FLEX Vascular gibt 12-Monats-Ergebnisse aus der Praxis bekannt, die eine hohe Sicherheit, Langlebigkeit und weniger Reinterventionen mit dem FLEX™ Vessel Prep System belegen

23.04.2026

LONDON, 23.April 2026 /PRNewswire/ -- Das in Minneapolis ansässige Unternehmen FLEX Vascular gab die Präsentation der 12-Monats-Ergebnisse des FLEX FIRST AV Registry bekannt, einer prospektiven, multizentrischen, praxisnahen Studie zur Bewertung des FLEX™ Vessel Prep Systems bei Patienten mit dysfunktionalem Hämodialysezugang. Die Daten wurden am 21. April 2026 auf dem Charing Cross (CX)-Symposium in London, England, von Dr. Ari Kramer, National Principal Investigator und Vorsitzender des Vascular Access Program am Spartanburg Regional Medical Center, South Carolina, vorgestellt.

An der Studie nahmen 130 Patienten aus vier US-Zentren teil, die eine vielfältige, risikoreiche Population repräsentieren, die der realen klinischen Praxis entspricht. Die Ergebnisse zeigten eine überzeugende Kombination aus Sicherheit, Haltbarkeit und Leistung bei komplexen Läsionen, die das FLEX™ Vessel Prep System als differenzierte mechanische Gefäßpräparationsstrategie unterstützt.

Wichtigste 12-Monats-Ergebnisse

  • 0% schwerwiegende unerwünschte Ereignisse (SAE) nach 30 Tagen, mit nur einer einzigen geringfügigen Komplikation (0,8%)
  • 40% primäre Durchgängigkeit der Zielläsion (TLPP) nach 12 Monaten bei Läsionen des Schädelbogens, fast doppelt so hoch wie die bisherigen PTA-Benchmarks
  • 100 % sekundäre Durchgängigkeit bei AV-Transplantaten nach 12 Monaten, ohne dass der Zugang aufgegeben wurde
  • Das bedeutet, dass im Durchschnitt 1 Eingriff pro Patient und Jahr vermieden werden kann, wenn FLEX zusammen mit PTA eingesetzt wird.

"Diese Ergebnisse deuten auf einen bedeutenden Wandel in der Herangehensweise an AV-Zugangsinterventionen hin", so Dr. Ari Kramer. "In einer realen Population sehen wir eine hohe Sicherheit, weniger Re-Interventionen und eine ermutigende Haltbarkeit - selbst bei schwierigen Läsionen wie dem Schädelbogen."

Realitätsnahe Beweise für die klinische Praxis

Die Registerpopulation umfasste Patienten mit erheblichen Begleiterkrankungen, darunter 64,6 % mit Diabetes und 95,4 % mit Bluthochdruck. Die Patientenpopulation umfasste 60 % afroamerikanische Patienten, was eine breite Anwendung der Ergebnisse in der täglichen Praxis widerspiegelt.

Ein neuer Ansatz für die Gefäßvorbereitung

Das FLEX™ Vessel Prep System nutzt die Kinetic Endovascular Micro-Incision Creation (KEMIC), ein mechanisches, medikamenten- und implantatfreies Verfahren zur Optimierung der Gefäßcompliance vor einer Standardangioplastie.

"Zusammengenommen unterstützen diese Ergebnisse ein neues Versorgungsparadigma bei Zugangsinterventionen - eines, das sich durch verbesserte Sicherheit, weniger Re-Interventionen und dauerhafte Ergebnisse ohne zusätzliche Komplexität auszeichnet", so Dr. Jordan Knepper, Chief Medical Officer von Flex Vascular.

Über FLEX Vascular

Flex Vascular (VentureMed Group, Inc.) ist ein bahnbrechendes, in Privatbesitz befindliches Medizintechnikunternehmen mit Sitz in Minnesota, das sich der Entwicklung endovaskulärer Lösungen für arteriovenöse (AV) Zugänge und periphere Gefäßinterventionen widmet. Das Flaggschiff des Unternehmens, das FLEX Vessel Prep™ System, ist ein von der FDA 510(k)-zugelassenes und mit dem CE-Zeichen versehenes Gerät zur Optimierung der Gefäßvorbereitung unter Verwendung der firmeneigenen Kinetic Endovascular Micro-incision Creation (KEMIC)-Technologie.

Pressekontakt: Tom Michals

tmichals@flexvascular.com 

+1(763) 951-0280

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Grasser vor entscheidender Privatkonkurs-Verhandlung in Kitzbühel

14.04.2026

Am 14. April tritt das Privatkonkursverfahren von Karl-Heinz Grasser in eine entscheidende Phase. An diesem Tag findet am Bezirksgericht Kitzbühel die sogenannte Prüfungstagssatzung statt, bei der die im Verfahren angemeldeten Forderungen der Gläubiger geprüft und anerkannt werden. Für den ehemaligen Finanzminister (FPÖ, später ÖVP-nah) wäre es der erste öffentliche Auftritt seit seiner rechtskräftigen Verurteilung im Buwog-Verfahren und dem anschließenden Haftaufenthalt. Laut Einträgen in der Ediktsdatei des Justizministeriums und Angaben des Gläubigerschutzverbands KSV1870 wurden im Zusammenhang mit dem Privatkonkurs weit über 30 Mio. Euro an Forderungen angemeldet.

Der KSV1870 rechnet damit, dass "deutlich über 22 Mio." Euro davon letztlich anerkannt werden. Insgesamt haben zehn Gläubiger Forderungen gegen den 57-Jährigen eingebracht, wobei die Republik Österreich als Hauptgläubiger auftritt. Bekannt ist, dass die Republik rund 12,7 Mio. Euro aus Schadenersatzansprüchen im Zusammenhang mit dem Buwog-Verfahren geltend macht und das Finanzamt weitere 7,9 Mio. Euro an Steuerforderungen eingefordert hat. Weitere Forderungen resultieren unter anderem aus Beratungs- und Steuerleistungen; sie summieren sich zu dem Gesamtvolumen von über 30 Mio. Euro.

Grasser hatte Ende April 2025 Privatkonkurs beantragt und ein Schuldenregulierungsverfahren angestrebt. Geplant war eine Entschuldung über eine Barquote von 3 Prozent, die innerhalb von zwei Wochen geleistet werden sollte. Eine dafür zunächst im August angesetzte Prüfungstagssatzung war kurzfristig abberaumt worden, nun wurde der Termin auf Mitte April festgelegt. Trotz der hohen Summen äußerte sich der KSV1870 anerkennend über Grassers Verhalten im laufenden Verfahren.

Für den früheren Finanzminister besteht keine Pflicht, bei der nicht-öffentlichen Verhandlung persönlich zu erscheinen; er kann sich von seinen Rechtsvertretern vertreten lassen. Der Gläubigerschutzverband geht jedoch eher davon aus, dass Grasser selbst in Kitzbühel anwesend sein wird. Der ehemalige Kärntner Landeshauptmannstellvertreter, der von 2000 bis 2007 das Finanzressort der Bundesregierung leitete, war Anfang Jänner nach sieben Monaten aus der Justizanstalt Innsbruck entlassen und in elektronisch überwachten Hausarrest überstellt worden. Er lebt mit seiner Ehefrau, der Unternehmerin und Swarovski-Millionenerbin Fiona Pacifico Griffini-Grasser, und der gemeinsamen Tochter auf einem Anwesen in Kitzbühel und geht – wie für Personen im Hausarrest vorgeschrieben – einer Beschäftigung nach; laut APA-Informationen arbeitet er derzeit bei einem Unternehmen vor Ort.