UN-Hochkommissar verlangt Stopp von Drohungen gegen Zivilisten im Nahen Osten

09.04.2026


Der UN-Hochkommissar für Menschenrechte, Volker Türk, hat die jüngsten Drohungen von US-Präsident Donald Trump gegen den Iran scharf kritisiert und vor möglichen schweren Verstößen gegen das Völkerrecht gewarnt. Besonders empört zeigte sich der österreichische Diplomat über Ankündigungen, eine ganze Zivilisation auszulöschen und zivile Infrastruktur ins Visier zu nehmen. „Das ist widerlich“, sagte Türk in Genf mit Blick auf die entsprechenden Aussagen Trumps.

Nach Einschätzung des Hochkommissars käme die Umsetzung solcher Drohungen schwersten Völkerrechtsverbrechen gleich. Zwar nannte Türk den US-Präsidenten in seiner formellen Stellungnahme nicht explizit, die Zielrichtung seiner Kritik war jedoch deutlich. Angriffe auf zivile Infrastruktur und breit angelegte Gewalt gegen die Zivilbevölkerung gelten im internationalen Recht als besonders gravierende Verstöße, etwa im Rahmen der Genfer Konventionen.

Türk beließ es nicht bei der Kritik an der US-Regierung. Er verurteilte eine „Flut hetzerischer Rhetorik“ aller an dem Konflikt beteiligten Akteure in den vergangenen Wochen. Solche Aussagen erhöhten das Risiko einer weiteren Eskalation im Nahen und Mittleren Osten und könnten zu einer Verrohung der Kriegsführung beitragen, warnte der Hochkommissar. Die politische und militärische Zuspitzung in der Region schüre nach seiner Darstellung die Gefahr, dass rote Linien des humanitären Völkerrechts überschritten werden.

Der UN-Menschenrechtschef forderte einen sofortigen Stopp von Drohungen gegen Zivilisten und appellierte an die internationale Gemeinschaft, verstärkt auf Deeskalation hinzuwirken. Nötig seien koordinierte diplomatische Anstrengungen, um die Lage in der Region zu stabilisieren und eine weitere Verschärfung der Spannungen zwischen Washington und Teheran zu verhindern. Der Schutz der Zivilbevölkerung müsse in allen Überlegungen und Entscheidungen oberste Priorität haben, betonte Türk.

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Raiffeisen will Addiko mit Angebot über dem ermittelten Eigenkapitalwert übernehmen

09.04.2026


Die Raiffeisen Bank International AG (RBI) plant ein freiwilliges öffentliches Übernahmeangebot für sämtliche ausgegebenen und ausstehenden Aktien der Addiko Bank AG, die nicht von Addiko selbst gehalten werden. Das geht aus einer Insiderinformation nach Artikel 17 der EU-Marktmissbrauchsverordnung hervor, die am 8. April 2026 veröffentlicht wurde. Die in Wien börsennotierte RBI will den Aktionären der ebenfalls in Wien gelisteten Addiko Bank einen Barpreis von 23,05 Euro je Stammaktie bieten, jeweils cum Dividende 2025.

Der Angebotspreis entspricht dem volumengewichteten durchschnittlichen Aktienkurs der Addiko-Aktie über die sechs Monate bis einschließlich 7. April 2026. Laut einem von RBI beauftragten externen Bewertungsgutachten der Ernst & Young Wirtschaftsprüfungsgesellschaft m.b.H. liegt der gebotene Preis rund 20 % über dem in diesem Gutachten ermittelten Wert des Eigenkapitals von Addiko. Das Angebot richtet sich an sämtliche zum Handel an der Wiener Börse zugelassenen, auf den Inhaber lautenden nennwertlosen Stückaktien der Addiko Bank.

Das geplante Übernahmeangebot ist an mehrere aufschiebende Bedingungen geknüpft. Dazu zählen insbesondere die Genehmigungen durch die zuständigen Kartell- und Aufsichtsbehörden sowie das Ausbleiben wesentlicher nachteiliger Veränderungen bei Addiko. Zudem sieht RBI eine Mindestannahmeschwelle von mehr als 75 % sämtlicher ausgegebener und ausstehender Addiko-Aktien vor. Bei Zustandekommen und nach Prüfung des Angebots durch die österreichische Übernahmekommission soll die Annahmefrist zehn Wochen betragen.

RBI stellt klar, dass es sich bei dem angekündigten Schritt nicht um ein Delisting-Angebot im Sinne des § 38 Absätze 6 bis 8 des österreichischen Börsegesetzes handelt. Parallel zu dem geplanten Angebot beabsichtigt die Bank, mit der Alta Group d.o.o. in Serbien, einer Aktionärin der Addiko Bank, eine Vereinbarung abzuschließen, die unter anderem den geplanten Verkauf (Carve-out) der Addiko Bank a.d. Beograd sowie der Addiko Bank d.d. Sarajevo und der Addiko Bank d.d. Banja Luka betrifft. Das Closing des Übernahmeangebots bleibt von der Erfüllung der genannten Bedingungen und der Einholung aller erforderlichen Genehmigungen abhängig.