BERLIN, 24. April 2026 /PRNewswire/ -- Die AOV-Technologie (Always-on Video) von ieGeek ermöglicht kabellosen Überwachungskameras intelligente 24/7-Aufnahmen ohne die Aktivierungsverzögerungen und verpassten Ereignisse, die mit herkömmlichen PIR-basierten Systemen verbunden sind. Die ieGeek S7 kombiniert diese Funktion mit einer Batterie mit hoher Kapazität, KI-gestützter Personennachverfolgung und einer erweiterten Erkennungsreichweite.
AOV-Technologie erweitert die Möglichkeiten kabelloser Kameras
Bei der Einrichtung von Heim-Sicherheitssystemen mussten Nutzer bisher zwischen zwei Ansätzen wählen:
Die AOV-Technologie von ieGeek schließt diese Lücke und bietet die unterbrechungsfreie Aufzeichnung einer kabelgebundenen Kamera bei gleichzeitiger Flexibilität einer batteriebetriebenen Lösung, die sich nahezu überall montieren lässt.
So funktioniert AOV

Die ieGeek S7 bleibt mit einem Modus mit niedriger Bildrate kontinuierlich aufmerksam und erfasst standardmäßig alle zwei Sekunden ein Bild. Dadurch wird redundantes Bildmaterial um rund 90 % reduziert, was Batterielaufzeit und Speicher schont. Wird eine menschliche Bewegung erkannt, wechselt die Kamera innerhalb von 50 Millisekunden zu einem Videostream mit bis zu 25 Bildern pro Sekunde (fps).
KI-gestützte automatische Personennachverfolgung
Die ieGeek S7 verfügt über einen fortschrittlichen KI-Algorithmus zur Personenerkennung. Sobald eine menschliche Bewegung erkannt wird, aktiviert sich die automatische Nachverfolgung sofort. Mit einem 355° Schwenkbereich und 120° Neigung folgt die Kamera den Bewegungen der Zielperson automatisch, sodass das Objektiv nicht mehr manuell angepasst werden muss.
Erweiterte Erkennungsreichweite
Typische PIR-Sensoren erkennen Wärmesignaturen bis zu einer Entfernung von etwa 10 Metern, wobei die Genauigkeit durch Distanz und Umgebungstemperatur begrenzt wird.
Der visuelle AOV-Sensor der S7 nutzt KI-gestützte Bilderkennung, um Personen und Fahrzeuge in bis zu 30 Metern Entfernung klar zu erfassen, und filtert mithilfe von Bildalgorithmen irrelevante Bewegungen heraus, wodurch Fehlalarme wirksam reduziert werden.
Verlängerte Batterielaufzeit
Die ieGeek S7 ist mit einer Batterie mit hoher Kapazität von 9000 mAh ausgestattet und kann für eine kontinuierliche Stromversorgung mit einem Solarpanel kombiniert werden. Die Verbindung aus der stromsparenden AOV-Architektur und der Batterie mit hoher Kapazität verlängert die Laufzeit zwischen den Ladevorgängen deutlich.
Neu definiert, was eine kabellose Kamera leisten kann
„Unser Ziel war es, die Bedenken hinsichtlich der Zuverlässigkeit von Aufzeichnungen auszuräumen, die bei kabellosen Kameras lange Zeit als unvermeidlicher Kompromiss galten", sagte der Produktleiter von ieGeek. „Mit AOV-Technologie und einem klaren Fokus auf Batterielaufzeit und Erkennungsleistung sind wir überzeugt, dass kontinuierlicher Schutz und kabellose Flexibilität kein Widerspruch mehr sein müssen."
Die ieGeek S7 ist ab sofort bei Amazon erhältlich.
Foto – https://mma.prnewswire.com/media/2963969/image1.jpg
View original content:https://www.prnewswire.com/news-releases/iegeek-stellt-aov-technologie-fur-kabellose-sicherheitskameras-vor-die-247-intelligente-aufnahmen-ohne-verkabelung-ermoglicht-302752779.html
Im Privatkonkursverfahren des früheren österreichischen Finanzministers Karl-Heinz Grasser stehen Forderungen in Millionenhöhe im Raum. Beim Bezirksgericht Kitzbühel wurden laut Gläubigerschutzverband KSV1870 Forderungen von deutlich über 30 Millionen Euro angemeldet, in einem Verfahrensteil ist von insgesamt rund 35,6 Millionen Euro die Rede. Insolvenzverwalter Herbert Matzunski aus Innsbruck erkennt davon nach aktuellem Stand rund 23,1 Millionen Euro an. Grassers Anwalt Thomas Payer rechnet damit, dass „deutlich über 22 Millionen“ Euro formell bestätigt werden.
Zu der sogenannten Prüfungstagsatzung in Kitzbühel erscheint Grasser selbst nicht. Der Ex-Minister sei zur Teilnahme nicht verpflichtet und könne „nichts beitragen“, begründet Payer die Entscheidung. Es handle sich um einen üblichen, eher unspektakulären Termin, der in etwa einer halben Stunde erledigt sein dürfte und in dem ausschließlich die eingebrachten Forderungen behandelt werden. Zehn Gläubiger haben Ansprüche angemeldet, der mit Abstand größte Gläubiger ist die Republik Österreich, die unter anderem rund 12,7 Millionen Euro aus Schadenersatzansprüchen im Zusammenhang mit dem Buwog-Verfahren sowie 7,9 Millionen Euro an Steuerforderungen geltend macht.
Zur Masse gehören auch persönliche Vermögenswerte des 57-Jährigen: So wurde eine Uhr Grassers vom Insolvenzverwalter um 25.000 Euro verkauft, zudem ist seine Lebensversicherung aufgelöst worden. In einem weiteren Verfahren in Liechtenstein wird ein Geldwäsche-Komplex geprüft. Grasser hatte Ende April 2025 Privatkonkurs beantragt und ein Schuldenregulierungsverfahren angestrebt; er wollte sich über eine Barquote von 3 Prozent innerhalb von zwei Wochen entschulden.
Grasser lebt in Kitzbühel und befindet sich nach seiner rechtskräftigen Verurteilung im Buwog-Verfahren und einem daran anschließenden, siebenmonatigen Haftaufenthalt in Innsbruck nun im elektronisch überwachten Hausarrest. Er trägt eine Fußfessel und geht derzeit einer Arbeit in der Gamsstadt nach. Der ehemalige FPÖ-Politiker, später der ÖVP nahestehend, war von 2000 bis 2007 Finanzminister. Gemeinsam mit seiner Ehefrau, der Unternehmerin und Swarovski-Millionenerbin Fiona Pacifico Griffini-Grasser, sowie der gemeinsamen Tochter wohnt er auf einem Anwesen in Kitzbühel.