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Die Bielefelder Staatsanwaltschaft hat rund 10,1 Millionen Euro aus dem persönlichen Vermögen der mutmaßlichen Onecoin-Haupttäterin Ruja Ignatova gesichert und bereitet nun Entschädigungszahlungen an Geschädigte vor. Das Geld stammt nach Angaben von Oberstaatsanwalt Carsten Nowak aus dem Verkauf von zwei Eigentumswohnungen in London, die der in Deutschland aufgewachsenen Juristin zugerechnet werden. Die Summe von exakt 10.087.803,14 Euro steht der Schwerpunktabteilung für Wirtschaftsstrafverfahren zur Verfügung und soll an Anleger ausgekehrt werden, die im Zuge des Onecoin-Systems Verluste erlitten haben.
Ignatova gilt als zentrale Figur hinter der vermeintlichen Kryptowährung Onecoin, die von Ermittlern als betrügerisches Schneeballsystem eingestuft wird. Weltweit sollen nach bisherigen Erkenntnissen Millionen Anleger investiert und einen Milliardenschaden erlitten haben. In der Bielefelder Anklageschrift sind gut 17.500 Geschädigte mit einem Gesamtschaden von 57 Millionen Euro erfasst, bezogen auf einen Tatzeitraum zwischen Dezember 2015 und August 2016. Um die Verjährung der vorgeworfenen Betrugstaten zu verhindern, hatte die Staatsanwaltschaft im September 2025 Anklage gegen die Deutsch-Bulgarin erhoben.
Die Ermittler betonen, dass der Vermögenszugriff nur durch umfangreiche internationale Rechtshilfe möglich gewesen sei. Als Vollstreckungsbehörde konnte die Staatsanwaltschaft Bielefeld die Erlöse aus den Londoner Immobilien einziehen und für die Opferentschädigung sichern. Betroffene Anleger aus Deutschland und weiteren europäischen Staaten, die in dem relevanten Zeitraum zwischen dem 9. Dezember 2015 und dem 15. August 2016 Zahlungen auf Konten des Zahlungsdienstleisters IMS GmbH im münsterländischen Greven geleistet haben, können sich nun mit Nachweisen ihrer Einzahlungen bei der Behörde melden. Dort wird geprüft, ob und in welcher Höhe Ersatzansprüche bestehen; viele Geschädigte sind bereits rechtskräftig festgestellt, jedoch nicht immer mit aktueller Anschrift erfasst.
Der Fahndungsdruck auf Ignatova bleibt unterdessen hoch. Die Juristin, die im Schwarzwald aufwuchs, war am 25. Oktober 2017 von Sofia nach Athen gereist und ist seitdem verschwunden. International wird mit Fahndungsfotos nach ihr gesucht; zeitweise stand sie auf der Liste der „Ten Most Wanted Fugitives“ des FBI. Hinweise zu ihrem Aufenthaltsort nimmt in Deutschland das Landeskriminalamt in Düsseldorf entgegen. Nach Angaben der Staatsanwaltschaft verjähren die Ignatova zur Last gelegten Taten erst im Sommer 2031 – Ermittler bleiben damit noch mehrere Jahre, um die untergetauchte Krypto-Queen aufzuspüren und gegebenenfalls weitere Vermögenswerte zugunsten der Geschädigten zu sichern.

Der bewaffnete Juwelenraub im Wiener Museum für angewandte Kunst (MAK) vom 27. August ist nach Einschätzung externer Fachleute nicht auf Versäumnisse der Institution zurückzuführen. Ein 34 Seiten umfassendes Gutachten des Sicherheitsconsulting-Unternehmens LifeLine's kommt zu dem Schluss, dass das Haus sowohl bei den technischen Sicherheitsvorkehrungen als auch beim operativen Vorgehen während des Überfalls und im anschließenden Krisenmanagement korrekt gehandelt hat. Die zentrale Frage, ob das Ereignis sicherheitstechnisch und organisatorisch adäquat bewältigt wurde, beantworten die Gutachter mit einem „klaren Ja“.
Im Fokus der Untersuchung stand die Ausstellung „Glanzstücke. Van Cleef & Arpels High Jewelry x Masterpieces from the MAK Collection“, in deren Juwelenraum zwei bewaffnete Täter mitten am Nachmittag eine Vitrine einschlugen und mit einem historischen Diamantcollier flüchteten. Laut Bericht waren alle mit den Vertragspartnern vereinbarten Sicherheitsstandards und Normen erfüllt. Dazu zählten unter anderem der Einsatz von 185 Videokameras, einer dreistelligen Zahl von Alarmsensoren, speziellem Sicherheitsglas sowie geschultem Sicherheitspersonal. Der nach der Tat eingeführte Einsatz von Metalldetektoren war laut Gutachten zuvor weder verlangt noch durch bestehende Standards vorgesehen.
Besonders hervor hebt der Bericht die bewusste Entscheidung für den Vorrang des Personenschutzes vor dem Objektschutz. Aus diesem Grund verzichtete das Museum auf laute Alarmsignale während der Öffnungszeiten und auf bewaffnete Sicherheitskräfte im Ausstellungsbereich. Die direkte Alarmierung von Polizei und hauseigener Sicherheitszentrale wurde den Angaben zufolge um 14:01:22 Uhr ausgelöst und habe „optimal und effizient“ funktioniert. Auch das Verhalten der anwesenden Securitas-Mitarbeitenden wird positiv bewertet: Sie hätten eine unmittelbare Konfrontation mit den bewaffneten Tätern und damit das Risiko einer Eskalation, etwa durch Panik oder mögliche Geiselnahmen, vermieden.
Die Gutachter kommen insgesamt zu dem Befund, dass ein von professionellen Tätern geplanter und durchgeführter Raub unter regulären Öffnungsbedingungen mit „vernünftigen Mitteln“ nicht vollständig zu verhindern gewesen sei – selbst bei Einsatz moderner Überwachungstechnik und etablierter Sicherheitsprotokolle. Aus ihrer Sicht bestätigt der Fall eine bekannte Grenze musealer Schutzkonzepte: Absolute Sicherheit wäre nur um den Preis massiver Einschränkungen der Bewegungsfreiheit von Besucherinnen und Besuchern zu erreichen, formuliert das Gutachten sinngemäß. Das MAK wird damit für den konkreten Vorfall entlastet, auch wenn der spektakuläre Coup die Debatte über Sicherheitsstandards in Ausstellungshäusern neu anheizen dürfte.