Dem Arbeitsmarktservice (AMS) drohen Nachzahlungen in dreistelliger Millionenhöhe. Hintergrund ist ein Urteil des Verwaltungsgerichtshofs (VwGH), das einen seit Jahrzehnten bestehenden Fehler bei der Berechnung von Arbeitslosengeld und Notstandshilfe festgestellt hat. Laut Berichten der „Oberösterreichischen Nachrichten" und der „Kronen Zeitung" summieren sich die potenziellen Rückzahlungen auf rund 135 Millionen Euro.
Die Entscheidung des VwGH betrifft nach bisherigen Einschätzungen nicht nur einige tausend Fälle, sondern einen Bereich im sechsstelligen Ausmaß. Betroffen sind Personen, denen in der Vergangenheit zu geringe Leistungen ausbezahlt wurden. Die fehlerhafte Berechnungsgrundlage reicht dabei etwa 25 Jahre zurück, wie im Zusammenhang mit der Entscheidung berichtet wurde.
Die Größenordnung der nun erwarteten Korrekturen könnte den Bund deutlich teurer kommen, als zunächst angenommen. „Die Presse" hatte bereits darauf hingewiesen, dass die finanziellen Folgen der VwGH-Entscheidung erheblich sein dürften. Mit der aktuellen Einschätzung von rund 135 Millionen Euro wird das Ausmaß des Problems nun klarer sichtbar.
Für das AMS bedeutet der Spruch des Verwaltungsgerichtshofs, dass Leistungsansprüche von Arbeitslosen und Beziehern von Notstandshilfe in großem Umfang neu überprüft werden müssen. Inwieweit die Nachzahlungen zeitlich begrenzt oder durch Verjährungsfristen beeinflusst werden, geht aus den bisherigen Berichten nicht hervor. Klar ist jedoch, dass die Korrektur des Berechnungsfehlers das System der Arbeitslosenversicherung finanziell und administrativ vor eine erhebliche Belastungsprobe stellt.


