Der Hamburger Maßregelvollzug für psychisch kranke Straftäter steht vor erheblichen Kapazitätsproblemen. Nach Angaben des Senats, die auf eine Kleine Anfrage des CDU-Bürgerschaftsabgeordneten Richard Seelmaecker zurückgehen, waren Anfang Februar 425 Patienten in der Asklepios Klinik Nord in Ochsenzoll untergebracht. Die Klinik verfügt jedoch nur über 375 reguläre Plätze, was zu einer deutlichen Überbelegung führt.
Die Situation wird durch zusätzliche Unterbringungen verschärft. 56 Patienten waren beurlaubt, während sich 17 weitere mutmaßlich psychisch kranke Straftäter nach vorläufigen Unterbringungsanordnungen im Zentralkrankenhaus des Hamburger Justizvollzugs befanden. Besonders kritisch ist die Lage von 18 Personen mit einstweiligen Unterbringungsbefehlen, die Mitte Februar in der Untersuchungshaftanstalt saßen – teilweise bereits seit über 200 Tagen. Insgesamt befanden sich damit 460 Menschen im Maßregelvollzug, während es vor drei Jahren nach Angaben der Sozialbehörde noch 350 Patienten waren.
CDU-Abgeordneter Richard Seelmaecker bezeichnet die Zustände als "unhaltbar" und warnt vor einem "Pulverfass". Er kritisiert insbesondere die Unterbringung psychisch kranker Menschen im Untersuchungsgefängnis, obwohl diese laut Gesetz eigentlich in geschlossenen Abteilungen psychiatrischer Krankenhäuser untergebracht werden sollten. Seelmaecker fordert Sozialsenatorin Melanie Schlotzhauer (SPD) auf, die Kapazitäten erheblich auszuweiten, da die Anzahl psychisch kranker Straftäter weiter steige.
Die Sozialbehörde hat auf die Kritik reagiert und plant bereits Erweiterungsmaßnahmen. Auf dem Gelände der Asklepios Klinik Nord - Ochsenzoll sollen noch in diesem Frühjahr 16 neue Plätze hinzukommen. Zusätzlich wurde eine Bauvoranfrage für einen Neubau mit 80 Plätzen gestellt. Die Behörde prüft fortlaufend Optionen zur Nutzung geeigneter Flächen und Gebäude, um die klinischen Kapazitäten zur forensisch-psychiatrischen Unterbringung bedarfsgerecht zu erweitern. Parallel arbeitet die Behörde am Aufbau niedrigschwelliger Versorgungsangebote zur Früherkennung und Behandlung, um forensische Krankheitsverläufe möglichst zu vermeiden.

Die Bundesimmobiliengesellschaft (BIG) sieht sich nach einem gemeinsamen Großprojekt mit der Signa-Unternehmensgruppe mit deutlichen finanziellen Belastungen konfrontiert. Wie aus einem aktuellen Bericht des Rechnungshofs hervorgeht, haben sich die Errichtungskosten für das Immobilienprojekt Vienna Twentytwo im 22. Wiener Gemeindebezirk nahezu verdoppelt und liegen inzwischen bei rund 412 Millionen Euro. Die ursprünglich kalkulierte Rendite von 6,97 Prozent sank in der Folge laut Bericht auf nur noch 1,46 Prozent.
Vienna Twentytwo wurde von der BIG-Tochter Austrian Real Estate Development (ARE Development) gemeinsam mit der Signa-Tochter Forum Donaustadt Holding entwickelt. Für die Umsetzung des Vorhabens wurden 16 eigene Projektgesellschaften gegründet, an denen ARE jeweils 49 Prozent und Signa 51 Prozent hielt. Der Projektstart datiert auf das Jahr 2016, die Fertigstellung war für 2022 vorgesehen. Die Partnerschaft wurde jedoch von Unstimmigkeiten begleitet und schließlich im Jänner 2024 beendet.
Der Rechnungshof kritisiert insbesondere das Risikomanagement zu Beginn der Kooperation. Zwar lagen der ARE nach eigenen Angaben bereits 2016 Unterlagen vor, die Signa als wirtschaftlich und technisch fähigen Partner auswiesen, eine standardisierte Risikobeurteilung wurde jedoch nicht vorgenommen. Bei längerfristigen Geschäftsbeziehungen müsse diese „streng und umfassend“ ausfallen, heißt es in dem Bericht. Hintergrund ist die Gefahr, dass bei einer möglichen Insolvenz des privaten Partners das gesamte Projektrisiko auf den öffentlichen Partner übergehen kann.
Zu den wesentlichen Kostentreibern zählten laut Rechnungshof Verzögerungen bei der Bauzeit, Baupreissteigerungen sowie eine mangelhafte Planungs- und Ausschreibungsqualität, die die Finanzierungskosten in die Höhe trieben. Diese hätten sich in der Folge etwa verdoppelt. Die ARE verweist in ihrer Stellungnahme darauf, dass sie zwei Jahre nach Projektbeginn eine standardisierte Prüfung von Projektpartnern eingeführt habe. Mittlerweile sei dieses Verfahren weiter verschärft worden, unter anderem durch eine vertiefende Prüfung, um ähnliche Risiken bei künftigen Public-Private-Partnerships besser zu kontrollieren.