Weltfechtverband im Prozess gegen Reuters erfolgreich - Oberlandesgericht untersagt Falschangaben über offenen Brief an das IOC

30.07.2026

LAUSANNE, Switzerland, 30. Juli 2026 /PRNewswire/ -- Der Weltfechtverband FIE begrüßt die Entscheidung des Hanseatischen Oberlandesgerichts Hamburg vom 23. Juli 2026 im Verfahren gegen Reuters über einen am 5. Mai 2026 unter dem Titel "Athletes and coaches lobby IOC with concerns over fencing federation" veröffentlichten Bericht. Das Gericht untersagte Reuters die Verbreitung unwahrer Behauptungen über den Verband.

Am 5. Mai 2026 wurde ein offener Brief an IOC-Präsidentin Kirsty Coventry und die Führung des Internationalen Fechtverbandes (FIE) veröffentlicht, in dem Vorwürfe gegen die Führung der FIE erhoben und eine externe Untersuchung gefordert wurden. Noch am selben Tag verbreitete die Nachrichtenagentur Reuters weltweit an Medien einen Bericht, wonach der offene Brief von "almost 3,000 athletes and coaches", also fast 3.000 Athleten und Trainern, unterzeichnet worden sei. Zahlreiche Medien weltweit übernahmen die Meldung.

Die FIE hat von Beginn an erklärt, dass diese Behauptungen unzutreffend und Teil einer Diffamierungskampagne gegen die Führung des Sports sind.

Reuters konnte die Richtigkeit der Zahl nicht glaubhaft machen und darf die Behauptung aufgrund des gerichtlichen Verbots nicht mehr aufstellen. Das Hanseatische Oberlandesgericht Hamburg hat der Nachrichtenagentur im Wege der einstweiligen Verfügung untersagt, die Aussage zu verbreiten (Beschluss vom 23.07.2026, Az. 7 W 94/26). Das Landgericht Hamburg hatte den Verfügungsantrag zunächst zurückgewiesen; die Entscheidung erging auf die Beschwerde der FIE. Für jeden Fall der Zuwiderhandlung droht Reuters ein Ordnungsgeld von bis zu 250.000 Euro, ersatzweise Ordnungshaft.

Das Gericht stufte die Aussage als unwahre Tatsachenbehauptung ein. Nach den Feststellungen des Gerichts erfolgte die Unterzeichnung des offenen Briefes über ein Online-Formular, das für jeden Interessierten frei zugänglich war. Unstreitig wurde weder die Identität der Unterzeichner geprüft noch die Angabe, es handele sich um Athleten oder Trainer. Fast die Hälfte der Einträge wurde anonym abgegeben. Der Initiator rief überdies dazu auf, den Brief an Dritte weiterzuleiten, die ebenfalls unterzeichnen könnten.

Das Gericht hielt fest, dass an der Verbreitung unwahrer Tatsachen kein berechtigtes Interesse besteht. Es hob hervor, dass es der Äußerung ein erheblicheres, die Rechte des Verbandes verletzendes Gewicht verleiht, wenn fast 3.000 Athleten und Trainer als Unterzeichner angegeben werden statt einer entsprechenden Anzahl nicht weiter individualisierbarer Personen: Von Athleten und Trainern erwartet der durchschnittliche Leser eine größere Sachkunde bezüglich der Vorgänge im Weltverband.

FIE-Interimspräsident Abdelmoneim El Husseiny: "Die haltlose Behauptung, die Reuters veröffentlichte, war die einzige Grundlage für die weltweite Aufmerksamkeit, die dieser Brief erhalten hat. Diese Grundlage ist nun gerichtlich als unwahr eingestuft, und Reuters selbst räumt inzwischen ein, die Zahl nie unabhängig überprüft zu haben. Eine Kampagne, die auf einer anonymen, ungeprüften und für jedermann manipulierbaren Online-Liste beruht, diskreditiert sich selbst und mit ihr jeden Vorwurf, der sich auf sie stützt."

Rechtsanwalt Joachim Nikolaus Steinhöfel, der die FIE vertritt: "Der Initiator des Beschwerdebriefes hat schon vor dessen Absendung öffentlich zur Manipulation der Unterzeichnerliste aufgerufen. Aus einer zur Hälfte anonymen, teilweise gefälschten und von beliebigen Dritten unterzeichneten Liste wurde ein Beschwerdebrief von 3.000 Athleten und Trainern. Ein bizarrer Vorgang: Die Integrität des Weltverbandes sollte mit einer Liste erschüttert werden, die selbst keinerlei Integrität besitzt."

Nach der Entscheidung hat Reuters den Artikel korrigiert. Laut Korrekturvermerk wurde die Zahl von 3.000 entfernt. Reuters erklärt ausdrücklich, die Unterschriften nicht unabhängig überprüft zu haben, und weist darauf hin, dass die FIE-Zahl und Echtheit der Unterzeichner bestreitet.

Pressekontakt: sec.gen@fie.ch

Cision View original content:https://www.prnewswire.com/news-releases/weltfechtverband-im-prozess-gegen-reuters-erfolgreich---oberlandesgericht-untersagt-falschangaben-uber-offenen-brief-an-das-ioc-302838347.html

Other news

Weitere Betrugsvorwürfe gegen René Benko im Signa-Komplex

15.06.2026

Im Insolvenzkomplex rund um den einstigen Signa-Konzern steht Firmengründer René Benko vor einem weiteren Strafverfahren. Die österreichische Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) hat beim Landesgericht Innsbruck erneut Anklage wegen schweren Betrugs und Schädigung von Gläubigerinteressen (betrügerischer Krida) eingebracht. Der 49‑jährige Investor befindet sich seit Januar 2025 in Untersuchungshaft. Die neue Anklage ist nicht rechtskräftig, es gilt die Unschuldsvermutung, Benko bestreitet sämtliche Vorwürfe.

Kern des aktuellen Verfahrens ist eine Garantieerklärung gegenüber einem Investor beziehungsweise den Vertretern einer Privatstiftung, hinter der nach Medienangaben der frühere Strabag‑Chef Hans-Peter Haselsteiner stehen dürfte. Nach Darstellung der WKStA soll Benko eine „wahrheitswidrige Garantie“ abgegeben und die Stiftung dadurch um rund fünf Millionen Euro geschädigt haben. Konkret sollen die vertretungsbefugten Organe der Stiftung durch die Erklärung dazu veranlasst worden sein, etwa 3,3 Millionen Euro an die Signa Holding zu überweisen und auf die Rückforderung weiterer rund 1,7 Millionen Euro zu verzichten.

Der Garantie zufolge sei der Privatstiftung eine Zahlung von in Summe rund fünf Millionen Euro bis spätestens 30. Juni 2024 zugesichert worden. Diese Rückzahlung sei jedoch ausgeblieben, so die Anklagebehörde. Dadurch soll die Stiftung in Millionenhöhe geschädigt und im Gegenzug die Signa Holding sowie eine weitere Gesellschaft unrechtmäßig bereichert worden sein. Neben dieser angeblichen Falschgarantie wirft die WKStA Benko vor, im Zuge der Signa-Insolvenz sowie seiner persönlichen Insolvenz ein Jagdgewehr im Wert von rund 80.000 Euro vor den Gläubigern verborgen zu haben und damit deren Befriedigung vereitelt zu haben.

Benko war über zwei Jahrzehnte eine der prominentesten Unternehmerfiguren im deutschsprachigen Raum. Mit einem dicht verschachtelten Geflecht aus Immobilien- und Handelsbeteiligungen baute er das Signa-Imperium auf, zu dem zeitweise auch die deutschen Warenhausketten Karstadt und Kaufhof gehörten. Steigende Zinsen, höhere Baukosten und aggressive Zukäufe trugen letztlich zur Insolvenz des Konzerns bei. Im weitläufigen Signa-Komplex wird der ehemalige Milliardär von der WKStA unter anderem wegen Betrugs, Untreue und Bankrotts verdächtigt; weitere Anklagen hält die Behörde für möglich.

Der Investor ist bereits in zwei ähnlichen Verfahren verurteilt worden, beide Urteile sind jedoch noch nicht rechtskräftig. Im Oktober 2025 verhängte ein Gericht eine zweijährige Haftstrafe, im Dezember desselben Jahres folgte wegen Schädigung von Gläubigern eine weitere Verurteilung zu 15 Monaten auf Bewährung sowie eine Geldstrafe. Parallel dazu laufen mehrere Ermittlungsstränge, die auch andere frühere Führungskräfte aus dem Signa-Umfeld betreffen. Die jetzige Anklage erhöht den juristischen Druck auf Benko weiter und dürfte die Aufarbeitung einer der spektakulärsten Unternehmenspleiten im deutschsprachigen Raum zusätzlich in die Länge ziehen.