Ein neues Textil-zu-Textil-Recyclingverfahren, das im industriellen Maßstab validiert wurde

21.04.2026

AXENS, IFPEN und JEPLAN haben einen Recyclingkreislauf für Polyestertextilien geschlossen.

PARIS, 21. April 2026 /PRNewswire/ -- Mehrere Dutzend Tonnen polyesterreicher europäischer Textilabfälle, die in Frankreich sortiert und aufbereitet wurden, sind in der halbindustriellen Demonstrationsanlage von Axens, IFPEN und JEPLAN in Japan verarbeitet worden, um erfolgreich das Basismonomer für einen zu 100 % recycelten Polyester herzustellen.

© JEPLAN

 

 

Dieser Schritt ebnet den Weg  für Polyesterkreisläufe in der Textilindustrie, insbesondere für Sportbekleidung, Heimtextilien und den Luxussektor.

  • AXENS, IFPEN und JEPLAN geben den Erfolg eines groß angelegten industriellen Tests für das Recycling von polyesterhaltigen Textilabfällen (PET) unter Verwendung ihrer Rewind® PET-Technologie bekannt. Dieser Test wurde in der von JEPLAN in Japan betriebenen halbindustriellen Anlage (Kapazität 1.000 Tonnen/Jahr) durchgeführt.
  • Diese Validierung in großem Umfang bestand in der Verarbeitung von mehreren Dutzend Tonnen Textilien aus der öffentlichen französischen Sammlung, die von zwei französischen Partnern, Nouvelles Fibres Textile und Mapea, sortiert und aufbereitet wurden. Mehrere Dutzend Tonnen des Basismonomers von Polyester, BHET, wurden produziert und werden bald zu Polyestergarnen, -geweben und -kleidung verarbeitet.
  • Dieser industrielle Textil-zu-Textil-Recyclingtest von mehreren Tonnen Post-Consumer-PET ist einer der ersten seiner Art unter repräsentativen industriellen Bedingungen. Er ebnet den Weg für das großtechnische chemische Recycling von Textilpolyester und bietet den Akteuren der Textilbranche einen Baustein, der in eine globale Strategie über die gesamte Wertschöpfungskette hinweg integriert werden kann, die sich der Reduzierung, der Wiederverwendung und dem Textilrecycling verschrieben hat.

Eine bahnbrechende Innovation, die an bestehenden Standorten eingesetzt werden kann

Dieses innovative Verfahren kann vorteilhaft an Industriestandorten auf der ganzen Welt installiert werden die Polyester für die Textilindustrie herstellen, und ermöglicht so die Substitution von fossilen Rohstoffen durch ihre recycelten Äquivalente.

Märkte und Bereitstellungsmodell

Die Technologie, die sich bereits für das Recycling aller PET-Verpackungen, einschließlich Anwendungen mit Lebensmittelkontakt, bewährt hat und vermarktet wird, ist nun auch für die Verwendung in Textilien validiert, und zwar im Rahmen einer Exklusivlizenz, die IFPEN/JEPLAN Axens weltweit für alle Industrieunternehmen erteilt hat, die lokale oder regionale  Textil-zu-Textil-Kreisläufe entwickeln möchten.

Ermöglichung der Entwicklung der Kreislaufwirtschaft

In einer Welt, in der die Menge an Textilabfällen rapide ansteigt und das Recycling von Textilien zu Textilien nach wie vor begrenzt ist, liefert dieser halbindustrielle Test den konkreten Beweis dafür, dass eine Kreislaufproduktion von Polyester aus Nach-Gebrauchs-Abfallströmen jetzt schnell und in großem Umfang möglich ist.

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Medienanfragen

Lisa Wyler - lisa@wyler-wyler.com - + 33 6 3 66 86 29

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Grasser vor entscheidender Privatkonkurs-Verhandlung in Kitzbühel

14.04.2026

Am 14. April tritt das Privatkonkursverfahren von Karl-Heinz Grasser in eine entscheidende Phase. An diesem Tag findet am Bezirksgericht Kitzbühel die sogenannte Prüfungstagssatzung statt, bei der die im Verfahren angemeldeten Forderungen der Gläubiger geprüft und anerkannt werden. Für den ehemaligen Finanzminister (FPÖ, später ÖVP-nah) wäre es der erste öffentliche Auftritt seit seiner rechtskräftigen Verurteilung im Buwog-Verfahren und dem anschließenden Haftaufenthalt. Laut Einträgen in der Ediktsdatei des Justizministeriums und Angaben des Gläubigerschutzverbands KSV1870 wurden im Zusammenhang mit dem Privatkonkurs weit über 30 Mio. Euro an Forderungen angemeldet.

Der KSV1870 rechnet damit, dass "deutlich über 22 Mio." Euro davon letztlich anerkannt werden. Insgesamt haben zehn Gläubiger Forderungen gegen den 57-Jährigen eingebracht, wobei die Republik Österreich als Hauptgläubiger auftritt. Bekannt ist, dass die Republik rund 12,7 Mio. Euro aus Schadenersatzansprüchen im Zusammenhang mit dem Buwog-Verfahren geltend macht und das Finanzamt weitere 7,9 Mio. Euro an Steuerforderungen eingefordert hat. Weitere Forderungen resultieren unter anderem aus Beratungs- und Steuerleistungen; sie summieren sich zu dem Gesamtvolumen von über 30 Mio. Euro.

Grasser hatte Ende April 2025 Privatkonkurs beantragt und ein Schuldenregulierungsverfahren angestrebt. Geplant war eine Entschuldung über eine Barquote von 3 Prozent, die innerhalb von zwei Wochen geleistet werden sollte. Eine dafür zunächst im August angesetzte Prüfungstagssatzung war kurzfristig abberaumt worden, nun wurde der Termin auf Mitte April festgelegt. Trotz der hohen Summen äußerte sich der KSV1870 anerkennend über Grassers Verhalten im laufenden Verfahren.

Für den früheren Finanzminister besteht keine Pflicht, bei der nicht-öffentlichen Verhandlung persönlich zu erscheinen; er kann sich von seinen Rechtsvertretern vertreten lassen. Der Gläubigerschutzverband geht jedoch eher davon aus, dass Grasser selbst in Kitzbühel anwesend sein wird. Der ehemalige Kärntner Landeshauptmannstellvertreter, der von 2000 bis 2007 das Finanzressort der Bundesregierung leitete, war Anfang Jänner nach sieben Monaten aus der Justizanstalt Innsbruck entlassen und in elektronisch überwachten Hausarrest überstellt worden. Er lebt mit seiner Ehefrau, der Unternehmerin und Swarovski-Millionenerbin Fiona Pacifico Griffini-Grasser, und der gemeinsamen Tochter auf einem Anwesen in Kitzbühel und geht – wie für Personen im Hausarrest vorgeschrieben – einer Beschäftigung nach; laut APA-Informationen arbeitet er derzeit bei einem Unternehmen vor Ort.