
Der Ständerat verschärft im Zuge der neuen Verträge mit der Europäischen Union den Kurs in der Zuwanderungspolitik. Die kleine Kammer hat die im Paket verankerte Schutzklausel um eine Lenkungsabgabe ergänzt, die bei starker Zuwanderung aus der EU greifen soll. Parallel dazu befürworteten die Räte weitere Hürden, etwa die Pflicht für EU-Zuzüger, einen Strafregisterauszug vorzulegen. Vor allem EU-skeptische Kreise setzten sich in der emotional geführten Debatte zur Personenfreizügigkeit durch.
Kern des Beschlusses ist eine Schutzklausel, die der Schweiz nach Inkrafttreten der neuen Verträge eigenständige Massnahmen erlaubt, falls sie auf ihrem Gebiet «schwerwiegende wirtschaftliche oder soziale Probleme» feststellt. Justizminister Beat Jans wertete die mit Brüssel ausgehandelte Klausel als Erfolg. Der Bundesrat ist verpflichtet zu prüfen, ob die Klausel aktiviert werden muss, sobald einer von vier Schwellenwerten überschritten wird: die Nettozuwanderung aus der EU, die Zahl neuer Grenzgängerinnen und Grenzgänger, die Zunahme der Arbeitslosigkeit oder die Sozialhilfequote. Wird einer dieser Werte landesweit gerissen, muss die Regierung reagieren.
Auf Antrag der Staatspolitischen Kommission ging der Ständerat über die Vorlage des Bundesrats hinaus. Er will die Exekutive dazu verpflichten, jährlich zu evaluieren, ob die Schutzklausel auszulösen ist – und zusätzlich eine Zuwanderungsabgabe einführen. Diese soll dann zur Anwendung kommen, wenn die Schutzklausel aktiviert ist. Erhoben wird die Abgabe gemäss Beschluss bei unselbstständig erwerbstätigen EU-Arbeitskräften auf Unternehmensebene; bei nachziehenden Familienangehörigen sollen die volljährigen Personen zur Kasse gebeten werden. Details zur Ausgestaltung bleiben Sache des Bundesrats und des weiteren Gesetzgebungsverfahrens.
Politisch fügt sich die Abgabe in eine seit Jahren geführte Debatte um den «Dichtestress» im Land. Trotz der klaren Ablehnung der Initiative gegen eine Zehn-Millionen-Schweiz im Sommer sieht eine Mehrheit im Parlament anhaltenden Handlungsbedarf. Steigende Wohnkosten, dichter Pendlerverkehr und ein spürbarer Druck auf dem Arbeitsmarkt nähren die Skepsis gegenüber weiterer Zuwanderung. Befürworter der Abgabe argumentieren, sie setze marktwirtschaftliche Anreize, das inländische Arbeitskräftepotenzial besser zu nutzen, und lenke die Zuwanderung über Preise statt über starre Kontingente. Kritische Stimmen verweisen hingegen auf die Gefahr, dass die Abgabe ihr Ziel verfehlt und zugleich den Zugang zum Schweizer Arbeitsmarkt erschwert, ohne die strukturellen Ursachen der angespannten Lage zu beheben.

Die Österreichischen Bundesbahnen (ÖBB) holen den Bahnhofskomplex Wien-Mitte nach rund zwei Jahrzehnten wieder vollständig in den eigenen Konzern zurück. Der Aufsichtsrat der ÖBB-Infrastruktur AG hat dem Rückkauf des Areals, das 2005 an die damalige BA/CA-Gruppe verkauft worden war, zugestimmt. Verkäufer ist nun eine Investorengruppe unter Führung von Morgan Stanley Real Estate Investing. Neben den Bahnanlagen umfasst die Transaktion auch das Einkaufszentrum "The Mall" sowie umfangreiche Büroflächen. Über den Kaufpreis wurde Stillschweigen vereinbart; der Abschluss steht noch unter dem Vorbehalt der kartellrechtlichen Genehmigung und ist für Ende Dezember geplant.
Mit der Übernahme würden Immobilie und Bahninfrastruktur erstmals seit mehr als zwanzig Jahren wieder in einer Hand zusammengeführt. Wien-Mitte ist gemessen an den Fahrgastzahlen der viertgrößte Bahnhof Österreichs und ein zentraler Verkehrsknoten, an dem sich S-Bahn, mehrere U-Bahn-Linien sowie der Flughafenzug CAT treffen. Täglich halten nach Angaben der ÖBB fast 600 Züge an dem Standort. Bahnanlagen und Gebäude seien baulich und technisch eng miteinander verbunden, heißt es. Künftige Änderungen an Zugängen, Stiegen, Belüftung oder Leitungen müssen damit nicht mehr mit einem externen Immobilieneigentümer abgestimmt werden.
Die ÖBB sehen in dem Rückkauf einen strategischen Schritt, um die Entwicklung des Standorts aus einer Hand zu steuern. Das soll zusätzlichen Handlungsspielraum für die kommenden Jahrzehnte schaffen, in denen die derzeit modernisierte S-Bahn-Stammstrecke mehr Züge aufnehmen soll. Die Funktion des Standorts als Bahnhof soll nach Angaben des Unternehmens wieder stärker im Namen, an den Zugängen und in der architektonischen Gestaltung zum Ausdruck kommen. Für die bestehenden Mietverhältnisse im Einkaufszentrum und in den Büros kündigte die ÖBB an, dass diese unverändert weitergelten.
Wien-Mitte blickt auf eine lange und wechselvolle Geschichte zurück. Der Standort wurde 1848 als Bahnhof Hauptzollamt eröffnet und ging 1934 in das Eigentum der Bahn über. Ab den späten 1950er-Jahren entstanden über den Gleisen unter anderem ein Bürotrakt und eine Markthalle, bevor die Liegenschaft 2005 veräußert wurde. Die spätere Entwicklung des Areals war von intensiven öffentlichen Debatten begleitet, unter anderem wegen geplanter Hochhäuser mit bis zu 97 Metern Höhe und der Diskussion um mögliche Auswirkungen auf den UNESCO-Welterbestatus. Mit der nun geplanten Re-Integration in den ÖBB-Konzern verknüpft das Unternehmen die Aussicht, die verkehrliche Rolle des Standorts und die bauliche Entwicklung langfristig aufeinander abzustimmen.