Radwege tabu: Warum E‑Mopeds künftig wie Mopeds behandelt werden

08.10.2026


Für E‑Mopeds brechen in Österreich ab 1. Oktober deutlich strengere Zeiten an. Fahrzeuge, die bislang vielerorts als Fahrräder galten – etwa E‑Bikes ohne Tretunterstützung oder Modelle mit Gashebel, die auch ohne Treten beschleunigen –, werden rechtlich aufgewertet und als Kraftfahrzeuge eingestuft. Sie gelten damit künftig als den bis zu 45 km/h schnellen Mopeds mit Verbrennungs- oder Elektromotor gleichgestellt und verlieren den Status als Fahrrad, inklusive der bisher üblichen Nutzung von Radwegen.

Betroffen sind insbesondere sogenannte E‑Mopeds mit maximal 25 km/h Bauartgeschwindigkeit und bis zu 250 Watt Nenndauerleistung, die rein elektrisch fahren können. Für ihre Lenker werden Führerschein, Zulassung und eine eigene Versicherung verpflichtend, wie Kuratorium für Verkehrssicherheit (KFV) und Versicherungsverband (VVO) betonen. Um die Fahrzeuge zuzulassen, sind Unterlagen wie Typenschein, Einzelgenehmigungsnachweis oder ein Auszug aus der Genehmigungsdatenbank erforderlich; alternativ kann eine EU‑Übereinstimmungsbescheinigung (CoC-Papier) vorgelegt werden. Fehlt dieses Dokument, müssen Hersteller oder Generalimporteure nachträglich für die Eintragung in die Genehmigungsdatenbank sorgen, sonst bleibt nur der Weg über eine Einzelgenehmigung.

Die Neuregelung verändert auch den Arbeitsalltag zahlreicher Essenszusteller, vor allem in Wien. Weil E‑Mopeds auf die Fahrbahn ausweichen müssen, rechnen Lieferdienste mit einem veränderten Straßenbild und einer stärkeren Verlagerung hin zu klassischen Fahrrädern und E‑Bikes mit Tretunterstützung. Foodora hatte bereits angekündigt, in Zukunft ausschließlich auf solche Fahrzeuge setzen zu wollen. Lieferando erklärt, dass der eigene Fokus ohnehin schon auf Fahrrädern und zunehmend auf E‑Bikes liegt; E‑Roller mit Sitz würden weder bereitgestellt noch aktiv gefördert.

Gleichzeitig bereitet sich die Branche operativ auf die Umstellung vor. Lieferando führt nach eigenen Angaben Gespräche mit E‑Bike-Leasinganbietern, um seinen Fahrern bessere Konditionen zu ermöglichen, und plant zusätzliche Schulungsangebote zur Verbesserung der Verkehrssicherheit. Das Unternehmen unterstützt das Verbot von E‑Mopeds auf Radwegen grundsätzlich und verweist auf das Motto „Safety first. Pizza second“. Zugleich warnt es vor möglichen Nebeneffekten: Die Verlagerung dieser Verkehrsteilnehmer auf Hauptverkehrsstraßen könnte das Unfallrisiko erhöhen und die Frustration anderer Verkehrsteilnehmer wachsen lassen – eine Entwicklung, die nun vor allem von Versicherern und Verkehrssicherheits-Experten aufmerksam beobachtet werden dürfte.

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Externe Prüfer sehen Wiener MAK nach Raubüberfall ohne Fehlverhalten

08.10.2026


Der bewaffnete Juwelenraub im Wiener Museum für angewandte Kunst (MAK) vom 27. August ist nach Einschätzung externer Fachleute nicht auf Versäumnisse der Institution zurückzuführen. Ein 34 Seiten umfassendes Gutachten des Sicherheitsconsulting-Unternehmens LifeLine's kommt zu dem Schluss, dass das Haus sowohl bei den technischen Sicherheitsvorkehrungen als auch beim operativen Vorgehen während des Überfalls und im anschließenden Krisenmanagement korrekt gehandelt hat. Die zentrale Frage, ob das Ereignis sicherheitstechnisch und organisatorisch adäquat bewältigt wurde, beantworten die Gutachter mit einem „klaren Ja“.

Im Fokus der Untersuchung stand die Ausstellung „Glanzstücke. Van Cleef & Arpels High Jewelry x Masterpieces from the MAK Collection“, in deren Juwelenraum zwei bewaffnete Täter mitten am Nachmittag eine Vitrine einschlugen und mit einem historischen Diamantcollier flüchteten. Laut Bericht waren alle mit den Vertragspartnern vereinbarten Sicherheitsstandards und Normen erfüllt. Dazu zählten unter anderem der Einsatz von 185 Videokameras, einer dreistelligen Zahl von Alarmsensoren, speziellem Sicherheitsglas sowie geschultem Sicherheitspersonal. Der nach der Tat eingeführte Einsatz von Metalldetektoren war laut Gutachten zuvor weder verlangt noch durch bestehende Standards vorgesehen.

Besonders hervor hebt der Bericht die bewusste Entscheidung für den Vorrang des Personenschutzes vor dem Objektschutz. Aus diesem Grund verzichtete das Museum auf laute Alarmsignale während der Öffnungszeiten und auf bewaffnete Sicherheitskräfte im Ausstellungsbereich. Die direkte Alarmierung von Polizei und hauseigener Sicherheitszentrale wurde den Angaben zufolge um 14:01:22 Uhr ausgelöst und habe „optimal und effizient“ funktioniert. Auch das Verhalten der anwesenden Securitas-Mitarbeitenden wird positiv bewertet: Sie hätten eine unmittelbare Konfrontation mit den bewaffneten Tätern und damit das Risiko einer Eskalation, etwa durch Panik oder mögliche Geiselnahmen, vermieden.

Die Gutachter kommen insgesamt zu dem Befund, dass ein von professionellen Tätern geplanter und durchgeführter Raub unter regulären Öffnungsbedingungen mit „vernünftigen Mitteln“ nicht vollständig zu verhindern gewesen sei – selbst bei Einsatz moderner Überwachungstechnik und etablierter Sicherheitsprotokolle. Aus ihrer Sicht bestätigt der Fall eine bekannte Grenze musealer Schutzkonzepte: Absolute Sicherheit wäre nur um den Preis massiver Einschränkungen der Bewegungsfreiheit von Besucherinnen und Besuchern zu erreichen, formuliert das Gutachten sinngemäß. Das MAK wird damit für den konkreten Vorfall entlastet, auch wenn der spektakuläre Coup die Debatte über Sicherheitsstandards in Ausstellungshäusern neu anheizen dürfte.