Vierjährige Finanzierungszusage unterstützt beschleunigte Maßnahmen der Entwicklungsländer zur Erreichung der Umweltziele für 2030
WASHINGTON, April 10, 2026 /PRNewswire/ -- Die Geberländer haben der Globalen Umweltfazilität (GEF) für ihren neunten Auffüllungszyklus zunächst 3,9 Milliarden Dollar zugesagt und damit ihr Engagement für die Erreichung internationaler Umweltziele durch multilaterale Zusammenarbeit eindrucksvoll unter Beweis gestellt.
Die beträchtlichen Mittel werden es der GEF ermöglichen, die Investitionen in eine naturverträgliche Entwicklung zu erhöhen und den Entwicklungsländern dabei zu helfen, ihre dringendsten Prioritäten anzugehen und globale Umweltvorteile zu erzielen, die sowohl den Menschen als auch den Ökosystemen zugute kommen.
Weitere Zusagen zur Unterstützung einer soliden und ehrgeizigen vierjährigen Finanzierungsrunde werden bis zur GEF-Ratssitzung Ende Mai erwartet, auf der das letzte Auffüllungspaket verabschiedet werden soll.
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"Diese Aufstockung sendet eine klare Botschaft: die Welt gibt die Natur auch in Zeiten konkurrierender Prioritäten nicht auf. Unsere Geberländer haben sich der Herausforderung gestellt und sind mutige Verpflichtungen im Hinblick auf eine positivere Zukunft für unseren Planeten eingegangen. Die kommenden vier Jahre des GEF-9-Zyklus werden diesen ehrgeizigen Vorstoß zur Erreichung der Umweltziele für 2030 widerspiegeln", sagte Claude Gascon, Interimsgeschäftsführer und Vorsitzender der GEF.
Der GEF-9-Investitionszyklus wird den Zeitraum von Juli 2026 bis Juni 2030 abdecken. Vier übergreifende Prioritäten werden die Ziele und den Ansatz der GEF für die nächsten vier Jahre bestimmen:
Die 71st GEF-Ratstagung wird vom 31. Mai bis 3. Juni 2026 in Samarkand, Usbekistan, stattfinden. Das Treffen findet im Vorfeld der Achten GEF-Versammlung statt, auf der die Zusagen der einzelnen Länder öffentlich bekannt gegeben werden.
Über die GEF
Die Globale Umweltfazilität (GEF) ist der weltweit größte multilaterale Fonds für die Umwelt. Die Fondsfamilie arbeitet zusammen, um die dringendsten Herausforderungen unseres Planeten auf integrierte Weise anzugehen. Ihre Finanzierung hilft den Entwicklungsländern bei der Bewältigung komplexer Herausforderungen und bei der Verwirklichung internationaler Umweltziele. In den letzten drei Jahrzehnten hat die GEF mehr als 27 Milliarden Dollar an Finanzmitteln bereitgestellt, hauptsächlich in Form von Zuschüssen, und weitere 155 Milliarden Dollar für länderspezifische Schwerpunktprojekte mobilisiert. Weitere Informationen finden Sie unter: www.thegef.org
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Am 14. April tritt das Privatkonkursverfahren von Karl-Heinz Grasser in eine entscheidende Phase. An diesem Tag findet am Bezirksgericht Kitzbühel die sogenannte Prüfungstagssatzung statt, bei der die im Verfahren angemeldeten Forderungen der Gläubiger geprüft und anerkannt werden. Für den ehemaligen Finanzminister (FPÖ, später ÖVP-nah) wäre es der erste öffentliche Auftritt seit seiner rechtskräftigen Verurteilung im Buwog-Verfahren und dem anschließenden Haftaufenthalt. Laut Einträgen in der Ediktsdatei des Justizministeriums und Angaben des Gläubigerschutzverbands KSV1870 wurden im Zusammenhang mit dem Privatkonkurs weit über 30 Mio. Euro an Forderungen angemeldet.
Der KSV1870 rechnet damit, dass "deutlich über 22 Mio." Euro davon letztlich anerkannt werden. Insgesamt haben zehn Gläubiger Forderungen gegen den 57-Jährigen eingebracht, wobei die Republik Österreich als Hauptgläubiger auftritt. Bekannt ist, dass die Republik rund 12,7 Mio. Euro aus Schadenersatzansprüchen im Zusammenhang mit dem Buwog-Verfahren geltend macht und das Finanzamt weitere 7,9 Mio. Euro an Steuerforderungen eingefordert hat. Weitere Forderungen resultieren unter anderem aus Beratungs- und Steuerleistungen; sie summieren sich zu dem Gesamtvolumen von über 30 Mio. Euro.
Grasser hatte Ende April 2025 Privatkonkurs beantragt und ein Schuldenregulierungsverfahren angestrebt. Geplant war eine Entschuldung über eine Barquote von 3 Prozent, die innerhalb von zwei Wochen geleistet werden sollte. Eine dafür zunächst im August angesetzte Prüfungstagssatzung war kurzfristig abberaumt worden, nun wurde der Termin auf Mitte April festgelegt. Trotz der hohen Summen äußerte sich der KSV1870 anerkennend über Grassers Verhalten im laufenden Verfahren.
Für den früheren Finanzminister besteht keine Pflicht, bei der nicht-öffentlichen Verhandlung persönlich zu erscheinen; er kann sich von seinen Rechtsvertretern vertreten lassen. Der Gläubigerschutzverband geht jedoch eher davon aus, dass Grasser selbst in Kitzbühel anwesend sein wird. Der ehemalige Kärntner Landeshauptmannstellvertreter, der von 2000 bis 2007 das Finanzressort der Bundesregierung leitete, war Anfang Jänner nach sieben Monaten aus der Justizanstalt Innsbruck entlassen und in elektronisch überwachten Hausarrest überstellt worden. Er lebt mit seiner Ehefrau, der Unternehmerin und Swarovski-Millionenerbin Fiona Pacifico Griffini-Grasser, und der gemeinsamen Tochter auf einem Anwesen in Kitzbühel und geht – wie für Personen im Hausarrest vorgeschrieben – einer Beschäftigung nach; laut APA-Informationen arbeitet er derzeit bei einem Unternehmen vor Ort.