachfolgeregelung holt sich die Oberbank zusätzliche Expertise von außen an Bord. Bereits mit 1. Oktober wird der Vorstand um Rainer Polster erweitert. Polster ist derzeit Finanzvorstand der Oldenburgischen Landesbank und soll in Linz künftig die Bereiche Treasury, Kapitalmarkt, Kommerzkundengeschäft sowie den deutschen Markt verantworten. Er bringt zudem Erfahrung aus der direkten Beaufsichtigung einer Bank durch die Europäische Zentralbank mit – ein Aspekt, der für die Oberbank an Bedeutung gewinnt, da ihr ebenfalls eine direkte EZB-Aufsicht bevorsteht. Ergänzt wird das neue Führungsteam durch Florian Hagenauer, der seit 2009 dem Vorstand angehört und mit Jahresbeginn 2027 zum stellvertretenden Generaldirektor aufrückt.

Die Kapitalmärkte honorieren die geordnete Nachfolgeregelung und den klar strukturierten Umbau des Top-Managements. Die Oberbank-Aktie markierte am Mittwoch mit 79,60 Euro ein neues 52-Wochen-Hoch und setzt damit ihren langfristigen Aufwärtstrend fort. Seit Jahresbeginn legte das Papier um rund 4,7 Prozent zu. Die Kombination aus frühzeitiger Klarheit über die künftige Führung, einem Mix aus interner Kontinuität und externen Impulsen sowie der Vorbereitung auf eine verschärfte Aufsicht durch die EZB wird von Anlegern als Signal für Verlässlichkeit und strategische Handlungsfähigkeit interpretiert.

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Neue Regeln zur Datenbeschlagnahme belasten Ermittler in Wien

26.03.2026


Die Staatsanwaltschaft Wien verzeichnet einen markanten Anstieg ihrer Arbeitslast: 86.000 Verfahren mit landesgerichtlicher Zuständigkeit hat die Behörde im Jahr 2025 geführt, darunter auch Verfahren gegen unbekannte Täter. Das entspricht einem Plus von acht Prozent gegenüber 2024, als 80.000 Akten anfielen; 2023 waren es noch 69.300. Parallel dazu beobachtet die Behörde eine Zunahme bei Jugendverfahren, wie die Leiterin der Staatsanwaltschaft, Michaela Obenaus, bei der Präsentation der Jahresbilanz hervorhob.

Der deutliche Verfahrenszuwachs wird laut Obenaus vor allem durch mehr Anzeigen, mehr Eingaben und mehr Rechtshilfeersuchen getrieben. Trotz dieser Steigerung blieb die personelle Ausstattung unverändert: Nach wie vor stehen 111 staatsanwaltschaftliche Planstellen zur Verfügung. Im bundesweiten Vergleich ist die Wiener Behörde besonders stark gefordert – 37 Prozent des gesamten österreichischen Verfahrensvolumens entfallen auf die Staatsanwaltschaft Wien.

Kritik übte Obenaus an den seit rund einem Jahr geltenden neuen Bestimmungen zur Datenbeschlagnahme, der sogenannten „Handysicherstellung neu“. Für den Zugriff auf Mobiltelefone und andere Datenträger ist nun eine richterliche Bewilligung erforderlich. Zudem muss die staatsanwaltschaftliche Anordnung bereits eine präzise Eingrenzung der betroffenen Datenkategorien, der relevanten Zeiträume und des konkreten Ermittlungszwecks enthalten, um den Schutz der Privatsphäre zu stärken.

Genau diese Detailanforderungen sorgen aus Sicht der Wiener Ermittler für zusätzliche Hürden. In der Frühphase eines Verfahrens sei das gesamte Ausmaß möglicher Straftaten häufig noch unklar, argumentiert Obenaus. Gleichzeitig seien Kommunikationsdaten und andere elektronische Spuren in vielen Verfahren zentral für die Aufklärung. Die neuen Regelungen bedeuteten daher einen erhöhten administrativen Aufwand und könnten zu Verzögerungen in Ermittlungen führen, während die ohnehin hohe Arbeitslast der Behörde weiter steigt.