Rechtsaußen-Attacken auf Jugendzentren und Vereine nehmen zu, warnt Studie

01.04.2026


Initiativen, die sich bundesweit für Demokratie und gegen Rechtsextremismus engagieren, registrieren nach einer neuen Auswertung der Amadeu Antonio Stiftung zunehmenden Druck von rechts. Der Report mit dem Titel „Feindbild Zivilgesellschaft“ dokumentiert für das vergangene Jahr 112 Vorfälle – von Kampagnen gegen Vereine bis hin zu offenen Bedrohungen. Ziel dieser Aktivitäten sei es, „gesellschaftliches Engagement komplett zum Erliegen zu bringen“, sagte Lea Lochau, Rechtsextremismusexpertin der Stiftung.

Den Angaben zufolge entfallen 56 der erfassten Vorfälle auf ostdeutsche Bundesländer, 14 weitere auf Berlin. 42 Fälle registrierte die Stiftung in Westdeutschland. Grundlage sind Medienberichte; die Autoren gehen von einer erheblichen Dunkelziffer aus. In die Zählung fließen „politische Interventionen“ wie Diffamierungskampagnen in sozialen Netzwerken oder Parlamenten ebenso ein wie „gewaltbezogene Angriffe“, darunter Bedrohungen auf der Straße oder tätliche Übergriffe etwa auf Jugendzentren.

Die 1998 gegründete Amadeu Antonio Stiftung engagiert sich nach eigenen Angaben gegen Rechtsextremismus, Rassismus und Antisemitismus und befindet sich seit Jahren im Konflikt mit der AfD. Ende 2025 beantragte die Partei im Bundestag, der Stiftung wegen „möglicher Verbindungen in ein politisch extremes Umfeld“ alle staatlichen Mittel zu entziehen. Parallel ist die Organisation von Einschnitten beim Bundesprogramm „Demokratie Leben!“ betroffen, die Familienministerin Karin Prien (CDU) angekündigt hat. Die geplanten Kürzungen treffen damit just jene Strukturen, die nach Darstellung des Reports verstärkt unter Druck geraten.

Aus Sicht der Stiftung versuchen rechte Akteure, staatlich geförderte Projekte gezielt als „links“ oder „extrem“ zu brandmarken, um ihre Legitimität infrage zu stellen. In dem 16-seitigen Papier heißt es zugleich, weniger als zwei Prozent der zivilgesellschaftlichen Organisationen in Deutschland verstünden sich überhaupt als Akteure politischer Willensbildung. Der weit überwiegende Teil sei in Feldern wie Jugendarbeit, Beratung oder Bildungsarbeit aktiv. Die Stiftung warnt, anhaltende Diffamierung und finanzielle Unsicherheit könnten das Engagement vor Ort schwächen – mit Folgen für demokratische Teilhabe weit über die direkt betroffenen Projekte hinaus.

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Mietzinse im Fokus: Wien bietet kostenlose Überprüfung von Vorschreibungen

01.04.2026


In Wien treten mit 1. April neue Regeln für Mieterhöhungen in Kraft, die den Spielraum für Vermieter deutlich einschränken sollen. Auf Basis der vom Bund beschlossenen Mietpreisbremse dürfen Mietzinse in vielen Verträgen heuer erstmals wieder angehoben werden – allerdings nur innerhalb klar vorgegebener Grenzen. Die Stadt reagiert darauf mit einem erweiterten Service: Die städtische Mieterhilfe bietet eine kostenlose Prüfung der vorgeschriebenen Erhöhungen an.

Laut der neuen Wohnstadträtin Elke Hanel-Torsch (SPÖ) sind Aufschläge nur in begrenzter Höhe zulässig. Für die meisten Altbauwohnungen sowie für Gemeindebauwohnungen ist eine Anhebung von maximal 1 Prozent erlaubt. Im frei vermieteten Segment liegt der zulässige Rahmen bei höchstens 3,3 Prozent. Der Wert für den freien Mietmarkt errechnet sich aus der Inflation, die nach den Vorgaben aber nur teilweise weitergegeben werden darf.

Die Stadt rechnet damit, dass die neuen Bestimmungen zu Unsicherheiten führen könnten – sowohl auf Seiten der Mieter als auch der Vermieter. Hanel-Torsch verweist darauf, dass es in der Folge zu unzulässigen Mieterhöhungen kommen kann. Die Mieterhilfe soll hier als Kontrollinstanz fungieren und prüfen, ob die gesetzlichen Richtlinien eingehalten werden. Mieterhöhungen sind grundsätzlich höchstens einmal jährlich gestattet und im Jahr 2026 frühestens wieder ab April möglich.

Voraussetzung für jede Erhöhung ist eine Wertsicherungsklausel im Mietvertrag. Ohne eine solche Vereinbarung sind Mietzinsanpassungen rechtlich nicht zulässig. Parallel dazu ändern sich auch die Regeln für befristete Verträge: Ist der Vermieter ein Unternehmer, müssen neue befristete Mietverträge künftig grundsätzlich auf mindestens fünf Jahre abgeschlossen oder verlängert werden. Wird eine kürzere Dauer vereinbart, bleibt der Mietvertrag zwar gültig, die verkürzte Befristung ist aber rechtlich nicht durchsetzbar.