
Der österreichische Verfassungsgerichtshof (VfGH) hat das Demonstrationsrecht in zwei aktuellen Entscheidungen präzisiert und dabei sowohl die Meinungsfreiheit gestärkt als auch bestehende Beschränkungen rund um Parlamentssitze bestätigt. In einem Fall stellten die Richter klar, dass das Tragen einer Maske – etwa mit den Gesichtszügen des russischen Präsidenten Wladimir Putin – als Stilmittel politischer Meinungsäußerung zulässig sein kann. In einem zweiten Fall bekräftigte das Höchstgericht die Gültigkeit der sogenannten Bannmeile rund um den Vorarlberger Landtag, auch während einer Sitzungspause.
Ausgangspunkt der ersten Entscheidung war eine Protestaktion während des ORF-„Sommergesprächs“ im August 2024 mit FPÖ-Obmann Herbert Kickl. Ein Mann hatte im Hintergrund ein Plakat in russischen Nationalfarben mit der Aufschrift „Danke Herbert - from Putin, with love! Dein Vladimir!“ gezeigt und dazu eine Putin-Maske getragen. Die Bezirkshauptmannschaft Gmunden wertete dies als Verstoß gegen das Anti-Gesichtsverhüllungsgesetz und verhängte eine Geldstrafe von 60 Euro, die vom Landesverwaltungsgericht Oberösterreich zunächst bestätigt wurde.
Der VfGH hob diese Entscheidung nun auf. Das Tragen der Putin-Maske sei im konkreten Kontext als kritische Stellungnahme zur Haltung der FPÖ und ihres Obmanns zur russischen Politik zu verstehen, heißt es in der Begründung. Eine Maske zu tragen sei als „Stilmittel der freien Meinungsäußerung“ erlaubt, solange der politische Ausdruck im Vordergrund stehe. Die Bestrafung verletze daher das Grundrecht auf Meinungsfreiheit. Das Höchstgericht stellte damit klar, dass das Anti-Gesichtsverhüllungsgesetz nicht schematisch angewendet werden darf, wenn ein erkennbarer politischer Aussagegehalt vorliegt.
Weniger Spielraum ließ der VfGH hingegen bei Versammlungen in unmittelbarer Nähe zu gesetzgebenden Körperschaften. In einem zweiten Verfahren bestätigten die Richter eine Geldstrafe gegen einen Mann, der im Dezember 2023 in der Mittagszeit nahe dem Vorarlberger Landtag an einer Demonstration teilgenommen hatte. Nach Ansicht des Höchstgerichts gilt die Bannmeile rund um Landtage und andere Parlamente auch dann, wenn deren Sitzungen nur unterbrochen sind. Die verfassungsrechtliche Prüfung ergab, dass diese Einschränkung der Versammlungsfreiheit zulässig sei. Damit sendet der VfGH ein doppeltes Signal: Politischer Protest genießt weiten Schutz in Form und Ausdruck – stößt aber an klare Grenzen, wenn es um den unmittelbaren Schutz des parlamentarischen Betriebs geht.

Die österreichische Bundesregierung erhöht den finanziellen und politischen Einsatz im Bereich Frauengesundheit und richtet den Fokus dabei ausdrücklich auf Endometriose. Zum Tag der Endometriose kündigten Frauen-, Wissenschafts- und Forschungsministerin Eva-Maria Holzleitner sowie Gesundheitsstaatssekretärin Ulrike Königsberger-Ludwig ein Paket zur Stärkung von Forschung, Ausbildung und Versorgung an. Kernstück ist eine Fördersumme von 8,4 Millionen Euro, die künftig in die Forschung zu Frauengesundheit fließen soll, mit Endometriose als einem zentralen Schwerpunkt.
Endometriose ist eine chronische, entzündliche und hormonabhängige Erkrankung, bei der Gewebe, das dem Gebärmutterschleimhautgewebe ähnelt, außerhalb der Gebärmutter wächst – typischerweise im Bauchraum. Sie gilt als gutartige Erkrankung, betrifft Schätzungen zufolge etwa jede zehnte Frau und zählt zu den häufigen Ursachen für Unfruchtbarkeit. Laut Menstruationsgesundheitsbericht 2024 ist das Wissen darüber jedoch gering: Rund ein Drittel der Frauen in Österreich hat nach Regierungsangaben noch nie von Endometriose gehört.
Die Folgen der geringen Bekanntheit und des Mangels an spezifischen Versorgungsstrukturen zeigen sich in langen Diagnosewegen. In Österreich vergehen im Schnitt etwa sieben Jahre, bis Betroffene eine gesicherte Diagnose erhalten. Expertinnen und Experten verweisen darauf, dass intensive und wiederkehrende Menstruationsschmerzen, anhaltende Unterbauchschmerzen, Beschwerden beim Wasserlassen oder beim Stuhlgang während der Menstruation sowie Schmerzen beim Geschlechtsverkehr mögliche Anzeichen sein können. Dennoch würden viele Frauen starke Beschwerden lange hinnehmen oder normalisieren, was frühe Diagnosen zusätzlich erschwert.
Die Regierung will dieser Situation mit mehreren Hebeln begegnen. Neben der Forschungsförderung soll die Ausbildung im Gesundheitsbereich gezielt verbessert werden, um Ärztinnen und Ärzte früher für typische Symptome zu sensibilisieren und Fehldeutungen zu reduzieren. Parallel dazu sind Aufklärungs- und Bewusstseinsmaßnahmen geplant, um das Thema aus der Tabuzone zu holen und betroffene Frauen zu ermutigen, medizinische Hilfe frühzeitig in Anspruch zu nehmen. Holzleitner spricht von einem "klaren Schwerpunkt", der der Gesundheit von Frauen mehr Gewicht geben soll, während Königsberger-Ludwig den Ausbau medizinischer Strukturen und mehr Bewusstsein als Voraussetzung für eine bessere Versorgung bezeichnet.