Schweizer Regierung balanciert Menschenrechte, Umweltschutz und Wettbewerbsfähigkeit

05.04.2026


Der Bundesrat schärft die Regeln für die Verantwortung von Grossunternehmen und orientiert sich dabei explizit an neuen, abgeschwächten Vorgaben der Europäischen Union. Kern des Vorhabens ist das Gesetz über die nachhaltige Unternehmensführung (NUFG), das als indirekter Gegenvorschlag zur zweiten Konzernverantwortungsinitiative dienen soll. Die Initiative selbst lehnt die Landesregierung ab, wie sie bereits im Herbst kommuniziert hat. Die Vorlage befindet sich bis zum 9. Juli in der Vernehmlassung.

Ziel des NUFG ist es nach Angaben des Bundesrats, sicherzustellen, dass grosse Schweizer Unternehmen menschenrechtliche Standards einhalten und Umweltbelange berücksichtigen, ohne ihre internationale Wettbewerbsfähigkeit zu gefährden. Vorgesehen sind spezifische Sorgfaltspflichten zu Menschenrechten und Umwelt. Erfasst würden die rund dreissig grössten Unternehmen des Landes. Damit beschränkt der Bundesrat den Adressatenkreis im Vergleich zu früheren Debatten deutlich.

Gleichzeitig will die Regierung den Kreis der Firmen verkleinern, die zur Nachhaltigkeitsberichterstattung verpflichtet sind. Künftig sollen noch etwa 100 Unternehmen entsprechende Berichte vorlegen müssen, aktuell sind es rund 200. Damit reagiert der Bundesrat auf Befürchtungen aus der Wirtschaft vor übermässiger Regulierung und versucht, Berichtsaufwand und regulatorische Dichte zu reduzieren, während zentrale Transparenzpflichten erhalten bleiben.

Neu gesetzlich verankert werden sollen zudem Haftungsregeln, die Verstösse gegen die vorgesehenen Sorgfaltspflichten sanktionierbar machen. Für die Durchsetzung der Normen plant der Bundesrat eine nationale Aufsicht. Diese Aufgabe soll der Eidgenössischen Revisionsaufsichtsbehörde (RAB) übertragen werden. Sie würde damit neben ihrer bisherigen Rolle in der Prüfungstätigkeit von Revisionsunternehmen eine zusätzliche Regulierungs- und Kontrollfunktion im Bereich der nachhaltigen Unternehmensführung übernehmen.

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SalzburgMilch übernimmt operative Führung der Pinzgau Milch

03.04.2026


Die Bundeswettbewerbsbehörde hat den Weg für eine engere Zusammenarbeit zweier zentraler Molkereibetriebe im Bundesland Salzburg freigemacht. Die SalzburgMilch GmbH und die Pinzgau Milch Produktions GmbH dürfen ihre seit Langem diskutierte „Salzburger Milchlösung“ umsetzen – und das ohne jegliche Auflagen. Die Wettbewerbshüter sehen trotz der regionalen Bedeutung beider Unternehmen keine Wettbewerbsverzerrung.

Erster Schritt der Transaktion ist ein Anteilserwerb: SalzburgMilch übernimmt 40 % der Anteile an der Pinzgau Milch Produktions GmbH von der HMP Immobilien Holding GmbH. HMP hält damit weiterhin 40 %, während 20 % unverändert bei der bei der Pinzgau Milch registrierten Milchliefer- und Besitzgenossenschaft verbleiben. Die Eigentümerstruktur wird damit neu austariert, ohne dass die genossenschaftliche Verankerung vollständig aufgegeben wird.

Im Zuge der Neuordnung wird die operative Führung der Pinzgau Milch an die Geschäftsführung der SalzburgMilch übertragen. Damit soll eine enge Abstimmung und effiziente Steuerung beider Unternehmen in der Integrationsphase sichergestellt werden. SalzburgMilch-Geschäftsführer Andreas Gasteiger begrüßte die Entscheidungen der Wettbewerbsbehörden ausdrücklich und kündigte an, die Maßnahmen zur Zusammenführung nun zügig umzusetzen, um die identifizierten Potenziale zu heben.

Die angestrebte „Salzburger Milchlösung“ zielt auf eine vertiefte Zusammenarbeit der beiden Molkereien und ihrer bäuerlichen Eigentümer ab. Die Wettbewerbsbehörden hatten zuvor sowohl die operativen Geschäfte als auch die genossenschaftlichen Strukturen intensiv geprüft. Mit der nun erteilten Genehmigung ohne Auflagen können SalzburgMilch und Pinzgau Milch ihre Pläne weiter vorantreiben und die nächsten Schritte bis hin zur geplanten Verschmelzung der Eigentümer-Genossenschaften vorbereiten.