Nahezu alkoholfreie Getränke dürfen nicht mit geschützten Spirituosen-Bezeichnungen wie „Rum“, „Gin“ oder „Whiskey“ vermarktet werden. Das Hanseatische Oberlandesgericht (OLG) in Hamburg bestätigte damit ein vorangegangenes Urteil des Landgerichts und gab einem Verband der Spirituosenindustrie in zweiter Instanz vollumfänglich Recht. Im Kern folgt das Gericht der Linie des Europäischen Gerichtshofs, wonach Bezeichnungen für Spirituosen nur für Produkte zulässig sind, die die strengen Anforderungen der EU‑Spirituosenverordnung erfüllen.
Gegenstand des Verfahrens ist ein Start-up, das in Deutschland Getränke mit einem Alkoholgehalt von rund 0,3 Prozent als Alternativen zu klassischen Spirituosen vertreibt. Das Unternehmen bewarb seine Produkte mit Slogans wie „This is not Rum“, „This is not Gin“ und „This is not Whiskey“. In den Produktbeschreibungen war zudem von einer „alkoholfreie Alternative zu“, „auf Basis von“ oder „schmeckt nach“ der jeweiligen Spirituose die Rede. Ein als „This is not Whiskey“ bezeichnetes Produkt trug zusätzlich den Hinweis „American Malt“.
Der klagende Branchenverband sah darin einen Verstoß gegen Wettbewerbsrecht und machte Unterlassungsansprüche wegen Missachtung der EU‑Spirituosenverordnung geltend. Das Landgericht Hamburg hatte der Klage bereits im Juli des Vorjahres teilweise stattgegeben. Der 3. Zivilsenat des OLG schloss sich nun dieser Sichtweise an und ging noch darüber hinaus: Die Bezeichnung „American Malt“ wurde explizit als unzulässige Anspielung auf die Spirituosenkategorie Whiskey bewertet und ebenfalls untersagt.
Mit seiner Entscheidung zieht das Oberlandesgericht eine klare Grenze für die Vermarktung alkoholarmer und nahezu alkoholfreier Alternativprodukte. Geschützte Spirituosen-Namen und entsprechende Anklänge dürfen demnach nicht genutzt werden, wenn die Getränke nicht den definierten Produktkategorien der EU‑Verordnung entsprechen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, die Revision wurde zugelassen. Damit bleibt die Möglichkeit einer höchstrichterlichen Klärung der Reichweite der Schutzvorschriften für Spirituosenbezeichnungen bestehen.

Mit einem Konvoi von mehr als 200 Traktoren haben Hunderte Bäuerinnen und Bauern in Wien auf ihre wirtschaftlich angespannte Lage aufmerksam gemacht. Aufgerufen zu der Kundgebung hatte der neu gegründete Verein „Bündnis Zukunft Landwirtschaft“, der nach eigenen Angaben für „bessere Zukunftsperspektiven“ in der heimischen Landwirtschaft eintritt. Die Demonstration startete um 13.00 Uhr vor dem Landwirtschaftsministerium und zog im Verlauf des Nachmittags über die Ringstraße zur Abschlusskundgebung vor das Parlament.
Im Zentrum der Forderungen standen eine verpflichtende Herkunftskennzeichnung für verarbeitete Lebensmittel sowie der Abbau bürokratischer Hürden. Hintergrund sind nach Angaben des Vereins stark gestiegene Kosten etwa für Diesel und Dünger bei gleichzeitig stagnierenden Erzeugerpreisen. Das Bündnis sieht dadurch die Existenz „vieler Höfe gefährdet“ und spricht von der Notwendigkeit eines „gemeinsamen Schulterschlusses der landwirtschaftlichen Interessenvertretungen“, um auf die Lage der Betriebe hinzuweisen.
Vereinsgründer Sebastian Bauer betonte, man agiere überparteilich und wolle sich nicht parteipolitisch vereinnahmen lassen. Die Anliegen richten sich an mehrere Ressorts, darunter das Landwirtschafts-, das Wirtschafts- und das Gesundheitsministerium. Der Verein mit Sitz in Pamhagen im burgenländischen Bezirk Neusiedl am See wurde erst Anfang März in das Vereinsregister eingetragen und positioniert sich als zusätzliche Stimme in der agrarpolitischen Debatte.
Politisch stoßen die Forderungen des Bündnisses auf breite Resonanz. Landwirtschaftsminister Norbert Totschnig bezeichnete sie als „völlig berechtigt“ und verwies darauf, bereits im Vorfeld mit den Organisatoren im Ministerium gesprochen zu haben. Unterstützung signalisierten auch der ÖVP-Bauernbund, die FPÖ sowie die Umweltschutzorganisation Greenpeace, die erneut eine verpflichtende Herkunfts- und Haltungskennzeichnung verlangte. Wie die Regierung auf den zunehmenden Druck aus der Landwirtschaft konkret reagieren wird, ist vorerst offen.