RICHTUNGSWEISENDES URTEIL: BIRKENSTOCK GEWINNT URHEBERRECHTSSTREIT GEGEN LIDL - NIEDERLÄNDISCHES GERICHT ERLÄSST UNTERLASSUNGSVERFÜGUNG

24.09.2026

LINZ AM RHEIN, Deutschland, 24. September 2026 /PRNewswire/ -- DAS BEZIRKSGERICHT VON GELDERLAND MIT SITZ IN ARNHEM, NIEDERLANDE, HAT HEUTE IN EINEM WEGWEISENDEN URHEBERRECHTSVERFAHREN ÜBER NACHAHMUNGEN (LOOKALIKES) DER SANDALEN-KLASSIKER VON BIRKENSTOCK ZUGUNSTEN DES TRADITIONSUNTERNEHMENS ENTSCHIEDEN UND LIDL ZUR UNTERLASSUNG VERURTEILT.

BIRKENSTOCK

Gemäß dem Urteil ist es Lidl untersagt, nicht autorisierte Kopien der ikonischen BIRKENSTOCK-Modelle „Arizona", „Madrid", „Gizeh", „Boston" und „Florida" zu verkaufen. Es stellte fest, dass alle streitgegenständlichen Sandalen von Lidl das Urheberrecht am Fußbett der BIRKENSTOCK-Sandalen verletzen.

Das Gericht hat folgende Anordnungen getroffen:

  • Lidl muss den Verkauf aller rechtsverletzenden Sandalen in den Niederlanden einstellen, andernfalls wird ein Ordnungsgeld von 5.000 € verhängt;
  • Lidl muss eine detaillierte Aufstellung vorlegen, aus der die Verkaufszahlen und Bestellungen der betreffenden Nachahmungen hervorgehen;
  • Lidl muss BIRKENSTOCK den entstandenen Schaden ersetzen, wobei die Höhe des Schadensersatzes in einem gesonderten Verfahren festgesetzt wird; und
  • Lidl muss BIRKENSTOCK die Prozesskosten erstatten, deren Höhe ebenfalls in einem gesonderten Verfahren festgesetzt wird.

Dies ist bereits das zweite Mal, dass ein niederländisches Gericht zu einer anderen Schlussfolgerung gelangt als der Bundesgerichtshof (BGH), der im vergangenen Jahr den urheberrechtlichen Schutz für BIRKENSTOCK-Sandalen verneint hatte.

Am 12. November 2025 verurteilte das Bezirksgericht Midden-Nederland den Schuhhändler Scapino dazu, den Verkauf einiger BIRKENSTOCK-Nachahmungen einzustellen. Gegen dieses Urteil wurde Berufung eingelegt.

Kurz darauf, am 4. Dezember 2025, bestätigte der Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) in seinem Urteil in den Rechtssachen „Mio" und „konektra", dass Produkte des gewerblichen Designs, wie beispielsweise die ikonischen BIRKENSTOCK-Sandalen, urheberrechtlichen Schutz genießen können, wenn sie Ausdruck der eigenen geistigen Schöpfung des Urhebers sind und freie und kreative Entscheidungen widerspiegeln.

Das heutige Urteil des Gerichts in Arnheim ist eine Entscheidung in erster Instanz und kann noch angefochten werden. BIRKENSTOCK wird seine Rechte weiterhin energisch verteidigen und alle verfügbaren rechtlichen Mittel einsetzen, um Nachahmungen seiner ikonischen Produkte zu bekämpfen.

Zum Schutz seiner Handelspartner und Verbraucher wird BIRKENSTOCK weiterhin entschlossen gegen Nachahmer vorgehen, die versuchen, von den kreativen Ideen und Innovationen des Unternehmens zu profitieren.

ÜBER BIRKENSTOCK

BIRKENSTOCK ist eine globale universale Marke, die sich gleichermaßen an alle Konsumenten unabhängig von geografischem Standort, Geschlecht, Alter und Einkommen wendet und einem klaren Purpose verpflichtet ist – dem Erhalt der Fußgesundheit. Tief verwurzelt in der Erforschung der Biomechanik des menschlichen Fußes und getragen von einer Familientradition in der Schuhmacherei, die sich bis ins Jahr 1774 zurückverfolgen lässt, ist BIRKENSTOCK eine zeitlose „Super Brand" mit einer kategorieübergreifenden Produkt- und Markenwelt, die von Einstiegs- bis Luxuspreislagen reicht und dem wachsenden Bedürfnis nach einer bewussten und aktiven Lebensgestaltung Rechnung trägt. Funktion, Qualität und Tradition sind die Kernwerte einer Lifestyle-Marke, die ihre Produkte in den Segmenten Schuhe, Schlafsysteme und Naturkosmetik definieren. BIRKENSTOCK ist der Erfinder des Fußbetts und hat das Prinzip des naturgewollten Gehens geprägt.

Mit weltweit rund 7.200 Mitarbeitern ist BIRKENSTOCK überzeugt, dass die Art und Weise, wie Dinge hergestellt werden, genauso wichtig ist wie das Produkt selbst. Um diese Qualitätsstandards zu gewährleisten, betreibt die Gruppe eine vertikal integrierte Fertigung und produziert alle Fußbetten in Deutschland. Darüber hinaus montiert BIRKENSTOCK über 95 % der Produkte in Deutschland und bezieht über 90 % der Materialien und Komponenten aus Europa. Die Rohstoffe werden nach den höchsten Umwelt- und Sozialstandards der Branche verarbeitet. Für die Materialprüfung verfügt das Unternehmen über hochmoderne wissenschaftliche Labore.

Mit Hauptsitz in Linz am Rhein, betreibt die BIRKENSTOCK Group Vertriebsniederlassungen in den Vereinigten Staaten und Kanada sowie in Brasilien, Japan, Südkorea, Dänemark, Polen, Schweiz, Schweden, Spanien, Großbritannien, Frankreich, den Niederlanden, Dubai, Singapur, Indien, China und Australien.

Birkenstock Group B.V. & Co. KG

Burg Ockenfels, Linz am Rhein, Germany

Weitere Informationen unter www.birkenstock-group.com 

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ÖBB-Deal in Wien-Mitte: Bahnanlagen und Immobilie wieder in einer Hand

08.10.2026

Die Österreichischen Bundesbahnen (ÖBB) holen den Bahnhofskomplex Wien-Mitte nach rund zwei Jahrzehnten wieder vollständig in den eigenen Konzern zurück. Der Aufsichtsrat der ÖBB-Infrastruktur AG hat dem Rückkauf des Areals, das 2005 an die damalige BA/CA-Gruppe verkauft worden war, zugestimmt. Verkäufer ist nun eine Investorengruppe unter Führung von Morgan Stanley Real Estate Investing. Neben den Bahnanlagen umfasst die Transaktion auch das Einkaufszentrum "The Mall" sowie umfangreiche Büroflächen. Über den Kaufpreis wurde Stillschweigen vereinbart; der Abschluss steht noch unter dem Vorbehalt der kartellrechtlichen Genehmigung und ist für Ende Dezember geplant.

Mit der Übernahme würden Immobilie und Bahninfrastruktur erstmals seit mehr als zwanzig Jahren wieder in einer Hand zusammengeführt. Wien-Mitte ist gemessen an den Fahrgastzahlen der viertgrößte Bahnhof Österreichs und ein zentraler Verkehrsknoten, an dem sich S-Bahn, mehrere U-Bahn-Linien sowie der Flughafenzug CAT treffen. Täglich halten nach Angaben der ÖBB fast 600 Züge an dem Standort. Bahnanlagen und Gebäude seien baulich und technisch eng miteinander verbunden, heißt es. Künftige Änderungen an Zugängen, Stiegen, Belüftung oder Leitungen müssen damit nicht mehr mit einem externen Immobilieneigentümer abgestimmt werden.

Die ÖBB sehen in dem Rückkauf einen strategischen Schritt, um die Entwicklung des Standorts aus einer Hand zu steuern. Das soll zusätzlichen Handlungsspielraum für die kommenden Jahrzehnte schaffen, in denen die derzeit modernisierte S-Bahn-Stammstrecke mehr Züge aufnehmen soll. Die Funktion des Standorts als Bahnhof soll nach Angaben des Unternehmens wieder stärker im Namen, an den Zugängen und in der architektonischen Gestaltung zum Ausdruck kommen. Für die bestehenden Mietverhältnisse im Einkaufszentrum und in den Büros kündigte die ÖBB an, dass diese unverändert weitergelten.

Wien-Mitte blickt auf eine lange und wechselvolle Geschichte zurück. Der Standort wurde 1848 als Bahnhof Hauptzollamt eröffnet und ging 1934 in das Eigentum der Bahn über. Ab den späten 1950er-Jahren entstanden über den Gleisen unter anderem ein Bürotrakt und eine Markthalle, bevor die Liegenschaft 2005 veräußert wurde. Die spätere Entwicklung des Areals war von intensiven öffentlichen Debatten begleitet, unter anderem wegen geplanter Hochhäuser mit bis zu 97 Metern Höhe und der Diskussion um mögliche Auswirkungen auf den UNESCO-Welterbestatus. Mit der nun geplanten Re-Integration in den ÖBB-Konzern verknüpft das Unternehmen die Aussicht, die verkehrliche Rolle des Standorts und die bauliche Entwicklung langfristig aufeinander abzustimmen.