GUANGZHOU, China, 24. April 2026 /PRNewswire/ -- Vor dem Hintergrund kultureller Vielfalt vollzieht die traditionelle Lingnan-Kultur durch Modedesign einen bemerkenswerten Wandel von einem lokalen Schatz zu einem internationalen Phänomen. Während der 37. Guangdong Fashion Week brachte die One Heung Kong Haute Couture Show Elemente des immateriellen Kulturerbes (ICH), darunter Xiangyunsha (gambierte Guangdong-Gaze), Chaozhou-Stickerei, Song-Brokat und Yun-Brokat, auf die internationale Bühne und bot ein innovatives Modell für die lebendige Weitergabe des chinesischen immateriellen Kulturerbes.
Drei Spitzendesigner erweckten die traditionelle Handwerkskunst durch zeitgenössischen Ausdruck zu neuem Leben. Li Xiaoyan erforschte die Integration von Xiangyunsha in nachhaltige Mode; Yan Fangni verknüpfte immaterielles Kulturerbe mit alltagstauglicher Haute Couture, und Zhao Yakun führte die Handwerkskunst von Lingnan in das globale Luxussystem ein. Gemeinsam schufen sie so einen kreativen Rahmen, der in der Tradition verwurzelt ist, in der Moderne Anwendung findet und international zum Ausdruck kommt.
Diese Schau ist eine kulturelle Modernisierungsinitiative, die immaterielles Kulturerbe in globale Modewerte verwandelt und Chinas Stimme in der Kreativwirtschaft stärkt. Während der Veranstaltung wurde One Heung Kong als ganzjähriger Ausstellungs- und Aufführungsstandort für chinesisches Originaldesign benannt. Damit werden die traditionellen zyklischen Grenzen von Fashion Weeks durchbrochen und eine ganzjährige Plattform für Ausstellungen und Vernetzung geschaffen.
Die Zusammenarbeit zwischen beiden Seiten führt zu einer tiefgreifenden Integration kultureller IPs, der Modeindustrie und internationaler Plattformen und unterstützt damit die Weitergabe des immateriellen Kulturerbes sowie die Entwicklung der Kreativwirtschaft. Sie schafft ein orientalisches kulturelles Modeökosystem und ebnet einen effizienten Weg dafür, dass chinesische Kultur ein weltweites Publikum erreicht.
Ein Konflikt um die Verwertung von Altpapier entwickelt sich zu einem länderübergreifenden Rechtsstreit: Der Vorarlberger Gemeindeverband und seine hundertprozentige Tochter VGV Service gGmbH haben eine Zivilklage gegen die Energie AG Oberösterreich Umwelt Service GmbH (EAG) eingebracht. Im Kern geht es um ausstehende Zahlungen im hohen sechsstelligen Bereich für die Verwertung von Vorarlberger Altpapier seit Mitte 2024. Der Verband spricht von einem notwendigen Schritt, um die finanziellen Ansprüche der 96 Vorarlberger Gemeinden zu sichern.
Die EAG hatte nach einem EU-weiten Vergabeverfahren mit 1. Jänner 2023 eine Dienstleistungskonzession für die wirtschaftliche Verwertung des Vorarlberger Altpapiers erhalten. Damit verbunden war laut Gemeindeverband die Verpflichtung, das Material zu verwerten und die vereinbarte Vergütung an die VGV Service gGmbH zu leisten. Mitte 2024 beabsichtigte die EAG jedoch, den Vertrag unter Verweis auf angebliche Qualitätsmängel des Materials zum Jahresende zu kündigen. Zugleich stellte das Unternehmen die Zahlungen ein.
Nach Darstellung des Gemeindeverbandes führte die EAG die Abholung und Verwertung des Altpapiers jedoch weiter fort und vereinnahmte die daraus erzielten Erlöse. Eine einvernehmliche Lösung sei trotz intensiver Gespräche nicht gelungen, sagte Peter Hohlbrugger, der im Gemeindeverband für den Bereich Abfallwirtschaft zuständig ist. Aus Sicht der VGV bestehe ein klarer vertraglicher Anspruch auf die Entgelte für den Zeitraum von Juli bis Ende 2024. Schwankungen bei Marktpreisen oder Materialqualitäten entbänden ein Unternehmen nicht von seinen Verpflichtungen, betont der Verband.
Als Reaktion auf die verfahrene Situation leitete der Gemeindeverband Mitte Oktober 2024 eine Notvergabe ein und beauftragte das Unternehmen Loacker Recycling in Vorarlberg mit der Aufgabe der Altpapierverwertung. Für die Bevölkerung sollen sich dadurch keine Änderungen ergeben: Sammlung und Abholung des Altpapiers laufen nach Angaben des Gemeindeverbandes wie gewohnt weiter, zusätzliche Kosten oder Einschränkungen würden nicht erwartet. Wie sich der Rechtsstreit auf die künftige Zusammenarbeit zwischen den beteiligten Partnern und Bundesländern auswirkt, bleibt vorerst offen.