
Hessen erhöht im Ringen um ein strafrechtliches Verbot der Leugnung des Existenzrechts Israels den Druck auf den Bund. Justizminister Christian Heinz (CDU) präsentierte in Berlin ein von dem Rechtswissenschaftler Steffen Augsberg erstelltes Gutachten, das den hessischen Gesetzentwurf für mit dem Grundgesetz vereinbar hält. Das Existenzrecht Israels solle ausdrücklich über den Volksverhetzungsparagrafen im Strafgesetzbuch geschützt werden. Wer öffentlich oder in einer Versammlung das Existenzrecht des Staates Israel leugnet oder zu dessen Beseitigung aufruft, könnte dem Entwurf zufolge mit Geldstrafe oder bis zu fünf Jahren Haft belegt werden, sofern die Äußerung geeignet ist, die Bereitschaft zu antisemitischen Gewalt- oder Willkürmaßnahmen zu fördern.
Die hessische Landesregierung begründet ihren Vorstoß mit einer aus ihrer Sicht bestehenden Lücke im Strafrecht und verweist auf eine deutlich angestiegene Zahl antisemitischer Straftaten seit dem Angriff der Hamas auf Israel am 7. Oktober 2023. Ministerpräsident Boris Rhein (CDU) stellte den Zusammenhang zwischen israelfeindlichen Parolen und der Sicherheit jüdischen Lebens in Deutschland heraus. Nach Darstellung von Heinz sehen Gerichte bislang etwa Darstellungen eines Davidsterns in einer Mülltonne oder Landkarten, in denen Israel ausgestrichen ist, als zulässig an. Auch Slogans wie „From the River to the Sea, Palestine will be free“ könnten nach hessischer Lesart künftig strafbar sein, wenn sie die Bereitschaft zu antisemitischer Gewalt fördern.
Politisch hat Hessen im Bundesrat bereits Rückenwind erhalten: 14 der 16 Länder stimmten Anfang Juli für die Initiative. Der Bundesrat fordert, die Leugnung des Existenzrechts Israels in den Tatbestand der Volksverhetzung zu integrieren. Bundesregierung und Bundestag müssen nun entscheiden, ob sie den Vorstoß aufgreifen und das Strafgesetzbuch entsprechend erweitern. In der Bundesregierung gibt es allerdings weiterhin verfassungsrechtliche Bedenken. Sie verweist auf das „erhebliche verfassungsrechtliche Risiko“, das mit einer spezifischen Strafnorm verbunden sei, die gezielt bestimmte Meinungen – etwa die Absage an den Staat Israel – erfasse.
Verfassungsrechtlich steht der Entwurf im Spannungsfeld von Meinungsfreiheit und Schutz vor Volksverhetzung. Das Grundgesetz erlaubt Eingriffe in die Meinungsfreiheit nur durch sogenannte allgemeine Gesetze, die nicht auf bestimmte Überzeugungen zielen dürfen. Während der Gutachter Augsberg die hessische Initiative innerhalb dieses Rahmens für vertretbar hält, bleibt die Diskussion in der Fachwelt und der Politik offen. Der Zentralrat der Juden in Deutschland, dessen Präsident Josef Schuster sich zurückhaltend äußerte, wiegt Chancen und Risiken eines solchen Sondertatbestands ab. Ob der Bundestag den Vorstoß übernimmt und wie eine mögliche Neuregelung konkret ausgestaltet würde, ist damit eine der nächsten innenpolitisch und grundrechtlich heiklen Entscheidungen in Berlin.
Die niederösterreichische Volkspartei hat mehr als drei Jahre vor der nächsten Landtagswahl zentrale Weichen gestellt und setzt dabei konsequent auf Kontinuität. Landeshauptfrau Johanna Mikl-Leitner wurde vom Landesparteivorstand einstimmig zur Spitzenkandidatin für den Urnengang Anfang Jänner 2028 nominiert. Damit vertraut die ÖVP erneut auf ihre langjährige Landeschefin, die den von ihr ausgerufenen „eigenständigen, niederösterreichischen Weg“ mit den Leitmotiven Leistung, Eigenverantwortung und Hausverstand fortführen will.
Flankiert wird Mikl-Leitner von einem weitgehend bekannten Spitzenteam. Zum siebenköpfigen Führungskreis zählen Landeshauptfrau-Stellvertreter Stephan Pernkopf, Landesrätin Christiane Teschl-Hofmeister, Landesrat Anton (Toni) Kasser, Landtagspräsident Karl Wilfing, Klubobmann Kurt Hackl sowie Landesgeschäftsführer Matthias Zauner. Der entsprechende Beschluss zur Landesliste fiel ebenfalls einstimmig. Innerparteilich soll das Signal innerer Geschlossenheit helfen, sich frühzeitig auf ein erwartbar knappes Duell mit der FPÖ einzustellen.
Bei der Wahlorganisation kehrt die Partei zu einem Modell zurück, das in den vergangenen Monaten intern intensiv diskutiert wurde: In den Regionalwahlkreisen entscheiden wieder Vorzugsstimmen über die Reihung der Kandidaten. Eine Besonderheit ist ein Bonus von fünf Prozent für amtierende Landtagsabgeordnete, berechnet auf Basis der im jeweiligen Wahlkreis abgegebenen ÖVP-Stimmen. Der Schritt verschafft etablierten Mandataren einen spürbaren Startvorteil gegenüber neuen Bewerbern und trägt zugleich der Mobilisierungsstärke einzelner Teilorganisationen wie dem Bauernbund Rechnung.
Politisch rückt die Landespartei neben der strategischen Wahlvorbereitung in den kommenden Monaten vor allem die Themen Wirtschaft, Arbeit, Gesundheit und Kinderbetreuung in den Vordergrund. Mit einer bereits eingerichteten Taskforce Wirtschaft sollen Genehmigungsverfahren beschleunigt und Verwaltungsabläufe im Land langfristig gestrafft werden. Der Gesundheitsplan 2040+ bleibt als groß angelegtes Reformprojekt im Zentrum der Regierungsarbeit. Im Hintergrund bleibt der Druck hoch: Bei der Landtagswahl 2023 war die ÖVP auf 39,93 Prozent zurückgefallen, die FPÖ hatte 24,19 Prozent erreicht; aktuelle Umfragen deuten auf einen weiter schrumpfenden Abstand hin und lassen für 2028 ein deutlich engeres Rennen erwarten, in dem neue Mehrheitskonstellationen möglich werden könnten.