
Der Stahl- und Technologiekonzern voestalpine hat in der Luftfahrtindustrie einen Großauftrag mit einem Gesamtvolumen von rund einer Milliarde Euro an Land gezogen. Die Bestellungen erstrecken sich über die kommenden fünf Jahre und stellen nach Unternehmensangaben das bisher größte Auftragsvolumen im Luftfahrtbereich der zuständigen Konzern-Division dar. Ein Teil der Order stammt vom europäischen Flugzeughersteller Airbus.
Der Konzern liefert für gängige Passagierflugzeuge, darunter Modelle der Airbus-Familien A320, A330 und A350, unter anderem Nickelbasislegierungen sowie Schmiedeteile für Triebwerke und Fahrwerke. Die Komponenten werden später in Rümpfen, Triebwerken und Fahrwerken verbaut, zusätzlich umfasst das Paket auch Logistikleistungen. Produziert wird ein Großteil der Teile in Österreich an den Standorten Kapfenberg und Mürzzuschlag in der Steiermark, weitere Komponenten kommen von der brasilianischen Tochtergesellschaft. In Kapfenberg entstehen Spezialschmiedeteile aus Titan- und Nickellegierungen, in Mürzzuschlag Hightech-Bleche für die Luftfahrt.
Die Nachfrage nach Flugzeugen für Kurz- und Mittelstrecken treibt das Wachstum der voestalpine im Luftfahrtsegment an. „Die Großaufträge sind ein starkes Signal für unsere Innovationskraft und unsere Rolle als strategische Partnerin der internationalen Luftfahrtindustrie“, wurde Vorstandschef Herbert Eibensteiner zitiert. Seinen Angaben zufolge steckt heute in nahezu jedem zivilen Flugzeug Technologie des Konzerns.
An der Börse sorgte die Meldung für einen deutlichen Kurssprung: Die voestalpine-Aktie legte im Vormittagshandel zeitweise um gut zehn Prozent zu und erreichte laut Angaben 42,48 Euro, was einem Plus von 10,79 Prozent entspricht. Parallel dazu wird laut Central European Gas Hub ein Hochofen am Standort Linz ungeplant gewartet; zu Details dieser Wartung äußerte sich das Unternehmen auf eine entsprechende Anfrage zunächst nicht.

Die Raiffeisen Bank International AG (RBI) plant ein freiwilliges öffentliches Übernahmeangebot für sämtliche ausgegebenen und ausstehenden Aktien der Addiko Bank AG, die nicht von Addiko selbst gehalten werden. Das geht aus einer Insiderinformation nach Artikel 17 der EU-Marktmissbrauchsverordnung hervor, die am 8. April 2026 veröffentlicht wurde. Die in Wien börsennotierte RBI will den Aktionären der ebenfalls in Wien gelisteten Addiko Bank einen Barpreis von 23,05 Euro je Stammaktie bieten, jeweils cum Dividende 2025.
Der Angebotspreis entspricht dem volumengewichteten durchschnittlichen Aktienkurs der Addiko-Aktie über die sechs Monate bis einschließlich 7. April 2026. Laut einem von RBI beauftragten externen Bewertungsgutachten der Ernst & Young Wirtschaftsprüfungsgesellschaft m.b.H. liegt der gebotene Preis rund 20 % über dem in diesem Gutachten ermittelten Wert des Eigenkapitals von Addiko. Das Angebot richtet sich an sämtliche zum Handel an der Wiener Börse zugelassenen, auf den Inhaber lautenden nennwertlosen Stückaktien der Addiko Bank.
Das geplante Übernahmeangebot ist an mehrere aufschiebende Bedingungen geknüpft. Dazu zählen insbesondere die Genehmigungen durch die zuständigen Kartell- und Aufsichtsbehörden sowie das Ausbleiben wesentlicher nachteiliger Veränderungen bei Addiko. Zudem sieht RBI eine Mindestannahmeschwelle von mehr als 75 % sämtlicher ausgegebener und ausstehender Addiko-Aktien vor. Bei Zustandekommen und nach Prüfung des Angebots durch die österreichische Übernahmekommission soll die Annahmefrist zehn Wochen betragen.
RBI stellt klar, dass es sich bei dem angekündigten Schritt nicht um ein Delisting-Angebot im Sinne des § 38 Absätze 6 bis 8 des österreichischen Börsegesetzes handelt. Parallel zu dem geplanten Angebot beabsichtigt die Bank, mit der Alta Group d.o.o. in Serbien, einer Aktionärin der Addiko Bank, eine Vereinbarung abzuschließen, die unter anderem den geplanten Verkauf (Carve-out) der Addiko Bank a.d. Beograd sowie der Addiko Bank d.d. Sarajevo und der Addiko Bank d.d. Banja Luka betrifft. Das Closing des Übernahmeangebots bleibt von der Erfüllung der genannten Bedingungen und der Einholung aller erforderlichen Genehmigungen abhängig.