Spirituosenverband obsiegt vollständig im Streit um Bezeichnungen für 0,3-Prozent-Getränke

05.04.2026


Nahezu alkoholfreie Getränke dürfen nicht mit geschützten Spirituosen-Bezeichnungen wie „Rum“, „Gin“ oder „Whiskey“ vermarktet werden. Das Hanseatische Oberlandesgericht (OLG) in Hamburg bestätigte damit ein vorangegangenes Urteil des Landgerichts und gab einem Verband der Spirituosenindustrie in zweiter Instanz vollumfänglich Recht. Im Kern folgt das Gericht der Linie des Europäischen Gerichtshofs, wonach Bezeichnungen für Spirituosen nur für Produkte zulässig sind, die die strengen Anforderungen der EU‑Spirituosenverordnung erfüllen.

Gegenstand des Verfahrens ist ein Start-up, das in Deutschland Getränke mit einem Alkoholgehalt von rund 0,3 Prozent als Alternativen zu klassischen Spirituosen vertreibt. Das Unternehmen bewarb seine Produkte mit Slogans wie „This is not Rum“, „This is not Gin“ und „This is not Whiskey“. In den Produktbeschreibungen war zudem von einer „alkoholfreie Alternative zu“, „auf Basis von“ oder „schmeckt nach“ der jeweiligen Spirituose die Rede. Ein als „This is not Whiskey“ bezeichnetes Produkt trug zusätzlich den Hinweis „American Malt“.

Der klagende Branchenverband sah darin einen Verstoß gegen Wettbewerbsrecht und machte Unterlassungsansprüche wegen Missachtung der EU‑Spirituosenverordnung geltend. Das Landgericht Hamburg hatte der Klage bereits im Juli des Vorjahres teilweise stattgegeben. Der 3. Zivilsenat des OLG schloss sich nun dieser Sichtweise an und ging noch darüber hinaus: Die Bezeichnung „American Malt“ wurde explizit als unzulässige Anspielung auf die Spirituosenkategorie Whiskey bewertet und ebenfalls untersagt.

Mit seiner Entscheidung zieht das Oberlandesgericht eine klare Grenze für die Vermarktung alkoholarmer und nahezu alkoholfreier Alternativprodukte. Geschützte Spirituosen-Namen und entsprechende Anklänge dürfen demnach nicht genutzt werden, wenn die Getränke nicht den definierten Produktkategorien der EU‑Verordnung entsprechen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, die Revision wurde zugelassen. Damit bleibt die Möglichkeit einer höchstrichterlichen Klärung der Reichweite der Schutzvorschriften für Spirituosenbezeichnungen bestehen.

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Störung auf zentraler Alpenroute: Entgleister Güterzug blockiert Brennerstrecke

05.04.2026


Ein entgleister Güterzug hat am Freitagnachmittag den Schienenverkehr auf der Brennerstrecke weitgehend zum Erliegen gebracht. Beim Verlassen des Bahnhofs Brenner auf italienischer Seite sprangen kurz vor 15 Uhr mehrere Waggons eines leeren Güterzugs bei einer Weiche aus den Schienen. In der Folge wurde der Abschnitt zwischen Brenner und Steinach am Brenner komplett gesperrt, wie die Österreichischen Bundesbahnen (ÖBB) mitteilten. Die Brennerbahn zählt zu den meistbefahrenen Nord-Süd-Verbindungen im Alpenraum und ist für den Transitverkehr zwischen Italien, Österreich und Deutschland von zentraler Bedeutung.

Die Einschränkungen betreffen sowohl den Nah- als auch den Fernverkehr. Für Fernverkehrszüge wurde ein Schienenersatzverkehr zwischen dem Bahnhof Brenner und dem Innsbrucker Hauptbahnhof eingerichtet. Im S-Bahn- und Regionalverkehr verkehren Busse zwischen Steinach am Brenner und dem Bahnhof Brenner. Auf italienischer Seite werden Züge aus Richtung Süden – etwa aus Venedig und Südtirol – nach Franzensfeste umgeleitet, wo Busse zur Weiterfahrt bereitstehen sollen. Züge in Richtung München sind von der Sperre mitbetroffen; sie wurden zunächst in Sterzing gestoppt und werden nun über Franzensfeste abgewickelt.

Reisende müssen sich auf zum Teil deutliche Verzögerungen einstellen. Die ÖBB empfehlen, bis zu 30 Minuten zusätzliche Reisezeit auf der Brennerstrecke einzuplanen, im Inntal waren am Freitag zeitweise sogar bis zu zwei Stunden Verzögerung möglich. Dort kam es zwischen Zirl und Telfs-Pfaffenhofen aufgrund eines Rettungseinsatzes ebenfalls zu einer mehrstündigen Sperre mit Ausfällen und Verspätungen. Nach Angaben der ÖBB wurden im Zusammenhang mit der Entgleisung am Brenner keine Fahrgäste zurückgelassen; größere Probleme im Ersatzverkehr seien nicht bekannt geworden. Aktuelle Informationen stellt das Unternehmen über seine Website und die ÖBB-Scotty-App bereit.

Wie lange die Brennerstrecke voll gesperrt bleibt, war zunächst offen. Am Freitagabend gingen die ÖBB davon aus, dass die wichtige Alpenquerung „voraussichtlich im Laufe des Samstages“ wieder freigegeben werden kann. Bis dahin bleibt der Abschnitt zwischen Brenner und Steinach für den Zugverkehr blockiert. Die regionalen Regio-Züge der Betreiber Trenitalia und SAD südlich des Grenzbahnhofs Brenner sind laut Angaben vor Ort nicht von der Sperre betroffen und verkehren planmäßig Richtung Süden. Die Ursachen für die Entgleisung des Güterzugs wurden in den Mitteilungen nicht näher ausgeführt.