voestalpine sichert sich Rekordauftrag von Airbus und Partnern

09.04.2026


Der Stahl- und Technologiekonzern voestalpine hat in der Luftfahrtindustrie einen Großauftrag mit einem Gesamtvolumen von rund einer Milliarde Euro an Land gezogen. Die Bestellungen erstrecken sich über die kommenden fünf Jahre und stellen nach Unternehmensangaben das bisher größte Auftragsvolumen im Luftfahrtbereich der zuständigen Konzern-Division dar. Ein Teil der Order stammt vom europäischen Flugzeughersteller Airbus.

Der Konzern liefert für gängige Passagierflugzeuge, darunter Modelle der Airbus-Familien A320, A330 und A350, unter anderem Nickelbasislegierungen sowie Schmiedeteile für Triebwerke und Fahrwerke. Die Komponenten werden später in Rümpfen, Triebwerken und Fahrwerken verbaut, zusätzlich umfasst das Paket auch Logistikleistungen. Produziert wird ein Großteil der Teile in Österreich an den Standorten Kapfenberg und Mürzzuschlag in der Steiermark, weitere Komponenten kommen von der brasilianischen Tochtergesellschaft. In Kapfenberg entstehen Spezialschmiedeteile aus Titan- und Nickellegierungen, in Mürzzuschlag Hightech-Bleche für die Luftfahrt.

Die Nachfrage nach Flugzeugen für Kurz- und Mittelstrecken treibt das Wachstum der voestalpine im Luftfahrtsegment an. „Die Großaufträge sind ein starkes Signal für unsere Innovationskraft und unsere Rolle als strategische Partnerin der internationalen Luftfahrtindustrie“, wurde Vorstandschef Herbert Eibensteiner zitiert. Seinen Angaben zufolge steckt heute in nahezu jedem zivilen Flugzeug Technologie des Konzerns.

An der Börse sorgte die Meldung für einen deutlichen Kurssprung: Die voestalpine-Aktie legte im Vormittagshandel zeitweise um gut zehn Prozent zu und erreichte laut Angaben 42,48 Euro, was einem Plus von 10,79 Prozent entspricht. Parallel dazu wird laut Central European Gas Hub ein Hochofen am Standort Linz ungeplant gewartet; zu Details dieser Wartung äußerte sich das Unternehmen auf eine entsprechende Anfrage zunächst nicht.

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Helmpflicht bis 16 am E-Scooter, bis 14 am E-Bike: Neue Regeln im Überblick

04.05.2026


Österreich zieht angesichts steigender Unfallzahlen bei E-Scootern und E-Bikes die Regeln an. Mit 1. Mai tritt eine Novelle der Straßenverkehrsordnung (StVO) in Kraft, die vor allem Jugendliche stärker in die Pflicht nimmt. Kernpunkte sind eine ausgeweitete Helmpflicht für junge Lenkerinnen und Lenker sowie technische Vorgaben und ein niedrigeres Alkohollimit für E-Scooter. Das Kuratorium für Verkehrssicherheit (KFV) sieht in den Änderungen einen Schritt zu mehr Sicherheit, fordert aber über die gesetzlichen Mindeststandards hinaus das Tragen von Helmen in allen Altersgruppen.

Die Helmpflicht wird nach Fahrzeugkategorien und Alter differenziert. Auf herkömmlichen, muskelbetriebenen Fahrrädern bleibt es bei der bekannten Regel: Bis zum vollendeten zwölften Lebensjahr ist ein Helm verpflichtend. Für E-Bikes mit Pedalen steigt die Altersgrenze nun auf 14 Jahre, für E-Scooter gilt ab Mai eine Helmpflicht bis zum 16. Geburtstag. Wer sich nicht daran hält, muss mit saftigen Strafen rechnen: Für 14- oder 15-Jährige ohne Helm am E-Scooter sind theoretisch bis zu 726 Euro Geldstrafe vorgesehen, in der Praxis rechnen Experten mit Beträgen zwischen 50 und 100 Euro. Das KFV verweist zugleich darauf, dass die Mehrheit der Verunfallten deutlich älter ist als die nun gesetzlich erfassten Altersgruppen.

Parallel zu den Altersvorgaben verschärft der Gesetzgeber die technischen und alkoholrechtlichen Bestimmungen für E-Scooter. Künftig müssen die elektrischen Roller mit Blinkern und einer Klingel ausgestattet sein. Zudem sinkt die Promillegrenze für E-Scooter-Lenker von bisher 0,8 auf 0,5 Promille und liegt damit unter jener für Rad- und E-Bike-Fahrer, für die weiterhin ein Limit von 0,8 Promille gilt. Die Anpassungen verstehen sich als Reaktion auf eine hohe Zahl von Unfällen mit E-Scootern, etwa knapp 2.100 Vorfälle in einem Bundesland innerhalb eines Jahres. Eine weitere StVO-Anpassung ist für 1. Oktober angekündigt, sie soll unter anderem E-Mopeds betreffen, die derzeit noch als Fahrräder gelten.

Verkehrssicherheitsexperten und Medizinerinnen mahnen, die neuen gesetzlichen Mindestvorgaben nicht als Obergrenze zu verstehen. KFV-Direktor Christian Schimanofsky betont, dass in Österreich pro Jahr rund 1.000 schwere Kopfverletzungen verhindert werden könnten, würden alle E-Bike- und E-Scooter-Nutzerinnen und -Nutzer einen Helm tragen. Laut KFV sind beim E-Bike 97 Prozent der Verletzten 14 Jahre oder älter, bei E-Scootern sind 82 Prozent der Verletzten 16 Jahre oder älter – also Gruppen, für die keine Helmpflicht vorgesehen ist. Die Anästhesistin und Notärztin Rebana Scherzer verweist auf Schädel-Hirn-Verletzungen als eine der häufigsten Todesursachen nach Unfällen und warnt vor schweren Langzeitfolgen, insbesondere bei älteren Menschen. Das KFV startet daher begleitend zur StVO-Novelle eine Informationskampagne und empfiehlt altersunabhängig das Tragen eines Helms.