Betrugsopfer, die zwischen 2014 und 2019 in die betrügerische Kryptowährung OneCoin investiert und einen Nettoverlust erlitten haben, können unter Umständen im Rahmen des vom Justizministerium durchgeführten Antragsverfahrens auf Rückgewähr eine Entschädigung erhalten.

13.04.2026

PHILADELPHIA, 13. April 2026 /PRNewswire/ -- Die folgende Erklärung wird von Kroll Settlement Administration im Namen des Justizministeriums der Vereinigten Staaten in Bezug auf das OneCoin Cryptocurrency Remission Program („Remission Program") abgegeben.

Worum geht es hier?

Das Justizministerium hat ein Antragsverfahren auf Rückgewähr eingeleitet, um Betrugsopfer zu entschädigen, die zwischen 2014 und 2019 in die betrügerische Kryptowährungsplattform OneCoin investiert haben. Die Staatsanwaltschaft der Vereinigten Staaten für den Southern District of New York hat im Southern District of New York mehrere Strafverfahren mit Bezug zu OneCoin eingeleitet.

Zwischen 2014 und 2019 haben Ruja Ignatova und Karl Sebastian Greenwood, Mitgründer von OneCoin Ltd., sowie weitere Beteiligte ein groß angelegtes internationales Anlagebetrugssystem im Bereich Kryptowährungen organisiert, durch das Investoren aus aller Welt geschädigt wurden. Das System umfasste die Vermarktung und den Verkauf einer betrügerischen Kryptowährung, was weltweit zu erheblichen finanziellen Verlusten für die Opfer führte. Die Staatsanwaltschaft der Vereinigten Staaten für den Southern District of New York hat die strafrechtliche Einziehung der Erträge aus dem Betrugssystem betrieben, und die Nettoerlöse aus diesen eingezogenen Vermögenswerten werden im Rahmen des Rückgewährverfahrens zur Entschädigung der Opfer zur Verfügung stehen. Opfer, die vom OneCoin-System betroffen sind, können Anträge auf Rückgewähr stellen, um eine Entschädigung zu erhalten.

Wer kommt für eine Entschädigung in Betracht?

Opfer, die zwischen 2014 und 2019 OneCoin-Kryptowährung erworben und unter Berücksichtigung abgeschlossener Auszahlungen oder anderweitiger Rückflüsse einen Nettoverlust ihrer Investition erlitten haben, kommen in dieser Angelegenheit möglicherweise für eine Entschädigung in Betracht. Die Einreichung eines Antrags auf Rückgewähr garantiert jedoch keine Zahlung. Weder das Justizministerium noch der Rückgewährverwalter erheben Gebühren für die Einreichung eines Antrags oder für die Teilnahme am Rückgewährverfahren. Außerdem benötigen Sie keinen Rechtsanwalt, um einen Antrag einzureichen.

Welche Möglichkeiten haben Opfer?

  • Reichen Sie das Antragsformular bis zum 30. Juni 2026 ein: Um an diesem „Remission Program" teilzunehmen, müssen Sie ein vollständig ausgefülltes Antragsformular einreichen. Im Rahmen Ihrer Einreichung werden Sie aufgefordert, die durch das System entstandenen finanziellen Verluste nachzuweisen. Dem Antragsformular müssen Belege für alle geltend gemachten Verluste beigefügt werden. Anträge auf Rückgewähr können per Post oder online auf www.onecoinremission.com eingereicht werden.



  • Nichts unternehmen: Wenn Sie nicht am Remission-Programm teilnehmen möchten, müssen Sie kein Antragsformular einreichen. Es sind keine weiteren Maßnahmen erforderlich. Wenn Sie keinen Antrag auf Rückgewähr einreichen, werden Sie im Rahmen des Remission-Programms nicht berücksichtigt.

Weitere Informationen

Dies ist nur eine Zusammenfassung. Weitere Einzelheiten zum Antragsverfahren auf Rückgewähr und Anweisungen zur Einreichung eines Antrags finden Sie wie folgt:

Besuchen Sie: www.onecoinremission.com

Rufen Sie an: 1-833-421-9748

E-Mail: info@OneCoinRemission.com

Schreiben richten Sie an: OneCoin Remission, c/o Kroll Settlement Administration LLC, P.O. Box 225391, New York, NY 10150-5391

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FH St. Pölten startet KI-Reallabor und zeigt Praxisprojekte auf SAINT-Konferenz

13.04.2026

Mit einem neuen Reallabor für Künstliche Intelligenz (KI) positioniert sich die USTP – University of Applied Sciences St. Pölten als einer der zentralen Standorte für angewandte KI-Forschung in Niederösterreich. Das Land unterstützt das Gesamtprojekt mit einem Volumen von 1,2 Millionen Euro mit rund 600.000 Euro und verankert das Labor in einem breiter angelegten KI-Forschungsschwerpunkt. Insgesamt stellt Niederösterreich laut Landesangaben 6,35 Millionen Euro für KI-Initiativen bereit, darunter mehr als 20 Studiengänge mit KI-Bezug, zwei Stiftungsprofessuren zu Gesundheit und Landwirtschaft sowie zusätzliche Forschungsförderungen.

Im KI-Reallabor laufen die leistungsstärksten KI-Anwendungen der Hochschule. Die Einrichtung kombiniert Infrastruktur, wissenschaftliche Expertise und Demonstrationsumgebungen und versteht sich als offener Begegnungsraum. Ziel ist es, Studierende, Forschende und Unternehmenspartner zusammenzubringen, um gemeinsam neue Anwendungen zu entwickeln – von der Erprobung neuester Modelle bis hin zu prototypischen Lösungen für Branchen wie Gesundheitswesen, Medien oder Klimaanpassung. Das Labor soll ausdrücklich nicht nur Forschungsumgebung sein, sondern reale Einsatzszenarien abbilden.

Das Konzept der Öffnung reicht über klassische Kooperationen mit der Industrie hinaus: Die Hochschule will Bürgerinnen und Bürger gezielt in den Dialog einbeziehen und Berührungsängste mit KI-Anwendungen abbauen. Laut USTP arbeiten derzeit mehr als 60 Forschende an rund 25 Projekten mit KI-Bezug, die von der Erkennung von Falschinformationen über digitale Humanismus-Projekte bis hin zu Anwendungen im Gesundheitsbereich reichen. Die Aktivitäten haben in den vergangenen Jahren zu mehreren Auszeichnungen geführt, darunter Preise beim Innovationspreis Niederösterreich.

Wie die Brücke von der Forschung zur Praxis konkret aussehen kann, zeigte die USTP auch bei der diesjährigen Social Artificial Intelligence Night (SAINT) des Departments Informatik und Security. Unter dem Motto „Beyond the Paper: Real-World in Action“ diskutierten Fachleute aus Wissenschaft, Industrie und der österreichischen KI-Community aktuelle Projekte und Einsatzfelder. Ein Schwerpunkt lag auf effizienten Sprachmodellen: In ihrer Keynote erläuterte Loubna Ben Allal, Machine-Learning-Engineer bei der Plattform Hugging Face, die Trainingsstrategien für kompakte Modelle wie SmolLM 3, die trotz geringerer Ressourcenanforderungen leistungsfähige Anwendungen ermöglichen sollen. Sie unterstrich die Rolle kleiner, effizienter Modelle für alltägliche Aufgaben wie Textklassifikation, Dokumentenzusammenfassungen oder sicheres Routing von Anfragen – insbesondere für Unternehmen, die aus Datenschutz- oder Sicherheitsgründen auf eigene, ressourcenschonende Systeme setzen.