
Die österreichische Bundesregierung hat sich auf ein Erneuerbaren-Beschleunigungsgesetz (EABG) verständigt, das den Ausbau von Wind-, Sonnen- und anderer Ökostromproduktion deutlich anheben soll. Die Koalition aus ÖVP, SPÖ und NEOS will damit die jährliche Stromproduktion bis 2030 gegenüber 2020 um 27 Terawattstunden (TWh) steigern und so sowohl den Ausstoß klimaschädlicher Emissionen als auch die Abhängigkeit von fossilen Energieimporten verringern. Für die Beschlussfassung im Nationalrat ist eine Zweidrittelmehrheit erforderlich, der Entwurf soll nun ins Parlament eingebracht und mit FPÖ sowie Grünen verhandelt werden.
Kern des Gesetzes sind verbindliche Ausbauziele für jedes Bundesland. Länder und Gemeinden, die den Ausbau der Erneuerbaren aktiv unterstützen, sollen finanziell profitieren. Gleichzeitig setzt die Regierung auf deutlichen Druck: Werden die Zielvorgaben verfehlt, drohen Förderkürzungen bis hin zu Milliardenstrafen für die Länder. Besonders die Windkraft soll massiv erweitert werden; bis 2030 müssen in jedem Bundesland Windräder stehen – auch in Salzburg, Tirol und Vorarlberg, wo es bislang noch keine Anlagen dieser Art gibt.
Um das Ausbautempo zu erhöhen, sieht der Entwurf beschleunigte und vereinfachte Genehmigungsverfahren für Ökostrom-Projekte vor. Das Gesetz war ursprünglich bereits für den vergangenen Sommer als eines der Energie-„Leuchtturmprojekte“ der Dreierkoalition angekündigt worden. Nach der jüngsten Energiekrise im Zuge des Kriegs im Nahen Osten ist der Druck auf die Regierung, die Energiewende voranzubringen, weiter gestiegen. Die Grünen zeigten sich vom aktuellen Entwurf enttäuscht und sprechen von „ordentlichem Nachbesserungsbedarf“.
Die geplante Steigerung von 27 TWh verdeutlicht das Ausmaß der angestrebten Transformation. Für die Erzeugung von rund einer Terawattstunde Strom ist nach Regierungsangaben in etwa ein Donaukraftwerk in der Größenordnung von Wien-Freudenau nötig, oder alternativ etwa 75 moderne Windräder jener Dimension, wie sie derzeit auf der steirischen Freiländeralm errichtet werden. Das EABG soll die Weichen dafür stellen, dass diese zusätzliche Kapazität in den kommenden Jahren tatsächlich ans Netz geht und Österreich seine Ausbauziele im Bereich der erneuerbaren Energien erreicht.
Die Staatsanwaltschaft Wien verzeichnet einen markanten Anstieg ihrer Arbeitslast: 86.000 Verfahren mit landesgerichtlicher Zuständigkeit hat die Behörde im Jahr 2025 geführt, darunter auch Verfahren gegen unbekannte Täter. Das entspricht einem Plus von acht Prozent gegenüber 2024, als 80.000 Akten anfielen; 2023 waren es noch 69.300. Parallel dazu beobachtet die Behörde eine Zunahme bei Jugendverfahren, wie die Leiterin der Staatsanwaltschaft, Michaela Obenaus, bei der Präsentation der Jahresbilanz hervorhob.
Der deutliche Verfahrenszuwachs wird laut Obenaus vor allem durch mehr Anzeigen, mehr Eingaben und mehr Rechtshilfeersuchen getrieben. Trotz dieser Steigerung blieb die personelle Ausstattung unverändert: Nach wie vor stehen 111 staatsanwaltschaftliche Planstellen zur Verfügung. Im bundesweiten Vergleich ist die Wiener Behörde besonders stark gefordert – 37 Prozent des gesamten österreichischen Verfahrensvolumens entfallen auf die Staatsanwaltschaft Wien.
Kritik übte Obenaus an den seit rund einem Jahr geltenden neuen Bestimmungen zur Datenbeschlagnahme, der sogenannten „Handysicherstellung neu“. Für den Zugriff auf Mobiltelefone und andere Datenträger ist nun eine richterliche Bewilligung erforderlich. Zudem muss die staatsanwaltschaftliche Anordnung bereits eine präzise Eingrenzung der betroffenen Datenkategorien, der relevanten Zeiträume und des konkreten Ermittlungszwecks enthalten, um den Schutz der Privatsphäre zu stärken.
Genau diese Detailanforderungen sorgen aus Sicht der Wiener Ermittler für zusätzliche Hürden. In der Frühphase eines Verfahrens sei das gesamte Ausmaß möglicher Straftaten häufig noch unklar, argumentiert Obenaus. Gleichzeitig seien Kommunikationsdaten und andere elektronische Spuren in vielen Verfahren zentral für die Aufklärung. Die neuen Regelungen bedeuteten daher einen erhöhten administrativen Aufwand und könnten zu Verzögerungen in Ermittlungen führen, während die ohnehin hohe Arbeitslast der Behörde weiter steigt.