Rechtsstreit um KI-Inhalte: Gericht weist Googles Vermittler-Argumentation zurück

12.06.2026


Google muss für falsche Angaben haften, die in der hauseigenen KI-gestützten Suchübersicht erscheinen. Das hat die auf Presse- und Äußerungsrecht spezialisierte 26. Zivilkammer des Landgerichts München I entschieden. In dem Verfahren hatten zwei Unternehmen beziehungsweise Verlage geklagt, nachdem sie in einer von Google bereitgestellten „Übersicht mit KI“ fälschlicherweise mit Betrugsmaschen, Abo-Fallen und unseriösen Geschäftspraktiken in Verbindung gebracht worden waren. Nach Auffassung der Richter entstand dieser Eindruck, weil die KI Informationen verschiedener Firmen vermischte und neue Zusammenhänge erfand.

Das Gericht stellte fest, dass die beanstandeten Vorwürfe in den von Google verlinkten Quellen nicht enthalten waren. Die KI-Übersicht habe eigenständige Aussagen erzeugt, die über eine bloße Wiedergabe externer Inhalte hinausgingen. Zwar waren die konkreten Texte zum Zeitpunkt der Entscheidung bereits aus den Suchergebnissen verschwunden. Die Kammer sah den Rechtsstreit dennoch nicht als erledigt an. Ausschlaggebend war, dass Google keine verbindliche Unterlassungserklärung abgegeben hatte und damit nach Ansicht des Gerichts die Gefahr fortbesteht, dass vergleichbare Aussagen erneut erscheinen.

Im Zentrum des Verfahrens stand die Frage, ob KI-Zusammenfassungen rechtlich wie klassische Trefferlisten zu behandeln sind. Google hatte argumentiert, das Unternehmen sei nicht selbst für die Datenverarbeitung verantwortlich und mache sich die Inhalte Dritter nicht zu eigen. Diese Sicht wies das Landgericht zurück. Eine KI-Übersicht sei keine reine Anzeige von Suchergebnissen, sondern ein eigener Inhalt des Unternehmens: Die KI fasse in eigenen Worten zusammen, werte inhaltlich aus und strukturiere die Informationen neu. Damit schaffe Google eigenständige, zurechenbare Aussagen, auf die die bisherige Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zur bloßen Linkanzeige nicht ohne Weiteres anwendbar sei.

Google verwies im Verfahren darauf, dass Nutzer die Quellen selbst prüfen könnten und Fehler bei KI-Antworten allgemein bekannt seien. Das ließ das Gericht nicht gelten. Falsche Aussagen würden nach seiner Auffassung nicht dadurch zulässig, dass sie sich im Nachhinein widerlegen lassen. Das Urteil könnte über den Einzelfall hinaus Signalwirkung für den Umgang mit KI-generierten Inhalten in Suchmaschinen und anderen Plattformen entfalten. Rechtskräftig ist die Entscheidung allerdings noch nicht; Google kann dagegen Rechtsmittel einlegen.

Other news

Ziegel neu gedacht: BRICK AWARD 26 zeigt Trend zu klimafreundlicher Architektur

15.06.2026


Bei der Verleihung des BRICK AWARD 26 in Wien hat ein vietnamesisches Projekt den Ton für die internationale Ziegelarchitektur vorgegeben: Der Đạo Mẫu-Tempel mit angeschlossenem Museum wurde mit dem Grand Prize ausgezeichnet. Das Gebäude, das laut Veranstalter CO2-negativ errichtet wurde, setzt auf lokale Tonziegel und gilt als besonders ressourcenschonend. Die Gala in der österreichischen Hauptstadt zeigte, wie weit das Spektrum zeitgenössischer Keramikarchitektur inzwischen reicht – von religiösen Stätten in Asien bis zu Industrieanlagen in Lateinamerika.

Der BRICK AWARD wird seit 2004 alle zwei Jahre vergeben und versteht sich als herstellerunabhängige Plattform für Architekturbüros, die mit Ziegeln und Keramik arbeiten. Ausrichter ist der Baustoffkonzern Wienerberger, der mit dem Preis ein internationales Netzwerk von Pionieren der Ziegelarchitektur bündelt. Prämiert wird in fünf Kategorien: „Feeling at home“ für Einfamilienhäuser und kleinere Projekte, „Living together“ für städtische Wohnanlagen, „Working together“ für Gewerbe- und Industriebauten, „Sharing public spaces“ für öffentliche Gebäude und Räume sowie „Building outside the box“ für besonders innovative Ansätze.

Auf der Ebene der Einzelkategorien spiegelten die diesjährigen Gewinner zentrale Branchentrends wider. In der Kategorie „Feeling at home“ wurde ein offenes Einfamilienhaus auf Mallorca ausgezeichnet, das mithilfe speziell gesetzter Wände den Meerblick maximiert und zugleich Privatsphäre schafft. „Living together“ entschied ein gemischt genutztes Gebäude in Barcelona für sich, das nachhaltige Ziegel mit einem sozialen Innenhof kombiniert und damit auf dichte, aber gemeinschaftlich orientierte Stadtentwicklung setzt. In „Working together“ ging die Auszeichnung an ein Lager- und Bürogebäude in Mexiko, das lokale Keramik und vulkanisches Material integriert und so industrielle Nutzung und regionale Baustoffe verbindet.

Erstmals vergab die Jury zusätzlich einen Sonderpreis für innovatives gemeinschaftliches Wohnen. Dieser ging an ein Projekt in Belgien, das wiederverwendete Ziegel einsetzt, um eine nachhaltige Nachbarschaft zu schaffen. Der Fokus auf Recycling, CO2-Reduktion und lokale Materialien zieht sich damit durch zentrale Gewinnerprojekte des BRICK AWARD 26. Für Wienerberger, dessen Aktie zum Zeitpunkt der Meldung bei 22,71 Euro notierte, schärft die Auszeichnung zugleich das Profil als global vernetzter Akteur im Bereich Ziegel- und Keramiklösungen – mit dem nächsten Termin im Finanzkalender, der Quartalsmitteilung am 12. August 2026, bereits in Sichtweite.