VeroNex reicht bei der IETF den ersten europäischen Inhaltsstandard für KI-Verifizierungsbelege ein

31.08.2026

EU2122 ist die einzige europäische Spezifikation im weltweiten Standardisierungsprozess, die festlegt, welche Angaben ein Verifizierungsbeleg für KI-Ausgaben enthalten muss.

BARNTRUP, Deutschland, 31. August 2026 /PRNewswire/ -- Die VeroNex VERLAG GmbH hat den Inhaltsstandard EU2122 für Verifizierungsbelege für KI-Ausgaben als Internet-Draft bei der Internet Engineering Task Force (IETF) eingereicht, der globalen Organisation, die für Internetstandards wie TCP/IP, HTTP und TLS zuständig ist.

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Die Einreichung mit dem Titel „EU2122 V1.0 Standard: Content Profile for AI Output Verification Receipts" definiert die Mindestfelder, die Klassifizierungstaxonomie sowie die beweisrechtlichen Eigenschaften, die erforderlich sind, damit ein Verifizierungsbeleg gemäß dem EU-KI-Gesetz und der Produkthaftungsrichtlinie einen rechtlich belastbaren Nachweis darstellt.

Die vollständige Spezifikation ist bei der IETF öffentlich zugänglich.

Warum das wichtig ist

Derzeit definieren fünf aktive IETF-Internet-Drafts die Übertragungsformate für KI-Agenten-Belege – also, wie diese Belege signiert, übertragen und gespeichert werden. Sie stammen alle von amerikanischen Institutionen. Keiner definiert die Inhaltsebene: was ein Verifizierungsbeleg tatsächlich enthalten muss, um den europäischen regulatorischen Anforderungen zu genügen. EU2122 schließt diese Lücke. Es handelt sich um die einzige europäische Inhaltsspezifikation im weltweiten Standardisierungsprozess.

Womit sich EU2122 befasst

Die Spezifikation führt ein standardisiertes Inhaltsprofil für Verifizierungsbelege für KI-Ausgaben ein. Es umfasst eine Taxonomie von Fehlertypen bei Informationsengpässen („Information Bottleneck Species") zur Klassifizierung von Fehlern bei KI-Ausgaben, ein dreistufiges Schema für Verifizierungsergebnisse, obligatorische Belegfelder zur Gewährleistung kryptografischer Integrität und Prüfbarkeit sowie die Verifizierung von Agentenketten in Arbeitsabläufen mit mehreren Agenten. Die vollständigen technischen Details, einschließlich Felddefinitionen, Klassifizierungskriterien und beweisrechtlicher Eigenschaften, sind im IETF-Entwurf selbst enthalten.

Regulatorischer Kontext

Die Transparenzpflichten gemäß Artikel 50 des EU-KI-Gesetzes sind seit dem 2. August 2026 durchsetzbar. Mit der Produkthaftungsrichtlinie unterliegen Software und KI-Systeme ab dem 9. Dezember 2026 der verschuldensunabhängigen Haftung. EU2122-Verifizierungsbelege sind so gestaltet, dass sie die Anforderungen beider Rechtsakte hinsichtlich der Aufzeichnungspflichten, der Betreiberpflichten und der Transparenz erfüllen. Die Spezifikation stellt zudem über einen im Entwurf beschriebenen kryptografischen Fingerabdruck der Verifizierungslogik einen Bezug zum Prüfungsstandard IDW PS 861 her.

Marktkontext

Der Markt für KI-Governance verzeichnete im Jahr 2026 ein deutliches Wachstum und erhebliche Konsolidierungsaktivitäten. Weltweit nimmt die Zahl der Gerichtsentscheidungen, die sich mit KI-Halluzinationen in Gerichtsverfahren befassen, weiter zu. Keine der derzeit verfügbaren Governance-Plattformen bietet eine deterministische, durch Verifizierungsbelege dokumentierte Verifizierung von KI-Ausgabeinhalten mit Species-Klassifizierung und einer hinterlegten Spezifikation. VeroNex verfügt über 143 europäische Schutzrechtspositionen.

Offene Einladung

Das EU2122-Inhaltsprofil ist so gestaltet, dass es über jedes konforme Übertragungsformat übertragen werden kann. VeroNex lädt Implementierer dazu ein, die Spezifikation zu übernehmen. Die vollständige EU2122-Spezifikation, einschließlich der Erkennungsarchitektur und des Governance-Stacks, steht qualifizierten Partnern im Rahmen einer kommerziellen Vereinbarung zur Verfügung.

Informationen zu VeroNex

Die VeroNex VERLAG GmbH ist ein europäisches Unternehmen für die Verifizierung von KI-Ausgaben mit Sitz in Barntrup, Nordrhein-Westfalen, Deutschland. VeroNex wurde von Bruce N. Klassen, ehemaliger Seniorpartner und Leiter des globalen Geschäftsbereichs Hightech-Industrien bei Kearney sowie leitender Berater bei Booz Allen Hamilton, gegründet und entwickelt Instrumente, mit denen sich die Aussagen von KI-Systemen überprüfen lassen. Bruce N. Klassen ist alleiniger Eigentümer und alleiniger Erfinder des gesamten geistigen Eigentums von VeroNex.

Medienkontakt 

Bruce N. Klassen

VeroNex VERLAG GmbH

Kolkweg 1, 32683 Barntrup, Deutschland

+49 (0) 1523 7963795

bruce@veronex.de

IETF-Entwurf: https://datatracker.ietf.org/doc/draft-klassen-eu2122-content-profile/

Website: https://veronex.de

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Wie ein verstorbener Sektionschef zum Politikum im U-Ausschuss wurde

08.10.2026

Ein umfangreicher Auswertungsbericht der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) zu digitalen Daten des verstorbenen Justiz-Spitzenbeamten Christian Pilnacek sorgt für neuen politischen und justizinternen Sprengstoff. Chatprotokolle, E-Mails und weitere Unterlagen zeichnen ein Bild tiefgreifender Konflikte innerhalb der Justiz – insbesondere zwischen der WKStA und Teilen der vorgesetzten Behörden. Parallel dazu bereitet ein parlamentarischer Untersuchungsausschuss die Befragung von Schlüsselpersonen vor, um mögliche politische Einflussnahmen auf Ermittlungen rund um Pilnacek und dessen Tod zu beleuchten.

Aus der von der WKStA erstellten Expertise zu Pilnaceks Kommunikationsdaten geht hervor, wie der langjährige Leiter der für Strafrecht zuständigen Sektion im Justizministerium über Jahre hinweg gegenüber der WKStA Stellung bezog. Der Bericht zeigt, dass der damalige Wiener Oberstaatsanwaltschef Johann Fuchs im Juni 2019 in einer internen Nachricht erklärte, er sehe es als Aufgabe seiner Amtszeit, eine von der WKStA angeblich offengelegte „Verkommenheit“ im Berufsstand „mit allen Mitteln zu bekämpfen“. Er bezeichnete Pilnacek darin ausdrücklich als Mitstreiter. In dem Gutachten findet sich zudem Material, aus dem hervorgehen soll, wie die Korruptionsstaatsanwaltschaft aufgelöst und neu aufgesetzt werden könnte.

Die Auswertung des Laptops und mehrerer Speichermedien Pilnaceks, die in einem rund 440 Seiten starken Bericht zusammengefasst wurde, behandelt auch seine Kontakte in das Umfeld der ÖVP. Der frühere Sektionschef war von 2010 bis 2020 über alle wesentlichen Strafsachen der Republik informiert und konnte als weisungsbefugter Beamter Ermittlungsschritte mitsteuern oder Berichte anfordern. Laut dem Bericht kooperierte er in dieser Zeit eng mit ÖVP-nahen Personen und wirkte an der Verteidigung von Beschuldigten mit. Nach Bekanntwerden einer Audioaufnahme aus dem Sommer 2023, in der Pilnacek Interventionen von ÖVP-Seite beklagte, leitete die WKStA ein Ermittlungsverfahren gegen unbekannte Täter ein; dieser Interventionsakt ist nun ebenfalls Gegenstand des U-Ausschusses.

Der Untersuchungsausschuss, der sich mit den Umständen von Pilnaceks Tod und dem Umgang der Behörden befasst, bekommt das WKStA-Dokument zeitlich passend zur nächsten Befragungsrunde vorgelegt. Zunächst soll ein IT-Experte der WKStA, der für das Auslesen von Datenträgern zuständig ist, Auskunft geben. In den darauffolgenden Tagen werden Exekutivbeamte befragt, darunter der Leiter des Bundeskriminalamts sowie zwei Polizeibeamte aus Niederösterreich, die unter anderem mit Pilnaceks Geisterfahrt Stunden vor dem Fund seiner Leiche in einem Donau-Seitenarm befasst waren. Politisch besonders im Fokus steht der Auftritt von Innenminister Gerhard Karner und dessen Kabinettschefin, nachdem eine vom Ressort in Auftrag gegebene Schulungsunterlage für geladene Auskunftspersonen parteiübergreifend – mit Ausnahme der ÖVP – auf Kritik gestoßen war.

Die Kombination aus internen Justizchats, detaillierter Datenauswertung und politischer Aufarbeitung im Parlament verschärft die Debatte über das Verhältnis zwischen Ministerien, Staatsanwaltschaften und Parteien. Während die WKStA ihre Auswertungsergebnisse in den U-Ausschuss einbringt, suchen Abgeordnete nach Antworten auf die Frage, ob und in welchem Ausmaß versucht wurde, auf Ermittlungen Einfluss zu nehmen – sowohl in prominenten Wirtschafts- und Korruptionsfällen als auch im Zusammenhang mit den Untersuchungen nach dem Tod eines der einflussreichsten Justizbeamten der vergangenen Jahre.