In Nordrhein-Westfalen sorgt ein Gesetzentwurf der schwarz-grünen Landesregierung für scharfe Kritik von Denkmalschützern, Kommunen und Fachbehörden. Kern des Vorhabens ist es, Bauvorhaben für militärische Anlagen – etwa die Modernisierung von Kasernen – deutlich zu beschleunigen. Dazu sollen Baugenehmigungsverfahren entfallen und der Denkmalschutz für bestimmte Liegenschaften des Landes und des Bundes gelockert werden. Die Regierung verweist zur Begründung auf die angespannte globale Sicherheitslage und den politischen Anspruch, die Verteidigungsfähigkeit Deutschlands zu erhöhen.
Besonders umstritten ist, wie weit der Eingriff in den bestehenden Schutz historischer Bausubstanz reichen soll. Betroffen wären nicht nur klassische Militärstandorte, sondern grundsätzlich Liegenschaften, die der Landes- oder Bündnisverteidigung dienen. Dazu zählen nach dem Entwurf unter anderem Gebäude der Bundespolizei oder des Katastrophenschutzes sowie Einrichtungen des Landes wie Hochschulen, Universitätskliniken und Studierendenwerke. Kritiker sehen darin eine weit gefasste Konstruktion, die deutlich über Kasernenanlagen hinausreicht.
Die Deutsche Stiftung Denkmalschutz warnt in einer Stellungnahme zur Expertenanhörung im Landtag am 14. April vor einem Paradigmenwechsel. Mit der geplanten Regelung würden Denkmale „schon in Friedenszeiten quasi unter Kriegsrecht gestellt“, heißt es dort. Die Befürchtung: Wenn für verteidigungsrelevante Liegenschaften erleichterte oder ganz entfallende Genehmigungsverfahren gelten, könnten historische Bauten ohne die bislang üblichen Prüfungen dauerhaft verändert oder teilweise aufgegeben werden. Denkmalbehörden und Archäologen schließen sich dieser Kritik an und verweisen auf mögliche irreversible Verluste von Kulturgütern.
Auf der anderen Seite steht der politische Druck, Verteidigungsstrukturen schneller anzupassen und auszubauen. Befürworter des Entwurfs argumentieren, dass herkömmliche Planungs- und Genehmigungsverfahren in Krisenzeiten zu träge seien, um den gestiegenen Anforderungen an Landes- und Bündnisverteidigung gerecht zu werden. In diesem Spannungsfeld zwischen Sicherheitsinteressen und Kulturgutschutz muss nun der Landtag abwägen. Die anstehende Anhörung dürfte zeigen, ob der Entwurf in seiner jetzigen Form Bestand haben kann oder ob die Regierung die geplanten Eingriffe in den Denkmalschutz nachschärfen muss.

Die neue Wiener Wohn- und Frauenstadträtin Elke Hanel-Torsch (SPÖ) stellt leistbares Wohnen trotz hoher Inflation und knapper Budgets an die Spitze ihrer Agenda. In einem Interview mit der APA kündigte sie an, die bestehenden, bereits strengen Regeln für Kurzzeitvermietungen in der Bundeshauptstadt zu evaluieren und bei Bedarf weiter zu verschärfen. Ziel sei es, den Druck auf den Wohnungsmarkt zu dämpfen und dauerhaft verfügbaren Wohnraum zu sichern.
Hanel-Torsch, die seit Ende März im Amt ist und auf die überraschend aus der Politik ausgeschiedene Kathrin Gaal folgt, betonte, dass die Rahmenbedingungen derzeit besonders anspruchsvoll seien. Dennoch wolle sie die Förderung des gemeinnützigen Wohnbaus forcieren und zusätzliche Gemeindebauten errichten lassen. Der Neubau von leistbarem Wohnraum sei eine zentrale Säule der städtischen Wohnpolitik, um steigenden Mieten entgegenzuwirken.
Als zweite zentrale Maßnahme nannte die Stadträtin eine Reform des Mietrechts auf Bundesebene. Das bestehende Mietrechtsgesetz schütze derzeit vor allem Mieterinnen und Mieter in klassischen Altbauten sowie im geförderten Neubau, nicht aber im frei finanzierten Neubau. Diese Lücke wolle sie geschlossen sehen. Würden dort klare Grenzen eingezogen, hätte das aus ihrer Sicht eine preisdämpfende Wirkung. Es brauche ein Mietrecht, „das wirklich alle Mieterinnen und Mieter schützt“, so Hanel-Torsch.
Wenig abgewinnen kann die Ressortchefin hingegen einer eigenen Leerstandsabgabe. Während manche Städte und Bundesländer mit Abgaben auf ungenutzten Wohnraum experimentieren oder entsprechende Modelle diskutieren, setzt Wien nach ihren Aussagen vorrangig auf Neubau, gemeinnützigen Wohnbau und Regulierung der Kurzzeitvermietung. Eingriffe kann die Stadt unmittelbar vor allem im Gemeindebau vornehmen; bei weitergehenden rechtlichen Änderungen sieht Hanel-Torsch insbesondere den Bund gefordert.