Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe befasst sich mit der seit zwei Jahren geltenden Neuordnung bei Fernsehverträgen in Mietshäusern. Im Zentrum steht das sogenannte Nebenkostenprivileg, das im Zuge der Reform des Telekommunikationsgesetzes zum Dezember 2021 abgeschafft wurde. Parallel dazu erhielten Vermieter das Recht, ihre Sammelverträge mit Kabel- und TV-Anbietern fristlos zu kündigen – eine Möglichkeit, von der nach Angaben aus dem Verfahren in der Praxis in großem Umfang Gebrauch gemacht wurde. Drei Telekommunikationsunternehmen haben gegen diese gesetzliche Neuregelung Verfassungsbeschwerden eingelegt.
Vor der Reform konnten Vermieter die Kosten für einen gemeinschaftlich organisierten Fernsehanschluss über die Betriebskosten auf alle Mieter umlegen – unabhängig davon, ob diese den Anschluss tatsächlich nutzen wollten. Millionen Mieter waren so in bestehenden Kabel- oder TV-Verträgen gebunden, ohne eine einfache Ausstiegsmöglichkeit zu haben. Wer auf lineares Fernsehen verzichten und stattdessen etwa Streamingdienste oder Internet-TV-Angebote wie Magenta TV nutzen wollte, musste die Gebühren für den klassischen Anschluss dennoch weiter mittragen. Typischerweise fielen dafür grob sechs bis zehn Euro im Monat an.
Von der alten Regelung profitierten vor allem Kabelnetz- und TV-Anbieter wie Vodafone und Tele Columbus, die über Sammelverträge mit Vermietern eine breite, relativ stabile Kundenbasis hatten. Auch Anbieter von Satellitenfernsehen waren rechtlich begünstigt, spielten bei diesen Sammelverträgen jedoch nur eine Nebenrolle. Wettbewerber aus dem Streaming- und Internet-TV-Bereich sowie Verbraucherschützer kritisierten das Modell seit Langem: Die Pflichtzahlung über die Nebenkosten habe den Wettbewerb verzerrt und Mieter an Produkte gebunden, die sie nicht zwingend wollten.
Mit der Abschaffung des Nebenkostenprivilegs und der Einführung eines Sonderkündigungsrechts für Vermieter veränderte sich die Marktstruktur für klassische Kabel- und TV-Anschlüsse deutlich. Die drei klagenden Telekommunikationsunternehmen sehen sich durch den abrupten Wegfall zahlreicher Sammelverträge benachteiligt und wollen in Karlsruhe die Verfassungsmäßigkeit der Neuregelung überprüfen lassen. Das Gericht muss nun abwägen, wie weit der Gesetzgeber bei Eingriffen in bestehende Vertragsbeziehungen gehen darf – und in welchem Umfang der Schutz von Verbrauchern und Wettbewerb gegenüber den Interessen der etablierten TV-Anbieter überwiegen kann.

Bei der Verleihung des BRICK AWARD 26 in Wien hat ein vietnamesisches Projekt den Ton für die internationale Ziegelarchitektur vorgegeben: Der Đạo Mẫu-Tempel mit angeschlossenem Museum wurde mit dem Grand Prize ausgezeichnet. Das Gebäude, das laut Veranstalter CO2-negativ errichtet wurde, setzt auf lokale Tonziegel und gilt als besonders ressourcenschonend. Die Gala in der österreichischen Hauptstadt zeigte, wie weit das Spektrum zeitgenössischer Keramikarchitektur inzwischen reicht – von religiösen Stätten in Asien bis zu Industrieanlagen in Lateinamerika.
Der BRICK AWARD wird seit 2004 alle zwei Jahre vergeben und versteht sich als herstellerunabhängige Plattform für Architekturbüros, die mit Ziegeln und Keramik arbeiten. Ausrichter ist der Baustoffkonzern Wienerberger, der mit dem Preis ein internationales Netzwerk von Pionieren der Ziegelarchitektur bündelt. Prämiert wird in fünf Kategorien: „Feeling at home“ für Einfamilienhäuser und kleinere Projekte, „Living together“ für städtische Wohnanlagen, „Working together“ für Gewerbe- und Industriebauten, „Sharing public spaces“ für öffentliche Gebäude und Räume sowie „Building outside the box“ für besonders innovative Ansätze.
Auf der Ebene der Einzelkategorien spiegelten die diesjährigen Gewinner zentrale Branchentrends wider. In der Kategorie „Feeling at home“ wurde ein offenes Einfamilienhaus auf Mallorca ausgezeichnet, das mithilfe speziell gesetzter Wände den Meerblick maximiert und zugleich Privatsphäre schafft. „Living together“ entschied ein gemischt genutztes Gebäude in Barcelona für sich, das nachhaltige Ziegel mit einem sozialen Innenhof kombiniert und damit auf dichte, aber gemeinschaftlich orientierte Stadtentwicklung setzt. In „Working together“ ging die Auszeichnung an ein Lager- und Bürogebäude in Mexiko, das lokale Keramik und vulkanisches Material integriert und so industrielle Nutzung und regionale Baustoffe verbindet.
Erstmals vergab die Jury zusätzlich einen Sonderpreis für innovatives gemeinschaftliches Wohnen. Dieser ging an ein Projekt in Belgien, das wiederverwendete Ziegel einsetzt, um eine nachhaltige Nachbarschaft zu schaffen. Der Fokus auf Recycling, CO2-Reduktion und lokale Materialien zieht sich damit durch zentrale Gewinnerprojekte des BRICK AWARD 26. Für Wienerberger, dessen Aktie zum Zeitpunkt der Meldung bei 22,71 Euro notierte, schärft die Auszeichnung zugleich das Profil als global vernetzter Akteur im Bereich Ziegel- und Keramiklösungen – mit dem nächsten Termin im Finanzkalender, der Quartalsmitteilung am 12. August 2026, bereits in Sichtweite.